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Der Burgmannshof zu Horneburg1
und seine Bewohner

 

von Peter Ahrens
Herausgegeben August 2010
Quellen und kleine Beiträge Nr.: 36

 

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Die Horneburger Burgmänner

Die Geschichte des Fleckens Horneburg ist bis ins 19. Jahrhundert mit der der Burgmänner auf Horneburg eng verflochten. Längst bevor wir in der Chronik des Stader Abtes Albert vom Bau der Burg im Jahr 1255 lesen, begegnen wir in Urkunden den Familien Schulte und von Borch. Beide treten um 1200 als bedeutende Ministeriale der Erzbischöfe von Bremen auf. Ministeriale sind Ritter, die als absetzbare Beamte des Erzbischofs dessen Güter verwalteten, Steuern einzogen und Recht sprachen. Wichtige Ämter wie das Amt eines Schulten – das ist der Verwalter eines Fronhofes – und Gerichtsbarkeiten an verschiedenen Gerichten hatten sie inne, wie sie auch Kirchenherren (Patrone) waren. Ihre zahlreichen Besitzungen im Elbe-Weser-Dreieck zeugen ebenso von ihrer Bedeutung und ihrem Einfluss auf die Landesentwicklung. Wie es allerdings dazu kommt, dass sie zusammen mit anderen Rittern die Burg in Horneburg bauen, gemeinsam bewohnen und ??? die daraus resultierenden Rechte teilen, liegt noch im Dunkeln. Allerdings kamen solche Burggemeinschaften in anderen Orten unseres Gebietes durchaus vor.

Die Burg

Am Ende der Staufferzeit, als es den Fürsten des Reiches gelang, immer mehr Rechte des Königs an sich zu ziehen, werden die Burgmannsgeschlechter in den Quellen deutlich fassbar. Gemeinsam treten sie beim Bau der Burg in Horneburg auf. Laut Abt Albert im Jahr 1255 erbauten Gerlach von Schulte und andere Burgmänner auf dem Boden der Harsefelder Kirche eine Burg an der Lühe. Diese Burg bestand aus einer Hauptburg, die zwischen dem Westufer der Lühe und dem heutigen Horneburger Schloss am Marschdamm lag; sie war von einem kreisförmig die Burg umschließenden, acht Meter breiten Wassergraben umgeben, an den sich im Inneren ein Erdwall mit Palisaden anschloss. Auf dem Festland wurde die Vorburg aus einzelnen Fachwerkbauten mit Lehmziegeln auf granitenen Findlingsblöcken errichtet; auch sie schützten Wall und Graben mit einer Zugbrücke am heutigen Eingangstor über die heute zugeschüttete sogenannte „Dove Lühe“; mit der Hauptburg war die Vorburg ebenfalls durch zwei Zugbrücken verbunden. Diese Vorburg diente den Burgmännern gemeinsam in Friedenszeiten als „befestigte Wehre“. Nur in Zeiten kriegerischer Auseinandersetzungen zogen sich die Burgmänner in die Hauptburg zurück. Wie oft dies im Laufe der Geschichte geschah, ist nicht überliefert.

Ob die Burgmänner immer gemeinsam handelten, wissen wir nicht. Zumindest scheint Hinrich von Borch, als „de isern Hinnerk“ bekannt, bei seinem Widerstand gegen eine widerrechtliche Bischofswahl in Bremen während des 13. Jahrhunderts allein gehandelt zu haben, bis er nach harten Kämpfen vom Bischof gefangen genommen worden war.

Die Rechte und Pflichten der Burgmannschaft

Eine Burg bedeutete nicht nur den Besitz eines festen Burgplatzes; mit ihr waren gleichzeitig eine Menge Pflichten und Rechte verbunden, die erhebliche Einnahmen erbrachten. So waren die Horneburger Burgmänner Gerichtsherren zu Horneburg, des großadeligen Gerichts Delm und des siedesten Gerichts (Grefengericht) zu Jork und weiterer Gerichte im Elbe-Weser-Raum2. Der Besitz solcher Gerichtsbarkeiten bedeutete nicht nur Rechtsprechung sondern auch Schaffung neuen Rechts und politische Macht und brachte aus Gebühren und materiellen Strafen viel Geld und Gut ein. Allerdings waren die Gerichtsherren den jeweiligen örtlichen Gerichtsverfassungen unterworfen, was zumindest für das Grefengericht in Jork eine deutliche Einengung der Gerichtsherrschaft bedeutete.

Zu den Pflichten der Burgmänner gehörte der Schutz des einflussreichen Klosters Harsefeld; sie waren Lehensnehmer des Erzabtes von Harsefeld, dem sie damit abgabepflichtig waren. Dieser erlaubte ihnen, einen Wegezoll zu nehmen.

Dies war deshalb interessant, weil durch Horneburg zwei wichtige Fernhandelswege führten, auf denen viele Handeltreibende mit Waren vor allem für Hamburg und Bauern mit Vieh aus Jütland unterwegs waren, die Wegegeld bezahlen mussten.

Damit oblag aber den Burgmännern auch die Pflicht zum Wegebau, der noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts durch Hand- und Spanndienste der Horneburger bewerkstelligt wurde.

Auch eine Bier- und Tabakaccise, also eine Verbrauchsteuer durften die Burgherren erheben.

Wichtiger, weil einflussreicher, waren in katholischer Zeit die Kirchherrenrechte in Horneburg und Bliedersdorf. Diese Patronate verpflichteten zum Bau und Unterhalt der Kirchen; gleichzeitig aber beinhalteten sie das Recht, die Pastorenstellen zu besetzen3 und über die Stolgebühren zu verfügen; dies sind Gebühren für jegliche Art kirchlicher Handlungen. Damit verbunden waren die Einrichtung und Überwachung des Schulwesens.

Bis heute ist ein letzter Rest der Patronatsrechte noch vorhanden: jeweils ein Mitglied der Nachkommen der Burgmänner ist im Horneburger Kirchengemeinderat geborenes Mitglied mit Sitz und Stimme.

Spärliche Nachrichten

Wie die Burgmänner nach dem Burgbau lebten, wie ihre politische und militärische Stellung im Lande aussah, darüber geben die Quellen des 13. bis 15. Jahrhunderts nur sehr lückenhafte Auskünfte, die eher zufällig erscheinen. Hauptsächlich aus den Besitzverhältnissen und den Ämtern der einzelnen Burgmannsgeschlechter lassen sich einige Rückschlüsse ziehen.

So scheinen die Herren von Borch weite Gebiete der Geest von Horneburg bis vor die Tore von Bremen kontrolliert zu haben. Wir können unter anderem Eigenbesitz und Lehen in Ottersberg, Oyte, Gyhum, Frankop, Ahrensmoor und in vielen weiteren Orten nachweisen.

Die von Bachenbrock, die Schulte und die Zesterfleth hatten ihre Besitzschwerpunkte mehr im Alten Land.

Auch die schon erwähnten Teilhaben und der Besitz an verschiedenen Gerichten weisen auf die Machtverteilung hin. Dabei scheinen sich die Burgmänner gegenüber ihren Lehnsherren, den Erzbischöfen von Bremen und den Erzäbten von Harsefeld, im ausgehenden Mittelalter weitgehend verselbständigt zu haben. Darauf deuten ihre Positionen in kriegerischen Auseinandersetzungen hin4.

Die Burgmänner als Kolonisatoren

Eine wesentliche Aufgabe der Burgmänner im 13. und 14. Jahrhundert scheint die Erschließung und Urbarmachung des Alten Landes gewesen zu sein. Vor allem die Schulte dürften dabei wesentlichen Anteil gehabt haben. Als Kolonisatoren erscheinen die Brüder Gerlach (1256-1285) und Johann (1256-1293) als „schulteti de Luh“, also Schultheiße von Lühe.

Johann gründete 1270 auf seinem Grund und Boden das Neue Kloster in Neuenkirchen, Altes Land. Daraus folgt, dass er dort reich begütert gewesen sein musste, da bei einer Klostergründung nicht nur die Gebäude erstellt, sondern auch die zum Unterhalt der Klosterinsassen – es waren Nonnen – erforderlichen Güter bereitgestellt werden mussten. Der Platz erwies sich allerdings für ein Kloster als nicht günstig; bereits sechzehn Jahre nach der Gründung wurde das Kloster wegen zu großer Feuchtigkeit in der Marsch an einen trockenen Platz auf die Geest verlegt, nach Bredenbeck, das von da an Neukloster heißt.

Eine Klostergründung im Mittelalter war immer ein tief religiöser Akt persön-lichen Glaubens zum eigenen und der Vorfahren Heil; aber mit einer solchen Gründung war auch die Absicht verbunden, für ein eigenes Gebiet einen geistigen Mittelpunkt und ein Zentrum für handwerkliche und schulische Bildung zu schaffen.

Die Schulte müssen im Alten Land erhebliche Interessen gehabt haben, wofür ja auch die erwähnten Gräfen- und Schultenämter sprechen. Einen Hinweis auf die Kolonistentätigkeit gibt vielleicht auch das Wappen der Familie Schulte: fünf Reihen roter und silberner Schachbrettfelder. Diese Schachbrettfelder finden sich sonst in unserem Raum nur bei Altländer Familien. Diese quadratischen Felder werden als Symbol der Aufteilung urbar gemachten Landes in regelmäßige Flächen gedeutet.

Das Burgmannsgeschlecht der Schulte

Deutlicher wird die Geschichte der einzelnen Burgmannsfamilien erst im 16. Jahrhundert, als verschiedene jeweilige Interessen deutlich sichtbar werden.

Das dem Stader Niederadel angehörende Ministerialengeschlecht der Schulte von der Lühe gehörte zu den angesehensten und einflussreichsten Familie des Landes. Es hatte seinen Besitz im Mittelalter vorwiegend an Lühe und Este im Alten Land. Ein Vertreter der Familie versah seit etwa 1500 und bis ins 18. Jahrhundert das Hofamt eines erzbischöflichen Küchenmeisters5.

Nach schriftlichen Berichten hat die Familie im Alten Land vor allem auch das Schultenamt dauernd bekleidet und schließlich diese Amtsbezeichnung ihrem Namen zugefügt.

Die Familie Schulte wird urkundlich 1196 mit Bertholdus Scultetus in einer Urkunde des Pfalzgrafen Heinrich für das Kloster Schöningen erstmals erwähnt.

Mit der Gründung der Burg Horneburg 1255 und der Gründung des Neuen Klosters erscheinen in der Überlieferung Gerlach, von dem alle weiteren Schulten abstammen, und Johannes, dessen Ehe mit Hildeburg kinderlos blieb.

Die Schultes werden in den Quellen der folgenden Jahrhunderte als erbgesessene Burgmänner zu Horneburg genannt.

Neben dem Anteil an der Burg Horneburg hatten die Schulte noch erheblichen Grundbesitz in und um Horneburg und auf dem Gut Daudieck.

Dieses Gut bestand aus zwei Teilen:

Ein Gebiet mit Fischteichen, einer Ziegelei und einer Wassermühle gehörten dem Kloster Harsefeld. Es war Teil des Besitzes, den die Grafen von Stade dem Kloster bei dessen Gründung vermacht hatten.

Ein zweites Gebiet war der heutige Schäfersberg, auf dem die Herren Schulte eine Schäferei mit Ländereien und Forst besaßen. Nach alten Überlieferungen soll dieser Klosterteil durch einen Tausch an die Schulte gekommen sein. Über das andere Tauschobjekt, die Umstände und die Zeit des Tausches geben die Quellen keine sichere Auskunft. Nun war aber im 15. Jahrhundert ein Johann Schulte, geboren 1444, Erzabt des Klosters.

Er hinterließ dem Kloster sein Gut Rüstje; vielleicht ist der erwähnte Tausch damit in irgendeinem Zusammenhang zu sehen.

Jedenfalls ist das Gut 1609 vollständig im Besitz der Schulte, als Berthold Schulte sich dort ein Haus als Wohnsitz baute. Mit dem Gut verbunden waren Anteile am Burggericht zu Horneburg, der Gerichte zu Jork und Ladecop, beides aus der Zugehörigkeit zur Burgmannschaft, und die Gerichtsherrschaft des adeligen Gerichts zu Sauensiek und des Gerichts zu Nincop.

1380 setzte der Bremer Rat die drei Horneburger Vettern Meinrich (Mynrik) Schulte, Ritter, und die Knappen Gerhard II. (Ghevert) Schulte, Sohn Gerhard I. (urkundlich 1304 – 1347) und Friedrich IV, Schulte (langhe Vrederik), Sohn Friedrich II. (urkundlich 1276 – 1303) zu Vögten und Amtmänner der Burg Langwedel, nördlich von Verden, ein. Von den drei Vettern war Friedrich IV. der amtierende Vogt. Dass es sich bei den drei Bremer Vögten um Vettern aus drei verschiedenen Zweigen der Familie Schulte handelte, macht um so mehr wahrscheinlich, dass die Stadt Bremen hier mit einer mächtigen Gruppierung von Stiftsmannen, nämlich der Horneburger Burgmannschaft, paktierte. Die Liste der Bürgen der Vettern Schulte in deren Reversbrief6 (das ist eine Urkunde, durch die der Vasall dem Lehnsherren die Beleihung und die Lehnpflicht bescheinigt), diese Liste der Bürgen für Langwedel zeigt überdies, dass Mitglieder der Familien von Borch, von Zesterfleth und von Issendorf und andere aus Kehdingen und dem Alten Land zu ihren Parteigängern zählten. Nach der Fehde von 1380 zwischen der Horneburger Burgmannschaft und Herzog Albrecht von Sachsen endete 1384 diese Langwedeler Burgvogtepisode für die Schulte. Friedrich IV. wird 1386 als verstorben bezeichnet7.

Interessant wird für Horneburg Melchior Schulte (1473 – ?), weil er als erster der Burgmänner aus der gemeinsamen Burg auszog und im Flecken 1509/10 ein eigenes Haus errichtet hat, den heutigen Burgmannshof.

Dieser Hof, der fortan als Gut II erscheint, ist wohl anstelle eines alten Gutes auf einem Platz im Ort entstanden, der bereits Eigentum der Schulte war. Das Gut erfuhr im Laufe der Jahrhunderte (um 1600 durch Diedrich Schulte und um 1800 durch Hans Dietrich von Holleufer) viele Umbauten und Neuerungen. Auf mittelalterliche Wurzeln weisen Grundmauern und Scherbenfunde aus dem Keller des heutigen Hauses hin, die bei der Grundrestaurierung 1985 zutage traten.

Mit diesem Haus hat Melchior zweifellos einen Schritt in eine neue Zeit getan, in der wegen neuer Waffen- und Militärtechniken die norddeutschen Niederungsburgen und „Motten“ alten Stils als Verteidigung und Sicherung keine bedeutende Rolle mehr spielten.

Diedrich (I.) Schulte (1550 – 1616), auch Theodorius genannt, setzte diesen Weg in die neue Zeit fort. Er hatte eine humanistische Bildung zunächst durch seinen Hauslehrer und Hofmeister Johann Lüders erhalten, der ihn auch zum Studium begleitete.

An den angesehenen Universitäten Wittenberg, Marburg und Köln hatte er weitere Kenntnisse der neuen humanistischen und reformatorischen Lehren erworben. Und damit ist er wohl in die Reihe des neuen Adels mit neuem Gedankengut einzuordnen. Nach seinem Studium vermählte er sich mit Gertrud von Marschalk (1563 – 1628), also eine Verbindung in den benachbarten Altländer Adel mit auch Horneburger Wurzeln (die von Borch nannten sich in einem Zweig mit der Übernahme des erzbischöflichen Marschall-Amtes von Marschalk). Darin ist der Anfang einer geschickten Heiratspolitik der Familie Schulte in den nächsten Jahrhunderten zu sehen.

Diedrich war ein sehr begüterter Mann, fast alle Schulteschen Güter befanden sich in seinem Besitz und er soll fast so viele Meier sein Eigen genannt haben wie der Erzbischof von Bremen.

So war es Ihm ein Leichtes, den Hof in Horneburg auszubauen, und wie man sicher annehmen darf mit einer standesgemäßen und modernen Ausstattung. Aus dieser Zeit (um 1612) stammen die massiven, aus Backsteinen auf den vorhandenen mittelalterlichen Fundamenten gemauerten Kellergewölbe und der auch zu Transportzwecken angelegte Kanal vom damaligen äußeren Ende des Vordamms (etwa am Flussknick oberhalb der heutigen Friedensbrücke) bis direkt an das Haus heran. Auch müssen wir uns Diedrich Schultes Gut mit mehreren Gebäuden vorstellen, die ganz mit Wall und Graben umgeben und über eine Zugbrücke erreichbar waren.

Diedrichs gleichnamiger Sohn (II.), der vierte von sieben Geschwistern hat den Sinn fürs Moderne von seinem Vater übernommen. Er war außer in Horneburg in Estebrügge, Kuhmühlen und Burg Sittensen begütert.

Als erzbischöflicher Rat, also ganz im Geiste seiner Zeit hoher Beamter seines Landesherren und Gräfe des Alten Landes galt sein Interesse technischen Neuerungen. Sie nutzten sein Vater und er 1612 im Zusammenhang mit der Erweiterung seines Hauses bei der Verlegung einer 2000 Fuß langen Wasserleitung vom Kleinen Sande zum Gutshaus in der Langen Straße. Diese hölzerne Wasserleitung wurde bei archäologischen Grabungen teilweise geborgen und befindet sich heute im Horneburger Handwerksmuseum. Das Wasser stammte vom Steinberg am Sande, wurde durch einen Damm im Kleinen Sande aufgefangen und mit einer Windmühle zum Schulteschen Gut weitergepumpt.

Aber auch politisch konnte sich Dietrichs Sohn geschickt auf neue Situationen einstellen. So erbaute er zwischen 1609 und 1611 auf seinem Besitz in Estebrügge die Esteburg just an der Stelle, wo die Straße von Buxtehude und aus dem Alten Lande zur Elbe vorbei führte. Damit kontrollierte er den Personen- und vor allem den Warenverkehr und kam in den Genuss anfallender Wege- bzw. Brückenzölle.

Diedrich hinterließ sechs Söhne und eine Tochter. Sein Sohn Johann wurde Erbherr auf Horneburg. Diedrich (III.) erbte die Esteburg und Casper das Dorf Kuhmühlen, die Tochter Catharina heiratete Georg von Bremer zu Cadenberge. Der dritte Sohn Jürgen wurde Erbherr in Fintrup auf Fünen; es bleibt der künftigen Forschung vorbehalten zu klären, wie die Schulte zu diesem dänischen Besitz kamen; offenbar spielte hier Heiratspolitik8 eine Rolle.

Das sechste und siebte Kind, Franz, der 1618 von seinem Knecht erschossen wurde, und Ulrich, der als kaiserlicher Rittmeister 1623 bei Stadtloh fiel, spielten für die weiteren Besitzverhältnisse keine Rolle.

Über die Schulte zu Horneburg während des 30jährigen Krieges und der folgenden Zeiten schwedischer Besetzung ist aus den Quellen bisher wenig Wesentliches erfahrbar. Sie scheinen diese unruhigen Zeiten relativ gut überstanden zu haben, ohne ihren Besitz wesentlich zu verändern. Das Gutsgebäude wurde zeitweise von einem schwedischen Offizier als Unterkunft besetzt.

Mit Carl Wilhelm Schulte, 1699 geboren, scheinen sich die Schulte wiederum den neuen Ideen und ihrer politischen Umsetzung zugewandt zu haben. Inzwischen war ja das Herzogtum Bremen politisch dem neuen Kurfürstentum Hannover durch Kauf zugelegt worden9. Von nun an verließen die Schulte ihren bodengebundenen ritterlichen Besitz in Horneburg und Umgebung immer häufiger und besetzten wichtige Beamtenstellen im Staatsdienst. So verkaufte Carl Wilhelm Schulte 1740 sein Gut an den Burgmann Johann Christian von Düring. Drei Jahre später verschwand der Name Schulte auch aus Gut Daudieck; denn Detlev Schulte (1665 – 1743) (verheiratet mit Magdalena von Rönne) vererbte dieses Gut an die Linie seiner Frau. Damit allerdings hatte sich die Familie nicht aus der Geschichte Horneburgs zurückgezogen; noch im 19. Jahrhundert nahm der Landrat Schulte seine Rechte an dem Gericht Horneburg und als Horneburger Kirchenpatron wahr. Diese Rechte stammten aus dem Gut Horneburg IV, das bis 1850 in Schulteschem Besitz war.

Erwähnenswert ist die auffällige Tatsache, dass die Schulte trotz ihrer Bedeutung und ihres ritterschaftlichen Standes nie das Adelsprädikat von Schulte angenommen haben. Vielleicht ist darin der Hinweis auf ein Selbstverständnis zu sehen, sich mehr als Angehöriger des freien Bauernstandes als des ritterschaftlichen Adels zu sehen.

Die Eigentümer des Gutes II seit 1740

Von 1509 bis 1740 blieben Haus und Gut II wie erwähnt in Schulteschem Besitz. Danach wechselte es sieben Mal den Besitzer:

1740 Verkauf an den Ritterschaftspräsidenten Johann Christian von Düring

von und auf Gut I, der es seinem Sohn, dem Oberjägermeister Christian von

Düring vererbte.

1804 kaufte Oberstleutnant Hans Dietrich von Holleufer, seit 1803 auch Besitzer von Gut Daudieck, das Anwesen.

Während der kurzen Franzosenzeit diente das Gut II Offizieren und Verwaltungsbeamten als Unterkunft.

1817 erwarb Rittmeister Alexander Moritz von Oeynhausen das Gut, das er

1825 an Oberforstmeister Christian von Düring verkaufte.

1850 wurde der Hamburger Kaufmann und Reeder Bolten Besitzer, der es im gleichen Jahr an seinen Verwandten Hermann Gustav Rentzel,Fleckensvorsteher in Horneburg (1902 – 1908), weiterverkaufte.

1907 – 1984 sind Rudolph Löhden und seine Nachkommen in dreiGenerationen Eigentümer des Gutes ( damals 42 ha, Kaufpreis 67.900 Mark).

Rudolf Löhden war zweifellos eine herausragende Persönlichkeit in der Geschichte des Fleckens im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts.

Über Rudolf Löhden (I.) berichtet der Horneburger Fabrikant Hans Meier im Februar 1996:

Rudolf Löhden, Bürgermeister und Gutsbesitzer in Horneburg

Rudolfs Großvater Barthold (1798 – 1875), kam aus Issendorf. Er war Schiffer und bald erfolgreicher Kaufmann an der Lühebrücke.

Sein Vater Hermann (1834 – 1899), baute ab 1861 den Holz- und Kohlenhandel aus und errichtete ein Sägewerk am Neuen Hafen. Er bezog sein Holz aus Sachsen, Thüringen und Böhmen über die Elbe in Form von Flößen.

Der Sohn Rudolf (1872 – 1933) heiratete 1897 in Bremen Marie Helene Intemann, die älteste Tochter eines Volksschullehrers. Er übernahm 1897 den väterlichen Betrieb und verkaufte ihn 1919. Schon 1907 erwarb er das Rittergut II (heute Burgmannshof). 1908 wurde er erstmalig zum Fleckensvorsteher gewählt. Fast 25 Jahre hat er die Geschicke des Fleckens in schwerer Zeit mit großem Einsatz geleitet. Er war Mitglied des Kreistages und bekleidete zahlreiche Ehrenämter. Im I. Weltkrieg war Rudolf Löhden Hauptmann“.

In der Horneburger Zeitung erschien am 2. November 1933 sein Nachruf:

Im Alter von 61 Jahren starb an den Folgen einer Operation der weit über die Grenzen der Heimat bekannte Fleckensvorsteher und Rittergutsbesitzer Rudolf Löhden in Horneburg.

Der Verstorbene war ursprünglich Besitzer eines Sägewerks in Horneburg, das er aber 1919 verkaufte. Er erwarb (5.1.1907) das frühere Rentzelsche Rittergut in Horneburg, das der Stammsitz der alten bremischen Familie von Schulte war. Durch diesen Kauf wurde Löhden gleichzeitig Burgherr und einer der Patrone der Horneburger Kirche. Er widmete sich von jetzt ab ganz der Bewirtschaftung seines Gutes, das allerdings im Verhältnis zu den anderen Horneburger Rittergütern verhältnismäßig klein war. Er genoss unter seinen Mitbürgern großes Ansehen und wurde deshalb 1908 zum Fleckensvorsteher gewählt. Er war ein sehr befähigter und gewandter Kommunalpolitiker und hat für Horneburg eine weitschauende Kommunalpolitik betrieben. Zu nennen ist hierbei in erster Linie der Ankauf des früheren von Borries’schen Rittergutes durch den Flecken. Die Bedeutung dieses Grundstückerwerbs für die Horneburger Bürger, die infolge der eigenartigen Verhältnisse, die in der Entstehung des Burgfleckens begründet sind, über nur geringen Grundbesitz verfügten, wurde von Löhden sofort erkannt und durch geschickte Verhandlungen erreichte er einen für Horneburg günstigen Kaufabschluss. Die unhaltbaren und unhygienischen Trinkwasserverhältnisse seiner Gemeinde beseitigte er durch die Gründung der Wassergenossenschaft und die Errichtung des Wasserwerkes. Neuerdings baute er den Weg nach Rüstje aus, wodurch er einmal die Erwerbslosigkeit minderte, dann aber für bessere Wegeverhältnisse nach Rüstje sorgte, die bis dahin trostlos waren.

Wenn weiter sich die Fleckenssparkasse unter seinem Vorsitz günstig entwickeln konnte, so war es im wesentlichen sein Verdienst.

Im Vereinsleben Horneburgs spielte er eine große Rolle. Er war Vorsitzender des Schützenvereins, langjähriger Vorsitzender des Kriegervereins, dessen Ehrenvorsitzender er seit 1919 ist. Weiter war er Vertreter der Landschaftlichen Brandkasse und der Landeskreditanstalt. Seit etwa 30 Jahren war er Mitglied des Kreistages und sehr bald wurde er in den Kreisausschuss gewählt. Nach dem Tode des Kreisdeputierten von Borstel-Brunshausen wurde er dessen Nachfolger. Diese Ehrenämter hatte er bis zur Zusammenlegung im vorigen Jahr inne. Dem Kreistage des Großkreises Stade gehörte er ebenfalls als Kreistagsabgeordneter an. Weiter war er Mitbegründer und langjähriger Vorsitzender des Verbandes der Landgemeinden für den Kreis Stade. Er gehörte auch dem Vorstand des Provinzialverbandes an. Ferner war Löhden Vertreter des Kreises Stade im Überlandwerk Nordhannover. Im landwirtschaftlichen Vereinswesen betätigte er sich als Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Vereins für Horneburg und Umgebung, als stellvertretender Vorsitzender und als Deputierter des Landwirtschaftlichen Hauptvereins. Als solcher trat er auf jeder Deputiertenversammlung als Mitglied der Revisionskommission hervor.

Als der I. Weltkrieg ausbrach, zog er als Hauptmann d.L. ins Feld und führte zunächst eine Kompanie und dann ein Bataillon eines Marineregiments in Flandern.“

Rudolf Löhdens kommunalpolitische Wirkung als Bürgermeister von 1908 bis 1924 und von 1929 bis 1933, beschreibt eine Wahlwerbung aus der Horneburger Zeitung (1929):

Was hat unser früherer Vorsteher R. Löhden für den Flecken Horneburg getan?

Er ist es, der Gelder, Beihilfen und verbilligte Darlehen vom Staat, der Provinz und vom Kreis besorgte und damit den Bau des neuen Wasserwerkes in Horneburg ermöglichte.

Er ist es, der eintritt für Erhaltung des Horneburger Herbstmarktes in der alten bewährten Form und für Ausbau der Horneburger Schweinemärkte. Der 2.Schweinemarkt im Monat ist genehmigt, es ist sein Verdienst.

Er ist es, der ein Herz hat für die Arbeitslosen und Armen der Gemeinde.

Er ist es, der als Vorsitzender des Verbandes der Landgemeinden das Wort prägte: „Die vornehmste Pflicht des Gemeindevorstehers ist nach seiner Ansicht: in erster Linie für die in der Gemeinde zu sorgen, die hilflos und bedürftig sind“.

Er ist es, der nur als Fleckensvorsteher die Gewähr bietet, dass sparsam gewirtschaftet wird. Die Finanzen des Fleckens waren vor 4 Jahren tadellos in Ordnung, jetzt sind wieder Schulden über Schulden gemacht.

Er war es, der es fertig brachte, dass der Kreis Stade seinerzeit sich nicht früher dem Überlandwerk (Zweckverband) anschloss, bis der Zweckverband sich mit dem Flecken Horneburg zwecks Übernahme des Horneburger Elektrizitätswerkes geeinigt hatte.

Er war es, der in infolgedessen mit Dr. Vielt zusammen den für den Flecken günstigen Ausnahmevertrag abschloss, sodass die Strompreise billiger wie anderswo waren, und trotzdem noch ein Betriebsfond für die Elektrizitätskasse angesammelt werden konnte.

Er war es, der vor 21 Jahren (1908) das 750 Morgen gr. von Borries´sche Gut mit der Bleiche für den Flecken kaufte.

Er war es, der 400 Morgen Wald und 130 Morgen dieses Gutes mit Energie gegen Landrat und andere verteidigte und so diesen Besitz dem Flecken erhielt.

Er war es, der die Fleckenssparkasse10, die vom Oberpräsidenten als mündelsicher erklärt wurde11, gegründet hat.

Er war es, der in der Inflationszeit für den Flecken Geld12 herausgab, und so konnte manchem Geschäftsmann u. manchem kleinen Mann durch die Sparkasse geholfen werden.

Er war es, der in der Inflationszeit die Magirus-Automobilspritze13 mit Schläuchen und allem Zubehör für 108 Millionen Mk. auf 3 Monats-Akzept für den Flecken kaufte. Das Akzept konnte gegen wenige Zentner Roggen eingelöst werden.

Er war und ist es, der als Mitglied des Kreisausschusses eintritt für die Neusiedler, sämtliche Neubauten hat er finanziert oder finanzieren helfen.

Er war und ist es, der stets eingetreten ist für Einrichtungen zur Förderung der Landwirtschaft. Der Bau der großen Bullenbruchsentwässerungsanlage ist sein Verdienst, nur durch sein energisches Anpacken der schwierigen Angelegenheit wurden die Gelder von Staat und Provinz bewilligt, so dass mit dem Bau begonnen werden konnte“.

1919 verkaufte Rudolf Löhden das Dampfsägewerk mit den Nebengebäuden und sein an der Lühe liegendes Wohnhaus, um im gleichen Jahr den Stader Pulverschuppen zu kaufen, den er dort abbrechen und als Viehstall und Kornscheune auf dem Horneburger Gutsbesitz wieder aufbauen ließ.

1933 nach dem Tode seines Vaters wird Sohn Rudolph Löhden (II.) durch Erbschaft neuer Eigentümer.

1941 beim Februarhochwasser brach der Auedeich an den Kalkwiesen. Das Wasser überschwemmte die niedrigen Ortsteile und umliegenden landwirtschaftlichen Flächen. Die im Löhdenschen Gutshaus untergebrachte Kommandantur eines bespannten Infanterieregiments veranlasste Hilfeleistungen im Ort und brachte Kühe, Pferde und Rinder in Sicherheit.

1945 kamen die ersten Flüchtlingstrecks aus dem Osten. Wie in vielen anderen Häusern auch wurden die Flüchtlinge in den Horneburger Häusern untergebracht, so fanden auch vier ostpreußische Familien bei Löhdens eine kurzfristige Bleibe.

Am 30. April 1945 beschlagnahmten die englischen Truppen, die ihr Brigadehauptquartier auf der Horneburger Vorburg eingerichtet hatten, Scheune und Wohnhaus des Löhdenschen Gutes und richteten dort die Funkzentrale der 71. Highland Division ein.

Im Oktober 1945 wurden vier Klassen der Horneburger Volksschule im Gutshaus untergebracht, weil das Schulgebäude von den englischen Truppen als Lazarett genutzt wurde. Die alte Schule wurde nach Weihnachten 1945 zum Unterricht wieder freigegeben.

Im März 1946 wurde der Hof durch die Militärregierung an den Gemüseproduzenten Gustav Quast aus Neuenfelde verpachtet. Der Gemüseanbau des Gutes kam den Bewohnern des Fleckens und der Horneburger Umgebung zugute. Erst 1954 bekam Rudolf Löhden (II.) den Betrieb von Gustav Quast auf dem Klagewege wieder zurück.

1962 Übernimmt der Enkel Rudolf Löhden (III.) das Gut.

1970 wird das Haus innerhalb der Familie an die Enkel und Brüder Hermann und Clemens Löhden übertragen.

1984 kauft die Samtgemeinde Horneburg das Gutshaus auf maßgebliches Betreiben von Samtgemeindebürgermeister Richard Wilke und Verwaltungsdirektor Frank Heinrich, um es trotz politischer Widerstände vor dem Abriss zu retten. Die Samtgemeinde hat damit ein wichtiges Zeugnis Horneburger Fleckensgeschichte bewahrt.

Frank Heinrich, der ehem. Samtgemeindedirektor berichtet:
Der Burgmannshof zu Horneburg: 14
Vom Wohnhaus zum Gemeinschaftshaus

Vor den Ausführungen des Architekten (s.u.) über die Durchführung der Restaurierungs- und Umbauarbeiten sollen zunächst Gründe und Verfahren in einem schwierigen Entscheidungsprozess erläutert werden:

Im August 1983 stellte ein Wohnungsbauunternehmen in Abstimmung mit den Eigentümern beim Flecken Horneburg einen Antrag auf Abbruch des bis dahin als Wohnhaus genutzten Gebäudes „Löhden“ in Horneburg, Lange Straße 38.

Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines SB-Lebensmittelmarktes auf diesem Grundstück vorgelegt.

Im Rathaus und in den Beschlussgremien des Fleckens Horneburg wurde übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass alles unternommen werden muss, um das Gebäude „Löhden“, das älteste Haus Horneburgs, als historisch wertvoll zu erhalten und unter Denkmalschutz stellen zu lassen.

Dr. von Osterhausen vom Institut für Denkmalpflege kam jedoch nach einer Ortsbesichtigung und Überprüfung zu der Auffassung, dass dieses Gebäude nicht als Baudenkmal eingestuft werden kann. Er vermutete, dass der Wohnsitz der Schulte von der Lüh gegen 1800 durch einen Neubau (auf alten Fundamenten) ersetzt worden sei.

Er und auch der Landkreis stuften das Haus also nicht als Baudenkmal sondern als ortsbildprägendes Bauwerk mit städtebaulicher und geschichtlicher Bedeutung nach BbauG, §39h ein.

Ein Erhalt des Löhdenschen Hauses setzte damit den Erwerb durch die öffentliche Hand, also den Flecken Horneburg voraus. Der Flecken war jedoch finanziell nicht in der Lage, das Grundstück zu übernehmen und zu unterhalten.

Der Samtgemeindebürgermeister Wilke erklärte in diesem Stadium der Entwicklung, dass er eine Entscheidung der Beschlussgremien der Samtgemeinde Horneburg kurzfristig herbeiführen wolle, um zu prüfen, ob dieses Gebäude zur Zusammenführung samtgemeindeeigener Einrichtungen“ (eine frühere CDU-Forderung) durch die Samtgemeinde angekauft werden könne. Das Gebäude würde sich dafür wegen seiner zentralen Ortslage besonders anbieten. Zudem könne erreicht werden, dass im Interesse des Ortsbildes im Flecken Horneburg dieses Gebäude nicht abgebrochen würde.

Es begann nunmehr ein sehr schwieriger Entscheidungsprozess; insbesondere sprach sich der SPD-Ortsverein gegen eine Übernahme des Gebäudes durch die Samtgemeinde Horneburg aus. Eine zu hohe finanzielle Belastung für die Mitgliedsgemeinden wurde befürchtet. Auch wurde angezweifelt, dass die vorgesehenen Einrichtungen in diesem Gebäude ausnahmslos in den Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde gehörten. Auch aus den Mitgliedsgemeinden, vor allem aus Bliedersdorf und von einem Nottensdorfer Bürger, kamen gleichlautende Vorbehalte, die aber nach rechtlicher Prüfung durch den Landkreis als nicht zutreffend entkräftet wurden. Dagegen wurde das Vorhaben durch den gerade erst gegründeten Heimatverein Horneburg und Umgebung e.V. ausdrücklich und aktiv unterstützt.

Die Samtgemeinde beauftragte am 8. Februar 1984 den Architekten Dipl. Ing. Buttge aus Stade, eine gutachterliche Untersuchung über die Modernisierungsfähigkeit des Gebäudes anzufertigen unter der Maßgabe folgenden Raumnutzungsprogramms:

  • Samtgemeindebücherei
  • Samtgemeinde-Begegnungsstätte
  • Informationsraum für Naherholung und Fremdenverkehr
  • Heimatstube und Archivräume für den Heimatverein Horneburg
  • Hausmeisterwohnung
  • Raum für die Nutzung durch Vereine (Geschäftsstelle des VfL Horneburg)
  • WC-Anlagen zur öffentlichen Nutzung und zur Nutzung für die Besucher der Einrichtungen im Gebäude

Die gutachterliche Untersuchung des Architekten wurde dem Samtgemeinderat in der Sitzung am 22.3.1984 vorgestellt. Mit 14 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen bei einer Stimmenthaltung beschloss der Rat das Gebäude Löhden mit zugehörigem Grundstück für die Restaurierung und die vorgestellte Verwendung zu erwerben.

Die Finanzierung von 2.060.000,- DM wurde durch die Gemeinsame Landesplanung Hamburg/ Niedersachsen (393.000,- DM), den Landkreis Stade (600.000,- DM) und die Samtgemeinde (1.060.000,- DM) schließlich sichergestellt.

Nach öffentlicher Ausschreibung konnte mit den Arbeiten für die Restaurierung und den Umbau am 18.4.1985 begonnen werden.

Nach Beginn der Instandsetzungs- und Restaurierungsarbeiten wurde festgestellt, dass unter dem Putz des Gebäudes das alte Fachwerk noch teilweise erhalten war. Die Samtgemeinde beschloss daher, die Außenfassade des Gebäudes nicht in geputzter Form bestehen zu lassen, sondern in bodenständigem Fachwerk wieder herzustellen und die Felder mit einem roten, ortsüblichen Ziegelstein auszumauern.

Am 23.Mai 1985 beschloss der Samtgemeinderat, dem Gebäude die Bezeichnung

BURGMANNSHOF“

zu geben. Mit diesem Namen wird die geschichtliche Verbindung des Gebäudes zu den „Burgmännern von Horneburg“ in Erinnerung gehalten. Der Burgmann Melchior Schulte bezog um 1510 ein eigenes Haus, das an dieser Stelle gestanden hat.


 

1  Helmut Stolberg, Reinhard Wais: Der Burgmannshof zu Horneburg; Horneburg 1985, S. 21-44.

2  Volker Friedrich Drecktrah (2009): Gerichtsbarkeit in den Herzogtümern Bremen und Verden 1715 – 1879

3  P. Ahrens: Das Kirchenpatronat der Horneburger Burgmänner in hannoverscher und preußischer Zeit, in: Heimatverein Horneburg: Ursprünge,Funde, Entwicklungen, Horneburg 1993, S.61 ff.

4  A.v.Düring: Ehemalige und jetzige Adelssitze im Herzogtum Bremen, Stade 1938, S. 33. Dietrich Kausche: Horneburger Fehde und die Vergleichsverhandlungen v.1432; in: Lüneburger Blätter; Heft 18, Lüneburg 1967, S.33-54.

  Trüper (2000): Ritter und Knappen zwischen Weser und Elbe, S. 176 und 240.

6  Urkunde, durch die der Vasall dem Lehnsherren die Beleihung und die Lehnpflicht bescheinigt.

7  Mushard: Monumenta, S. 462

9  Unter dem römisch-deutschen Kaiser Leopold I. entstand 1692 das Kurfürstentum Hannover. Leopold hatte Herzog Ernst August I. von Braunschweig – Lüneburg – Calenberg den Kurtitel verliehen, worauf dieser sein Herrschaftsgebiet unter den Namen Kurfürstentum Hannover zusammenfasste. Das Herzogtum Bremen wurde 1715 von Dänemark an das Kurfürstentum verkauft, es teilte fortan die Geschichte des Landes und der späteren preußischen Provinz Hannover und wurde 1946 Teil Niedersachsen, wo es zunächst gemeinsam mit dem  ehemaligen Herzogtum Verden den Regierungsbezirk Stade bildete.

10  Die Fleckenssparkasse wurde 1920 als unmittelbare öffentliche Nachfolgerin der genossenschaftlichen Spar- und Darlehnskasse von 1896 gegründet.

11  Bernd Kappelhoff (1993): „wohltätig – nützlich – segensreich“, S.177-184

12  Jeder Horneburger Notgeldschein trägt seine Unterschrift.

13  der heute noch von der Frw. Feuerwehr liebevoll gepflegte „MAX“.

14  auszugsweiser Nachdruck von 1985

 

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