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Gewerbliches Schulwesen in Horneburg


Ein Bericht über die gewerbliche Fortbildungsschule (Berufsschule)
der Fleckensgemeinde Horneburg
(1900-1938)

von Dr. Hans-Georg Augustin


Herausgegeben: 2000
Quellen und kleine Beiträge Nr.: 15

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Inhalt

A. Einführung

B. Gesetzliche Grundlagen.
                 Leitsätze der Handwerkskammer Harburg

C. Ortsstatut der gewerblichen Fortbildungsschule Horneburg.
                 Eröffnung der Schule

D. Der Unterricht
              1. Allgemeine Bemerkungen zum Lehrstoff
2. Zeichenunterricht
3. Wissensunterricht, Turnen und Jugendpflege, Prüfungen
                         a. Vorbemerkungen
b. Berufs- und Bürgerkunde
c. Rechnen
d. Fachkunde
e. Turnen und Jugendpflege
f. Prüfungen
4. Die Schüler
5. Unterrichtszeiten
6. Raumprobleme

E. Lehrerkollegium und Schulleitung

F. Verbindung zwischen Schule und Wirtschaft

G. Finanzierung
              1. Anschubfinanzierung
2. Aus der Zeit der Inflation
3. Die Zeit nach der Inflation

H. Wechsel des Schulträgers. Schließung der Schule

A. Einführung

Wenn heute über Horneburger Schulen und Schultypen (Grundschule, Orientierungsstufe, Haupt- und Realschule) gesprochen und geschrieben wird oder Planungen diskutiert werden, wird bei einem Rückblick in die Vergangenheit fast ausnahmslos an die alte Volksschule mit gehobener Abteilung bei der Kirche gedacht. Dabei wird vielfach übersehen oder es ist auch nicht bekannt, daß es früher außer dieser Schule – wie in anderen Städten und Gemeinden auch – in Horneburg eine um die Jahrhundertwende errichtete gewerbliche Fortbildungsschule gegeben hat. Sie bestand mehr als 30 Jahre und zwar in der Trägerschaft der Fleckensgemeinde. Die Unkenntnis mag zum Teil darin begründet sein, daß Fortbildungs- und Volksschule zum Teil im gleichen Gebäude untergebracht waren und beide Schulen auch gemeinsame Schulleiter und Lehrer hatten. Die Eigenständigkeit beider Schulen ergab sich jedoch daraus, daß für die Fortbildungsschule ein gesondertes Statut bestand und daß sie der Aufsicht des preußischen Ministers für Handel und Gewerbe und nicht der Aufsicht des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung unterstand. Diesem Ministerium wurde sie erst im Jahre 1934 unterstellt.1) Der vorliegende Bericht soll diese Schule, ihre Übernahme durch einen Kommunalverband und ihre endgültige Schließung darstellen und somit das Wissen über Schulen im Flecken Horneburg erweitern. Lücken in den noch vorhandenen Unterlagen werden dabei in Kauf genommen.

B. Gesetzliche Grundlagen.
Leitsätze der Handwerkskammer Harburg

Im 19. Jahrhundert wurde die Notwendigkeit, der Jugend über die Volksschule hinaus eine Weiterbildung zu ermöglichen, zunehmend erkannt. Es gab zur Fortbildung nach der Volksschulzeit z.B. Sonntags- und Abendschulen allgemeiner Natur, die sich – den Erfordernissen der Wirtschaft anpassend – in reine gewerbliche Fortbildungsschulen umwandelten2) oder es wurden solche Schulen neu errichtet. Das war auch das Anliegen des Staates, der das gewerbliche Fachschulwesen förderte und finanzielle Hilfen gewährte. Zu diesem Zweck wurde allerdings kein neues Gesetz beschlossen, sondern im Jahre 1891 die Reichsgewerbeordnung geändert.3)

Diese Gesetzesänderung gewährte den Gemeinden oder Gemeindeverbänden das Recht, Fortbildungsschulen einzurichten und deren Besuch für „männliche Arbeiter unter 18 Jahren“ verbindlich vorzuschreiben. Zur Sicherung des regelmäßigen Schulbesuches, der Beachtung von Pflichten der Eltern, Vormünder und Arbeitgeber konnten „statuarische Bestimmungen“ und Vorschriften erlassen werden. Diese Bestimmungen bedurften der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, also des Regierungspräsidenten. Das hier zuständige Beschlußgremium war der Bezirksausschuß.

Die erst im Jahre 1900 errichtete Handwerkskammer Harburg, heute Lüneburg-Stade, setzte sich bereits im Jahre 1901 mit Nachdruck für die Errichtung gewerblicher Fortbildungsschulen ein und entwickelte in ihrem Jahresbericht 1901 Leitsätze für diese Schulen.4) Ihre Errichtung hielt sie für eine Pflicht der Gemeinden. Das Ziel der Schulen sah sie in der Vermittlung derjenigen theoretischen Kenntnisse, die zum Bestehen der Gesellenprüfung notwendig seien; die Schulen waren für die Kammer eine Ergänzung der betrieblichen Lehre. Keineswegs sprechen die Leitsätze nur von der Pflicht der Gemeinden. Eindringlich erklärt die Kammer es als Pflicht des Lehrmeisters, dafür zu sorgen, daß der Lehrling sich die notwendigen Kenntnisse aneignen konnte. Recht hatte die Kammer mit der Bemerkung, daß Nachlässigkeit der Lehrmeister zu deren eigenem Nachteil führen werde, da Eltern oder Vormünder ihre Söhne oder Mündel nur dann einem Lehrmeister anvertrauen würden, wenn die Gewähr eines ordentlichen Lehrabschlusses, nämlich das Bestehen der Gesellenprüfung, gegeben sei. Für den Lehrling bestand entsprechend die Pflicht zum Schulbesuch.

C. Ortsstatut der gewerblichen Fortbildungsschule Horneburg.

Eröffnung der Schule

Schon im Jahre 1893 (19.1.) mußten sich in Horneburg Fleckensvorstand und Fleckensausschuß in gemeinsamer Versammlung mit der Frage, ob im Ort eine Fortbildungsschule für Lehrlinge errichtet werden sollte, befassen. Der Bürgerverein hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Unter Vorsitz von Bürgermeister Heitmann beschlossen Fleckensvorstand und Fleckensausschuß, einen Beschluß auszusetzen und sich zunächst näher über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren.

Anmerkung: Nach der Landgemeindeordnung5) mußten in jeder Gemeinde ein Vorsteher und ein Beigeordneter zu seiner Unterstützung gewählt werden; es war in größeren Gemeinden zulässig, mehrere Vorsteher und Beigeordnete zu wählen. Vorsteher und Beigeordnete (Gemeindevorstand) waren Gemeindebeamte, die ihr Amt als Ehrenamt zu betrachten hatten.

Neben diesem Gremium gab es nach der Landgemeindeordnung die Gemeindeversammlung als Gremium sämtlicher Gemeindemitglieder. Auf Antrag konnte ein Ausschuß (Gemeinderat) gebildet werden, der die Gemeindeversammlung vertrat.

In Horneburg wurde am 20. Juli 1896 für diese Gremien ein neuer Wahlmodus beschlossen, der am 2. Oktober 1896 vom Kreisausschuß gemäß der o.g. Landgemeindeordnung genehmigt wurde.

Nach diesem Wahlmodus war die Wahlberechtigung mit der Steuerpflicht verbunden. Jeder Ortssteuerzahler war wahlberechtigt, aber nicht alle Steuerzahler hatten die gleiche Zahl an Stimmen. Vielmehr richtete sich die Zahl der Stimmen, die ein Wahlberechtigter hatte, nach der Höhe seiner Kommunalabgaben. Eine Kommunalabgabe von 1 bis 3 Mark (M) gewährte eine Stimme, eine Abgabe von 3 bis 10 M zwei Stimmen. Für jede weitere 5 M wurde eine Stimme mehr zuerkannt. (Statistisch ist die Einteilung unkorrekt)

In Horneburg waren für den Vorstand ein Bürgermeister, so wurde in dieser Ordnung der Fleckensvorsteher genannt, und zwei Beigeordnete sowie für den Ausschuß 10 Mitglieder zu wählen. Der Bürgermeister und die Beigeordneten wurden von der „Gesamtgemeinde nach Maßgabe der in der Wahlliste verzeichneten Stimmen mit absoluter Majorität der Anwesenden gewählt.“ Für die Wahl der Ausschußmitglieder wurden 10 Klassen nach Steuerstufen gebildet. Jede Klasse wählte dann ein Ausschußmitglied aus ihrer Mitte. Innerhalb der Klasse hatte jeder, der ihr angehörte, nur eine Stimme.

Mit dem Ende des ersten Weltkrieges galt dieser Wahlmodus nicht mehr. Nach einer Verordnung vom 24. Januar 19196) mußten die Gemeindevertreter (Gemeindevertretung) in allgemeinen, unmittelbaren und geheimen Wahlen neu gewählt werden. Jeder Wähler hatte eine Stimme. Die Neuwahlen mußten bis zum 2. März 1919 abgeschlossen sein. Im Flecken Horneburg wurde die Wahl auf einer Sitzung der Gemeindevertreter am 3.2.1919 vorbereitet. In dieser Sitzung wurde beschlossen, diese Wahl in Horneburg am 23.2.1919 abzuhalten. Einzureichende Wahlvorschläge mußten von mindestens 20 Wählern unterzeichnet sein. Gleichzeitig wurde auch beschlossen, die Zahl der Gemeindevertreter von 10 auf 12 zu erhöhen. Die Wahl von Fleckensvorsteher und Beigeordneten erfolgte durch die Gemeindevertretung7) nach eingegangenen Wahlvorschlägen.

In den Sitzungsprotokollen des Fleckens Horneburg werden unterschiedliche Bezeichnungen verwendet, z.B.: Bürgermeister für Fleckensvorsteher, Fleckensvorstand für Fleckensvorsteher und Beigeordnete, Fleckensausschuß, Fleckenskollegium. Gemeint sind immer die Gremien nach der Landgemeindeordnung. In amtlichen Schreiben finden sich immer die gesetzlichen Bezeichnungen.

Soweit sich feststellen läßt, gab es erst im Jahre 1900 weitere Beratungen unter Bürgermeister Kelterborn. Fleckensvorstand und Fleckensausschuß ließen sich auf einer gemeinsamen Sitzung (26.1.) vom Hauptlehrer Mattfeld Aufklärungen und Informationen über eine Fortbildungsschule geben, deren Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit für Horneburg anerkannt wurde. Wie wir es auch in der Gegenwart kennen, bildeten diese Gremien der Gemeinde eine Kommission, die mit der weiteren Bearbeitung beauftragt wurde. Der Kommission gehörten der Fleckensvorstand und die Herren Böhn, Eggers und Hauptlehrer Mattfeld an.

Seitens der Kommission wurden die örtlichen Handwerker, wie es gesetzliche Verpflichtung war, zum 15. Februar zu einer Versammlung geladen, wie dem Sitzungsprotokoll der Gemeindegremien vom 21.3.1900 zu entnehmen ist. Auf der Handwerkerversammlung referierte Mattfeld über die Vorteile, welche von einer gewerblichen Fortbildungsschule zu erwarten seien. Seine Ausführungen überzeugten die Handwerker. Dem Fleckensvorstand und dem Ausschuß wurde die Errichtung einer Schule empfohlen (Wörtlich im Protokoll: ans Herz gelegt). Der zustimmende Beschluß der Gremien zu einer zweiklassigen Schule wurde einstimmig gefaßt, ein Statut sollte entworfen und vorgelegt werden. Einzelheiten des Referates von Mattfeld sind nicht bekannt. Keineswegs wurde über die Schule nur auf der Handwerkerversammlung gesprochen.

Schon vor dieser Zusammenkunft versammelte sich im Dezember 1899 der noch nicht lange bestehende „Verein zur Hebung und Verschönerung Horneburgs“. Neben anderen Beratungspunkten stand hier ebenfalls das Thema Fortbildungsschule zur Diskussion. Die Errichtung einer Fortbildungsschule wurde auch hier gutgeheißen, um zukünftig gute Gesellen und tüchtige Meister zu haben.8)

Hauptlehrer Mattfeld, der den Entwurf des Statutes anfertigen sollte, arbeitete zügig und legte ihn dem Fleckensvorstand und Fleckensausschuß auf ihrer gemeinsamen Sitzung am 18.4.1900 vor. Der Entwurf wurde als „Orts Statut betreffend die gewerbliche Fortbildungsschule in Horneburg“9) einstimmig angenommen. Sein im folgenden wiedergegebener Inhalt steht im Einklang mit den maßgebenden Bestimmungen der Gewerbeordnung.

1. Der Pflicht zum Besuch der Fortbildungsschule unterlagen alle „Gewerbegehülfen“, die sich regelmäßig in der Fleckensgemeinde Horneburg aufhielten, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Als „Gewerbegehülfen“ galten alle Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge (§1). Vom Schulbesuch waren nur diejenigen befreit, die den Nachweis führen konnten, im Besitze derjenigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu sein, die das „Lehrziel der Anstalt“ bildeten (§2). Der Kreis der zum Besuch der Schule verpflichteten Personen war also größer, als es der Bürgerverein 1893 beantragt hatte.

Anmerkung: Es wurde schon bemerkt, daß es zu Beginn des 20. Jahrhunderts auch in anderen Gemeinden Fortbildungsschulen gab. Keineswegs hatten alle Schulen die gleiche Satzung. Die Gemeinde Harsefeld verpflichtete z.B. einen größeren Schülerkreis zum Schulbesuch. Genannt werden: „Alle nicht bloß vorübergehend beschäftigten gewerblichen Arbeiter, Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter, Handlungsgehilfen und =lehrlinge.“ Der Schulbesuch war Pflicht bis zum „Schluß des Schuljahres, in welchem das 17. Lehrjahr vollendet wurde, aber nicht vor beendigter Lehrzeit“.

Als im Jahre 1916 in Harsefeld ein neues Statut beschlossen und vom Bezirksausschuß genehmigt wurde, fragte die Gemeinde beim Regierungspräsidenten an, ob es statthaft sei, die Dauer des Schulbesuches – wie im neuen Statut vorgesehen – über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus auszudehnen, wenn die Lehrzeit noch nicht beendet war. Die Gemeinde glaubte, diese Regelung sei ihre Initiative. In seiner Antwort wies der Regierungspräsident darauf hin, daß nach der Gewerbeordnung, den „Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens“ der Handwerkskammer und den Lehrverträgen die Schulzeit auf keinen Fall vor Beendigung der Lehre ende.10) Es unterliegt keinem Zweifel, daß diese Rechtslage auch in Horneburg galt, unabhängig davon, ob sie in einem Statut verankert war oder nicht.

Das Ortsstatut (§3) eröffnete weiteren Personen auf ihren Wunsch den Besuch der Schule. Zu diesem Personenkreis gehörten erstens „Gewerbegehülfen“, die älter als 18 Jahre waren oder auswärts wohnende Gehilfen, die in der Gemeinde arbeiteten. Zum Schulbesuch konnten zweitens auch „junge Leute unter 18 Jahren“ zugelassen werden, „die sich der Landwirtschaft widmen.“ Die Entscheidungen über diese Zulassungen traf der Schulvorstand.

Anmerkung: Für Schüler aus der Landwirtschaft wurde im Fleckenskollegium auch die Frage der Errichtung einer ländlichen Fortbildungsschule beraten. Eine Erwähnung findet dieser Schultyp in der vorliegenden Abhandlung nur deshalb, weil in diesen Beratungen auf Anregung des Landrates im September 1913 die Frage seiner Eingliederung in die gewerbliche Fortbildungsschule diskutiert wurde. Es wurde beschlossen, eine solche Schule „probeweise“ einzuführen und sie der gewerblichen Fortbildungsschule „vorläufig“ einzugliedern. Der Unterricht sollte im Winter, vom 1. Oktober bis 1. März, erteilt und der Schulvorstand ersucht werden, die Schüler aus der Landwirtschaft aufzunehmen. Wie dieser Versuch beurteilt wurde, ergibt sich aus noch vorhandenen Akten der Gemeinde11). Danach wurde eine selbständige ländliche Fortbildungsschule erst im Jahre 1930 zusammen mit den Gemeinden Bliedersdorf und Nottensdorf errichtet. Schulort war Nottensdorf, Leiter der Schule wurde der dortige Lehrer von Bargen. Vorher, nämlich im September 1929, teilte die Fleckensgemeinde dem Landrat zur Frage der Eingliederung einer ländlichen in eine gewerbliche Fortbildungsschule mit, daß vom Fleckenskollegium die Aufnahme landwirtschaftlicher Schüler in die gewerbliche Berufsschule als „sehr unvorteilhaft und schwierig empfunden“ wurde.

2. Sehr ausführlich waren die Bestimmungen (§4), die der „Sicherung des regelmäßigen Besuchs der Fortbildungsschule,“ der „Sicherung der Ordnung“ und „eines gebührlichen Verhaltens der Schüler“ dienen sollten.

  1. Die Schüler waren verpflichtet, sich zu den Unterrichtszeiten rechtzeitig einzufinden.
    Sie durften den Unterricht nicht ohne Entschuldigung „nach dem Ermessen des Vorstandes“ ganz oder teilweise versäumen.

  2. Alle Schüler hatten die notwendigen Lernmittel, die ihnen mitgeteilt wurden, zum Unterricht mitzubringen.

  3. Die Schüler hatten die erlassene Schulordnung einzuhalten.

  4. Für die Teilnahme am Unterricht war Sauberkeit des Schülers und „anständige Kleidung“ vorgeschrieben.

  5. Verboten war die Störung des Unterrichtes durch „ungebührliches Betragen“ sowie Zerstörung oder Beschädigung der Schulutensilien und Lehrmittel.

  6. Auf dem Schulweg hatten sich die Schüler jeglichen Unfugs und Lärmens zu enthalten.

Verstöße gegen diese Bestimmungen sollten nach §150 No.4 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 1. Juni 1891 mit einer Geldstrafe bis zu 20 M geahndet werden. Konnte diese Strafe nicht aufgebracht werden, trat an ihre Stelle eine Haftstrafe bis zu drei Tagen. Diese Bestimmungen galten nur, sofern nach dem Gesetz keine höhere Strafe verwirkt war.

3. Nach §5 des Ortsstatutes durften Eltern und Vormünder ihre Söhne und Mündel nicht vom Besuch der Schule abhalten. Sie hatten ihnen vielmehr die erforderliche Zeit zu gewähren.

4. Die Vorschriften der §§ 6 und 7 legten die Pflichten der Gewerbeunternehmer fest. Ihnen oblag zunächst die An- und Abmeldung der Schüler in der Schule. Die Anmeldung mußte spätestens 6 Tage nach Eintritt beim Unternehmer, die Abmeldung spätestens 3 Tage nach der Entlassung beim Schulvorstand vorgenommen werden. Des weiteren hatten die Unternehmer die bei ihnen beschäftigten Schulpflichtigen so rechtzeitig von der Arbeit zu befreien, daß sie pünktlich zum Unterricht erscheinen, sich reinigen und umkleiden konnten. Die Gewerbeunternehmer hatten auch die Pflicht, Schüler, die durch Krankheit am Schulbesuch gehindert waren, beim nächsten Schulbesuch mit einer schriftlichen Entschuldigung zu versehen. Wünschte ein Unternehmer die Befreiung eines Schülers vom Unterricht aus dringenden Gründen für einzelne Stunden oder für einen längeren Zeitraum, so mußte er einen Antrag beim Schulleiter stellen. Der Antrag war so zeitig vorzulegen, daß der Schulleiter erforderlichenfalls die Entscheidung des Schulvorstandes einholen konnte.

Anmerkung: Zum Zeitpunkt der Errichtung der Fortbildungsschule gab es noch keine Regelungen über die tägliche Arbeitszeit der Lehrlinge. Sie arbeiteten wie die Gesellen im Durchschnitt zehn Stunden täglich, sonnabends halbtags. Der Achtstundentag wurde erst nach dem Ende des ersten Weltkrieges eingeführt.

5. Eltern und Vormünder, die ihre ihnen nach dem Statut obliegenden Pflichten verletzten, drohte eine Geldstrafe bis zu 20 M oder Haft bis zu drei Tagen, wenn die Geldstrafe nicht aufgebracht werden konnte. Die gleichen Strafen sollten Unternehmer bei folgenden Zuwiderhandlungen treffen: Unterlassen oder verspätete Anmeldung eines Schülers in der Fortbildungsschule; Veranlassen eines Schulpflichtigen, „ohne Erlaubnis aus irgend einem Grunde“ dem Unterricht vollständig oder teilweise fernzubleiben; Versäumnis, dem Schulpflichtigen im Falle der Krankheit eine Entschuldigung mitzugeben.

Das am 18. April 1900 beschlossene Ortsstatut wurde dem Bezirksausschuß am 3. Dezember 1900 vom Stader Landrat vorgelegt und am 16. Januar 1901 genehmigt. Der lange Zeitraum zwischen Beschluß und Genehmigung ist damit zu erklären, daß die Vorlage erst erfolgen konnte, nachdem über Haushaltsplan und staatliche Zuschüsse entschieden worden war. Dazu später. Hier sei nur festgehalten, daß die Gemeinde die Schule nach den Finanzierungsunterlagen am 15. Oktober 1900 eröffnen wollte.12)

Die im Ortsstatut vorgesehenen Bestimmungen über den obligatorischen Schulbesuch und den Pflichten des Lehrherren entsprachen nicht nur der Gewerbeordnung und den bereits oben zitierten Leitsätzen der Handwerkskammer Harburg sondern wurden auch zwingende Vorschriften in den Lehrverträgen. Nach den erlassenen Bestimmungen war der Lehrling verpflichtet, die Fortbildungsschule zu besuchen, sofern sie in einem Umkreis von drei Kilometern lag. Der Lehrmeister hatte den Lehrling zum Besuch anzuhalten und mußte das Lehrverhältnis lösen, wenn der Lehrling nicht regelmäßig am Unterricht teilnahm.13) Dazu ein Beispiel:

Aus einem Lehrvertrag, den der Horneburger Schmiedemeister Adolf Duncker im Dezember 1911 mit dem Landesdirektorium der Provinz Hannover zur Ausbildung eines sich in Fürsorgeerziehung befindlichen Jugendlichen abschloß, ergibt sich, daß der Lehrherr auch nach Beendigung der Probezeit vom Lehrvertrag zurücktreten konnte, wenn der Lehrling den Besuch der Fortbildungsschule vernachlässigte.14)

Anmerkung: Die Begrenzung der Entfernung ist sicherlich mit Rücksicht auf die damaligen Verkehrsverhältnisse in die Bestimmungen aufgenommen worden. Selbstverständlich entfielen derartige Bestimmungen, als sich die Verkehrsverhältnisse verbesserten. Beachtet wurden die Verkehrsverhältnisse um die Jahrhundertwende auch bei Gründung von Zwangsinnungen, für die Zwangsmitgliedschaft bestand, und haben zu Begrenzungen von Innungsbezirken geführt.

Seitens des preußischen Ministers für Handel und Gewerbe wurde den Fortbildungsschulen ebenfalls große Bedeutung beigemessen. Nach einem Bericht der Horneburger Zeitung15 ersuchte der Minister die zuständigen Behörden, auf die Innungen einzuwirken, vor der Lossprache der Lehrlinge sich deren Zeugnis der Fortbildungsschule vorlegen zu lassen. Bei ungenügenden Leistungen oder tadelnswertem Betragen hielt der Minister es für wünschenswert, wenn ein Nachlernen gefordert werde. Nach dem Zeitungsbericht hatten verschiedene Innungen bereits entsprechende Beschlüsse gefaßt. „Gewiß“, so der Kommentar der Zeitung, „wird die vorstehende Maßnahme nicht verfehlen, auf die Lehrlinge einen heilsamen und erzieherischen Einfluß, der manchmal sehr von Nöthen ist, auszuüben.“

Während des Bestehens der gewerblichen Fortbildungsschule wollte die Gemeinde das Ortsstatut ändern. So beschloß das Fleckenskollegium unter Leitung von Fleckensvorsteher Brunckhorst am 12. Januar 1914 eine Änderung des Kreises der Schulpflichtigen. In Zukunft sollten nur noch alle sich „im Fleckensgebiet Horneburg regelmäßig aufhaltende Lehrlinge“ zum Schulbesuch verpflichtet sein. Die Worte „Gesellen und Gehülfen“ sollten in allen Bestimmungen des Statuts gestrichen werden.

Die Gründe dieses Beschlusses gehen aus dem Protokoll nicht hervor. Nicht von der Hand zu weisen ist die Vermutung, daß dabei die Zusammensetzung der Schüler eine Rolle gespielt haben könnte. Schon am 20. Februar 1912 hatte nämlich der Schulleiter, Rektor Giese, an den Regierungspräsidenten berichtet, daß die Schüler größtenteils Handwerkslehrlinge seien. Unter ihnen befanden sich nach seinem Bericht nur wenige Kaufleute, „gelernte und ungelernte Arbeiter“ waren „fast gar nicht vertreten.“16)

Es gibt keine Hinweise, ob dieser Beschluß vom Bezirksausschuß genehmigt wurde, vermutlich nicht. So ist im Revisionsbericht vom 12. September 1918 nur nachzulesen, daß ungelernte Arbeiter nicht zum Schulbesuch verpflichtet und auch keine derartigen Kräfte vorhanden waren; ähnlich hieß es im Bericht vom 10. Dezember 1919, daß ungelernte und landwirtschaftliche Arbeiter noch nicht schulpflichtig seien. Über eine Befreiung von Gesellen und Gewerbegehilfen wird nichts gesagt. Andererseits erklärte die Gemeinde bei der schulstatistischen Erhebung 1926 (Stichtag: 25.11.), daß die Schulpflicht nach der Ortssatzung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bestehe und Lehrlinge umfasse.17) Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß bei dieser Auskunft die tatsächlichen Verhältnisse geschildert wurden; alle Schüler waren auch damals nur Lehrlinge aus Handel und Handwerk..

Nach dem Ende des ersten Weltkrieges hießen die Fortbildungsschulen in Gesetzen, Erlassen und in den Berichten der Schulrevisoren Berufsschulen, wobei nach gewerblichen, kaufmännischen, hauswirtschaftlichen und ländlichen unterschieden wurde.

Im Jahre 1923 erhielten die Landkreise das Recht, durch Erlaß einer Satzung die Berufsschulpflicht auszudehnen. Von dieser erweiterten Schulpflicht konnten alle Jugendlichen beiderlei Geschlechts unter 18 Jahren oder ein Teil von ihnen erfaßt werden, sofern sie im Schulbezirk beschäftigt oder wohnhaft, unverheiratet und nicht mehr volksschulpflichtig waren. Zum Erlaß einer solchen Satzung war auch der Regierungspräsident mit Zustimmung des Kreisausschusses berechtigt, wenn ein allgemeines Interesse bestand. Den Gemeinden stand ein gleiches Recht bei Untätigkeit des Landkreises zu.18 Bei Überführung der Horneburger Berufsschule im Jahre 1935 in den Berufsschulverband Harsefeld-Horneburg (vgl. letzten Abschnitt)wurden von der Schulpflicht „alle nicht mehr volksschulpflichtigen im Verbandsbezirk beschäf-tigten oder wohnhaften Jugendlichen unter 18 Jahren“ erfaßt.19)

Wie heute bei derartigen neuen öffentlichen Einrichtungen üblich, fand – wie in der Horneburger Zeitung zu lesen ist – eine feierliche Einweihung statt, und zwar am 8. Januar 1901 im Hornbostel/schen Stiftungshause. Jedermann konnte teilnehmen, die Schüler waren nach Bekanntmachung des Schulleiters Mattfeld zur Teilnahme verpflichtet. Als die Einladung veröffentlicht wurde, hatte sich ein Teil der Schul-pflichtigen noch nicht angemeldet. Daher machte die Zeitung auf die im Ortsstatut angedrohten Strafen aufmerksam.20) Zur Anmeldung für die Fortbildungsschule waren die nach dem Ortsstatut Schulpflichtigen vorher öffentlich aufgefordert worden.21)

Anmerkung: Das Hornbostel´sche Stiftungshaus ist das Gebäude Lange Straße Nr. 39, in dem sich lange Jahre die Fleckensverwaltung befand. Dieses Gebäude gehörte zum Nachlaß des Horneburger Anwaltes Christian Wilhelm Hornbostel, der im Jahre 1850 verstarb. Er war kinderlos und vermachte seinen Nachlaß der Fleckensgemeinde.

D. Der Unterricht

1. Allgemeine Bemerkungen zum Lehrstoff

Sowohl in den Akten des Staatsarchivs als auch in den Akten der heutigen Samtgemeinde, die für diesen Abschnitt neben den Protokollen der Fleckensgremien ausgewertet wurden,22) werden häufig die von der Schule aufgestellten und eingereichten Lehrpläne der Fortbildungsschule erwähnt. Sie wurden durch vom Regierungspräsidenten bestellten Revisoren einer Prüfung unterzogen. Anschließend teilten die Revisoren das Prüfergebnis der Regierung, die für die Genehmigung zuständig war, mit. Der genehmigte Plan wurde dann der Gemeinde zugestellt, wobei die Beachtung der Prüfungsbemerkungen meistens zur Auflage gemacht wurde.

Leider stehen diese Pläne heute nicht mehr zur Verfügung. Die nach Genehmigung von der Aufsichtsbehörde an die Gemeinde zurückgegebenen Pläne wurden nicht in die noch zur Verfügung stehenden Schulakten aufgenommen.

Es gibt jedoch in den Akten des Staatsarchivs Stade noch einen Bericht des Revisors Zander vom 14. Oktober 1913 über die Prüfung eines damals eingereichten Planes. Dieser Bericht gewährt neben den später behandelten Revisionsberichten des laufenden Unterrichtes einen Einblick in den Lehrstoff der Fortbildungsschule.

Der Revisor hielt die von der Horneburger zweiklassigen Schule vorgesehene Einrichtung einer Vorstufe für überflüssig. Die Einrichtung einer Vorstufenklasse war nur bei sehr schwacher Vorbildung der Schüler zulässig. Zander verwies darauf, daß grundsätzlich ein dreistufiger Lehrplan aufzustellen sei. Nach seiner Meinung hieß das „führende Fach“ für alle Stufen Berufs- und Bürgerkunde und nicht Geschäfts- und Bürgerkunde. Das Fach selbst unterteilte er in Anlehnung an Fachliteratur in: Lebens- und Wirtschaftskunde für die Unterstufe, Geschäftskunde für die Mittelstufe und Standes- und Bürgerkunde für die Oberstufe.

Nach Auffassung des Revisors ließ der vorgelegte Lehrplan eine klare Einteilung des Unterrichtsstoffes vermissen. So hielt er einen Unterricht über: Holz und Holzverarbeitung als Thema einer Einführung der Schüler in die Schule für ungeeignet. Das Unterrichtsthema: Kauf- und Schuldverhältnisse war ihm zu weit gespannt; hier wünschte er einen Bezug auf die Verhältnisse von Lehrlingen, Gesellen und Meistern. Zum im Lehrplan vorgesehenen Thema über: Post, Telegraphie und Eisenbahn wurde die nicht erschöpfende Darstellung und die Verlegung von einzelnen Abschnitten in die Mittel- und Oberstufe kritisiert ; Zusammengehörendes sollte zusammenhängend behandelt werden. Die Schüler sollten ferner frühzeitig, bereits in der Unterstufe, über Arbeitsschutz, Sozialversicherungen unterrichtet werden. Informationen über andere Versicherungen wie Brandkasse und Lebensversicherungen wurden in das Fach Wirtschaftskunde verwiesen. Ebenso vermißte er das Thema: Selbständigkeit.

Für das Fach Rechnen sprach sich der Revisor gegen die Festlegung einer gewissen Folge von Rechenoperationen aus. Sie konnte seines Erachtens nicht eingehalten werden, wenn Rechnen und Sachunterricht der Berufs- und Bürgerkunde aufeinander abgestimmt sein sollten. Die Rechenoperation, so der Revisor, müsse dort „auftreten, wo sie die Aufgabe gerade verlangt.“

Im Zeichenunterricht hielt Zander es für notwendig, daß von Anfang an die „berufliche Gestaltung“ des Unterrichtes hervortrete. Er meinte damit, daß z.B. im Linear- und Zirkelzeichnen nicht alle eintretende Lehrlinge „ein und dasselbe“ zeichneten. Das sollte auch für die einfachsten Übungen gelten. Projektionszeichnen sollte nicht an „toten mathematischen Körpern (Prisma, Keil, Pyramide, Cylinder)“ sondern an einfachen Gegenständen aus dem Handwerk des Schülers geübt werden. Im Fachzeichnen sah der Revisor das Modell als „Seele“ des Unterrichtes an. Er war der Ansicht, daß die Lehrmeister gerne Gegenstände aus der Werkstatt oder dem Laden ausleihen würden, falls die Modellsammlung kleinerer Schulen nicht so reichhaltig sei.

Der Revisor hielt abschließend die Überarbeitung und Wiedervorlage des Lehrplanes für notwendig, soweit die Berufs- und Bürgerkunde betroffen war, während er darauf beim Zeichnen verzichtete und nur die Beachtung seiner Hinweise forderte. Er empfahl dazu die Beschaffung eines Musterlehrplanes. Die Gemeinde befolgte die Auflagen.

Zum Unterricht in den Fortbildungsschulen bemerkte die Handwerkskammer in ihren Leitsätzen generell, daß es nicht nur um eine Wiederholung des Lehrstoffes der Volksschule gehe. Schwerpunkt müsse, so die Kammer, „eine technische Vor- und Durchbildung für das betreffende Gewerbe sein.“ Dabei sollte sich eine gewerbliche Fortbildungsschule an die Prüfungsordnungen der einzelnen Berufe anlehnen.

Die in den einzelnen Unterrichtsfächern behandelten mündlichen und schriftlichen Themen können den zum Teil noch vorhandenen Berichten der Schulrevisoren entnommen werden, so lückenhaft oder unvollständig das Ergebnis bzw. die Auswahl durch den Verfasser auch sein mag. Zu bedenken ist auch, daß die Berichte nur den Stand am Revisionstage wiedergeben. Den Berichten sind nicht nur Angaben über Unterrichtsfächer und den darin behandelten Themen zu entnehmen, sie müssen gleichzeitig, wie der oben zitierte Bericht des Revisors Zander auch, als eine Hilfe für die nebenamtlichen Lehrer in ihrem Bemühen, das Niveau der Schule zu heben, angesehen werden. Die zutage tretende Kritik sollte nicht destruktiv sondern konstruk-tiv gesehen werden. Beispiele dieser konstruktiven Kritik werden bei Darstellung einzelner Unterrichtsfächer gegeben.

Nach der in den Gemeindeakten vorhandenen Schulstatistik aus dem Jahre 1926 wurde der Unterricht in zwei Gruppen eingeteilt, nämlich in den Zeichen – und Wissensunterricht. Der Wissensunterricht wurde wiederum unterteilt in Rechnen, Buchführung und Berufs- und Bürgerkunde. Solche statistischen Erhebungen gab es jedoch noch nicht in den ersten Jahren der Schule.

Da der Lehrplan, den Revisor Zander prüfte, nicht mehr vorhanden ist, kann nicht gesagt werden, welche Themen in den einzelnen Stufen behandelt wurden. Daher wird die Auswertung der Revisionsberichte soweit möglich nach der Systematik der Fächer des Jahres 1926 vorgenommen. Das erscheint auch deswegen vertretbar, weil Schulklassen revidiert wurden und ihre Zusammensetzung nach Stufen in den Berichten meistens nicht erkennbar ist.

2. Zeichenunterricht

Begonnen werden soll mit dem Zeichenunterricht. Er war zweifellos in allen gewerblichen Fortbildungsschulen ein zentrales Unterrichtsfach. Wernet sieht in den im vorigen Jahrhundert bestehenden Zeichenschulen sogar die Ursprünge der Fachschulen.23) Der Zeichenunterricht ist auch das einzige Fach, zu dem sich die Handwerkskammer in ihren Leitsätzen detaillierter äußert. Fachzeichnen sollte nach Möglichkeit schon im zweiten Lehrjahr unterrichtet werden; sie erwartete, daß Schüler schon am Ende des ersten Lehrjahres die Grundbegriffe des Zeichnens beherrschten. Wünschenswert war für die Kammer auch, „daß ein Schüler, der schneller weiter-kommt, auch sofort einer höheren Klasse überwiesen wird.“

Es ist daher nicht verwunderlich, daß dem Zeichenunterricht vor Errichtung einer gewerblichen Fortbildungsschule besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Bevor nämlich Satzung und staatliche Zuschüsse genehmigt wurden, mußte der Regierungs-präsident kraft ministeriellen Erlasses ein Gutachten über den Lehrplan für das Zeichnen einholen. Im Falle der Horneburger Schule war Baugewerksschullehrer Busse, Buxtehude, der Gutachter, der auch eine Konferenz mit den in Aussicht ge-nommenen Zeichenlehrern abhielt. Mit seiner Genehmigung des Lehrplanes empfahl er, den Zeichenunterricht von Montagabend auf den Sonntagmorgen zu verlegen, und zwar in die Zeit vor dem Gottesdienst. Diese Verlegung wurde empfohlen, damit der Unterricht bei Tageslicht erteilt werden konnte. Die Verwirklichung dieser Empfehlung hing von der Einwilligung des Horneburger Pfarrers ab; sie wurde erteilt. Offenbar hatte diese Regelung aber nicht sehr lange Bestand. Als Rektor Giese im Jahre 1912 in Stade um Genehmigung eines Lehrplanes bat, teilte er mit, daß der Unterricht in der Schule „abends von 7 bis 9 Uhr“ stattfinde.

Teilnehmer am Zeichenunterricht, die Berichte der Revisoren nennen sie Zeichner, waren Angehörige folgender Berufe: Klempner, Maler, Maurer, Schlosser, Schriftsetzer, Tischler, Zimmerer, Weber. Aus den Revisionsberichten ist nicht eindeutig zu erkennen, für welche dieser Berufe das Zeichnen Pflicht war, es gab nämlich auch die freiwillige Teilnahme. Zu den Nichtzeichnern, wie sie von den Revisoren genannt werden, gehörten Kaufleute, Landwirte, Schlachter, Müller, Bäcker, Schreiber, Laufburschen und Gerber. Aus noch vorliegenden Berichten sind die Anteile der Zeichner an der gesamten Schülerzahl zu erkennen. Je nach der beruflichen Zusammensetzung der Schüler schwankten diese Anteile: Unter 60 v.H. sind keine Anteile genannt, am häufigsten lagen sie zwischen 70 und 90 v.H.

Da, wie bereits gesagt, Lehrpläne fehlen, kann über den Unterrichtsstoff nur eine Aufzählung an Hand der Revisionsberichte gegeben werden. Danach wurde unterrichtet:

  • Freihand-, Linear- und Körperzeichnen, angelehnt an den Beruf des Schülers;

  • Anfertigung von Skizzen nach Modellen;

  • Fachzeichnen;

  • Fertigkeiten im Skizzieren;

  • Linolschnitte;

  • Grundbegriffe der rechtwinkligen Projektion;

  • Parallelperspektivische Darstellung der Körper;

  • Vorder-, Drauf- und Seitenansicht von Grundmodellen mit anschließendem Aufmessen; Skizzieren von verschiedenen Eisenformen;

  • Tischler- und Maurerverbindungen;

  • Das „schräggestellte Prisma“;

  • Abwicklung eines Grundkörpers (Rechtecksäule) unter Berücksichtigung sparsamsten Materialverbrauchs als Hausaufgabe;

Als Beispiel einer „konstruktiven“ Kritik der Schulrevisoren soll die Vorstellung des Revisors aus dem Jahre 1913 über die Verteilung der Schüler auf zwei Zeichenklassen genannt werden. Der ersten dieser Klassen sollten folgende Berufe angehören: Zimmerer, Tischler, Küfer, Kaufleute des Holzgewerbes, Maschinenbauer, Bauschlosser, Schmiede und Klempner. Für die zweite Klasse waren die Maurer, Dachdecker, Maler, Gärtner, Schneider, Schuhmacher, Sattler und Schriftsetzer vorgesehen. Ziel dieser Aufteilung war, zu erreichen, daß in jeder Klasse die gleiche Zahl der Berufe vorhanden war. Vorher waren gleiche Berufe auf verschiedene Klassen verteilt gewesen.

Die Regelung durch den Revisor sollte „künftig“ , d.h. wohl auf Dauer, gelten. Die Entwicklung ist anders verlaufen. So wurden im November 1926 nach Bericht des Revisors Eggeling in der ersten Zeichenklasse 8, in der zweiten 13 Berufe unterrichtet. Der Revisor erkannte an, daß sich der Lehrer der zweiten Klasse, Brinckmann, mit großem Fleiß bemühe diesen großen Anforderungen gerecht zu werden, hielt er dennoch eine Teilung der Klasse für dringend erwünscht. Dieser Prüfbemerkung entsprach der Schulvorstand am 17. Mai 1927, die Klasse wurde geteilt. In Zukunft wurde in der zweiten Zeichenklasse Unterricht „im gebundenen Zeichnen“, in der neu eingerichteten dritten Klasse Unterricht im Freihandzeichnen erteilt. Diese Regelung hatte allerdings auch keinen dauerhaften Bestand. Auf der Sitzung des Schulvorstandes im Februar 1931 wurde auf Antrag des Kollegiums beschlossen, die zweite Zeichenklasse wegen geringer Schülerzahlen vorläufig ruhen zu lassen. In dieser Sitzung wurde auch ein neuer ab Ostern 1931 geltender Lehrplan erörtert. Er sah ab diesem Zeitpunkt für den Zeichenunterricht eine Unterrichtszeit von drei Stunden vor, bisher betrug sie zwei Stunden. Der Grund dieser Erweiterung lag darin, daß im Zeichenunterricht zukünftig auch Fachkunde und fachkundliches Rechnen vermittelt werden sollte. Dadurch verringerte sich die Unterrichtszeit in den „Sachklassen“ um eine Stunde. .

Die vorhandenen Unterlagen geben auch Auskunft über im Zeichenunterricht vorhandene oder zu beschaffende Lehrmittel. Als Beispiele seien genannt: Modellsteinkasten für Maurer, Holzverbindungen für Zimmerer und Tischler, Holzkörper für darstellende Geometrie, Vorlagenwerk für Weber und Maler, Modelle für Maurer und Schmiede, ein Buch über einen Schuhmacherlehrgang sowie ein Buch für Fach-zeichnen und Grundmodelle in den konstruierenden Berufen, ein Lehrgangsbuch für Maler sowie Modelle für diesen Beruf, Schriftenmuster für Schriftsetzer, Freihandzei-chenmodelle, zahlreiche Zeichengeräte. Besonders zu erwähnen ist eine Empfehlung des Revisors für den Zeichenunterricht aus dem Jahre 1913. Lehrer Arp hatte im Zimmererkursus ein Haus gezeichnet. Nach Meinung des Revisors sollte dieses Haus von einem ortsansässigen Zimmermeister oder durch ältere Lehrlinge als Modell ausgeführt werden. Schulleiter Giese teilte in seiner Stellungnahme zu dieser Empfeh-lung mit, das Modell sei einem Horneburger Meister in Auftrag gegeben. Eigene Übungs- oder Demonstrationswerkstätten – wie heutige Berufsschulen sie haben – hatte die Horneburger Fortbildungsschule nicht.

3. Wissensunterricht, Turnen und Jugendpflege, Prüfungen

a. Vorbemerkungen

Für den Wissensunterricht liegt für die Fächer Berufs- und Bürgerkunde, Rechnen, Deutsch und Buchführung erstmals ein Bericht aus dem Jahre 1913 vor. Vorher wurden diese Fächer nach dem Bericht noch nicht „revidiert“, so daß erst ab diesem Zeitpunkt eine Auswertung vorgenommen werden kann. Erinnert sei auch nochmals daran, daß ab dem Jahre 1931 Fachkunde und fachkundliches Rechnen zum Zeichen-unterricht gehörten.

Wie für den Zeichenunterricht werden in den Revisionsberichten auch Beispiele für Lehrmittel im Wissensunterricht genannt, wobei zu bedenken ist, daß sie zum Teil sowohl im Zeichen- als auch im Wissensunterricht zu verwenden waren. Zu nennen sind: „Lehr- und Lesebuch von Gehrig und Stilleke“, „Rechenbuch für Handwerker und Fortbildungsschulen“ Ausgabe A von Magnus und Wenzel, ein Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen, ein Rechenbuch für gewerbliche Fortbildungsschulen Heft I bis III ,wiederum von Magnus und Wenzel. Zu nennen sind auch Lehrhefte für Bäcker, Konditoren und Ofensetzer, Lehrbücher für den Treppenbau, Drechsler und Maschinenbauer einschließlich Modellen, Musterblätter für Schneider, Winkelmesser, Zeichendreiecke, Lineale.

Zur Ausstattung der Berufsschule mit Lehrbüchern ist zu bemerken, daß sie nach der schulstatistischen Erhebung des Jahres 1926 (Stichtag:25.11) über eine Lehrerbücherei mit 20 Bänden für 3 – 4 Lehrer verfügte; eine Schülerbücherei gab es nicht.24) Auch die Horneburger Volksschule hatte zum gleichen Zeitpunkt nur eine Lehrerbücherei mit 45 Bänden für 8 Lehrer.25) Schüler beider Schulen konnten die in der Gemeinde vorhandene Volksbücherei benutzen.

Nach den vorhandenen Akten wünschte der Preußische Minister für Handel und Gewerbe die Beschaffung von Radiogeräten in den Berufsschulen. Schulleiter Arp hielt eine Anschaffung in der Horneburger Schule nicht für notwendig. Zum ersten verwies er auf die knappen Mittel, und zum zweiten machte er darauf aufmerksam, daß in der Volksschule bereits ein Gerät vorhanden sei, das auch der Berufsschule zur Verfügung stehe.

Anmerkung: Am 10. Dezember 1930 wollte sich der Preußische Minister für Handel und Gewerbe einen Überblick über den Umfang des Religionsunterrichtes an den Berufsschulen verschaffen. Die Horneburger Schule berichtete, daß dieser Unterricht nicht erteilt werde.26)

b. Berufs- und Bürgerkunde

Vorweg sei bemerkt, daß in den Revisionsberichten dieses Fach gelegentlich auch Geschäfts- und Bürgerkunde oder auch einfach Gemeinschaftskunde genannt wird.

Ein Thema des Jahres 1913 – das Jahr der ersten Revision dieses Faches – war „:Unser Bahnhof.“ Unter diesem Thema wurden von Lehrer Schultz die Ausgestaltung und Einrichtung des Bahnhofes, Einzelheiten des Personen- und Güterverkehrs und der Antritt einer Reise mündlich und schriftlich behandelt. Wie aus einem Revisionsbericht vom Februar 1916 hervorgeht, behandelte Schultz in diesem Unter-richt z.B. die Reise von Horneburg nach Kiel und zurück mit teilweiser Benutzung des Schnellzuges. Die Schüler mußten geeignete Züge aussuchen, Fahrzeiten und Fahr-preis berechnen.

Dieses Thema wurde während des Bestehens der Schule immer wieder behandelt, selbstverständlich unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verkehrswesens. Das Thema „Unser Bahnhof“ sollte sicherlich auch einen Beitrag zu dem Ziel leisten, für das Eisenbahnwesen als notwendiges Transportmittel für Bevölkerung und Wirtschaft zu werben. Das war insoweit wichtig, als Horneburg zur Zeit der Errichtung der Fortbildungsschule erst seit 20 Jahren Bahnanschluß hatte. Dieser Absicht kam das Lesestück entgegen, welches zu diesem Unterrichtsthema gelesen wurde. Es lautete: Wie die Eisenbahn die gewerbliche Wirtschaft fördert.

Anmerkung: Reaktionen auf neue Verkehrsmittel können grenzenlose Begeisterung, kritische Übernahme oder einfache Ablehnung beinhalten. So geschehen in der Horneburger Berufsschule im Jahre 1929. Der Preußische Minister für Handel und Gewerbe teilte damals mit, daß er Luftfahrtlehrgänge in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften u.a. an Berufsschulen außerhalb des Unterrichtes unterstütze. Es sollte das Ziel erreicht werden, so der Minister, „daß die Jugend Kenntnis vom Wesen und Bedeutung der Luftfahrt erhält…..“ Gelehrt werden sollte z.B.: Beschreibung der gebräuchlichen Luftfahrzeuge, Fluglehre, Triebwerkskunde, Verwendung der Luftfahrzeuge im Praktischen Gebrauch, Wetterkunde, Ortung und soweit durchführbar Modellbau. Der Vertreter des Fleckensvorstehers vermerkte dazu in den Akten: „Diese Sache kommt für unsere Schüler nicht in Frage.“ Eine Begründung gab er nicht.27)

Anläßlich der Revision vom Februar 1916 unterrichtete Rektor Giese über den Aufbau der Gesellschaft. Er begann mit dem kleinsten Verbande, der Familie, und gelangte über Gemeinde, Kreis, Regierungsbezirk und Provinz zum preußischen Staat, dessen Staats- und Regierungsform er behandelte. Dabei erläuterte er die Begriffe der erblichen Monarchie und Wahlmonarchie; verbunden mit diesen Darlegungen war die Darstellung der Rechte des preußischen Königs. Zur Frage nach der Regierungsform des Landes Preußen behandelte der Lehrer das Abgeordneten- und das Herrenhaus einschließlich ihres Zustandekommens durch Wahl (Abgeordnetenhaus) oder Berufung (Herrenhaus).

Am Tage der Revision vom 12. September 1918 – das Kriegsende nahte – wurde im Bürgerkundeunterricht „in Würdigung der Zeitverhältnisse“ zunächst die Rede S.M. des Kaisers an die Krupp/schen Arbeiter verlesen und so heißt es weiter: „Um den fühlbaren Eindruck nicht zu beeinträchtigen, wurde von einer Besprechung abgesehen.“

Alsdann unterrichtete Rektor Giese über das Reichsgesetz, das die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben betraf. Die Schüler erhielten einen Text der Reichsgewerbeordnung und mußten die einzelnen Paragraphen selbst lesen. Sie sollten sich an das Verstehen des „eigenartigen Gesetzesstils“ gewöhnen. Giese erläuterte ihnen Gründe und Absichten des Gesetzes.

Die Revisionsberichte geben auch Auskunft über schriftliche Arbeiten, die von den Schülern angefertigt wurden. Folgende Themen seien als Beispiele genannt: Vorteil einer guten Ordnung im Geschäft, Anmeldung eines Neubaues, Brief an einen Freund wegen Annahme einer anderen Stelle, Angebot auf eine Anzeige betr. Gechäftsverkauf, Kaufvertrag, Warenbestellung, Einreichung einer Klage, Ausfüllen von Vordrucken im Verkehr mit der Post (Postkarte, Geldbrief, Postanweisung, Telegramm) und Bahn, der Nachrichtenverkehr der Post, Bewerbung um eine Lehrstelle, Wie die Gemeinde für ihre Bürger sorgt, Bitte um Eröffnung eines laufenden Kontos und Gewährung eines Kredites.

Erstmals wird im Revisionsbericht vom November des Jahres 1921 ein Unterricht über Steuern genannt. Behandelt wurden direkte und indirekte Steuern und ihre Verteilung auf Reich, Länder und Gemeinden. Als Schwerpunkt unter den verschiedenen Steuerarten wurde die Einkommensteuer besprochen.

Im Jahre 1922 wurde im Unterricht über die Gewerbeordnung die Sonntags- und Festtagsarbeit behandelt. Dazu wurden auch passende Rechenaufgaben unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse gestellt, und den Schülern wurde Gelegenheit zur Äußerung eigener Ansichten gegeben. In dieser Unterrichtsstunde muß es sehr lebhaft zugegangen sein, denn der Revisor empfahl eine etwas „straffere Schulzucht.“ Gelesen wurde über die innere Kolonisation.

Den Unterricht über das Thema „Lohnzahlung“ nutzte der Lehrer im Jahre 1924, über den „Segen der Arbeit“, über ihren Wert und ihre Bedeutung zu sprechen. Wie in der Zeit vor dem Kriege wurde wiederum der Aufbau der Gesellschaft in Themen wie z.B.“Ehe“, „Sippe“ und „Gemeinde“ besprochen (Revision am 2.12.1924).

Der nach dem ersten Weltkrieg veränderten Staats- und Regierungsform Deutschlands wurde ebenfalls im Unterricht Rechnung getragen. Anknüpfend an die geschichtliche Entwicklung wurde der Zusammentritt der Weimarer Nationalversammlung und die von ihr beschlossene Reichsverfassung der Republik behandelt. Zu diesem Themenkreis gehörte auch das Kapitel „Der Reichstag, seine Aufgabe und Wahl“.

Unter dem Thema “ Sorge des Staates für die Arbeiterschaft „wurde über die Sozialgesetzgebung unterrichtet. Dabei erläuterte der Lehrer das Krankenversicherungsgesetz an Hand der Satzung der Landkrankenkasse.

Die Weltwirtschaftskrise ließ Lehrer Arp in einer schriftlichen Arbeit mit dem Thema „Die heutige Zeit, eine schwere Zeit für das deutsche Handwerk“ behandeln. Dieses Thema wurde mit einer Lehrstunde über Berufe und Stände und deren gegenseitige Abhängigkeit verbunden. Dazu gehörte auch Unterricht über Berufswahl, Arbeitsämter, Lehrvertrag und Gesellenwesen.

Anmerkung: Zur Behandlung von Problemen der Wirtschaft stellte der Minister im Jahre 1930 dem Provinzial-Schulkollegium 150 Broschüren zur Verfügung, die auf seine Anregung verfaßt worden war. Die Broschüren sollten den Berufsschulen für den Unterricht zur Verfügung gestellt werde. Der Titel lautete: „Um Deutschlands wirtschaftliche Zukunft“. Behandelt wurden die wirtschaftlichen Nöte jener Jahre und Fragen, die sich aus der Reparationsfrage ergaben. Damit waren Probleme des Außenhandels und des Binnenmarktes verbunden, ebenso wurden wirtschaftspolitisch anzustrebende Maßnahmen erörtert.

Nach den Worten des Ministers war die Broschüre vor allem für den staatsbürgerkundlichen Unterricht geeignet, weil sie „auf die schicksalhafte Verbundenheit aller Glieder des deutschen Volkskörpers hinweise und „die großen staatsbürgerlichen Zusammenhänge“ betone28).

Ausführlich ist auch ein Bericht aus dem Jahre 1932, in dem ebenfalls mehrere Aufgaben des Faches Gemeinschaftskunde aufgeführt werden. Zur Zeit der Revision lagen schriftliche Arbeiten über das Thema „Testament“ vor. Beim Besprechen der Arbeiten wurden auch die Rechtschreibung und richtige Ausdrucksweise behandelt. Behandelt wurden ferner die Entwicklung des Wirtschaftslebens, die Warenbestellung, die Darstellung des Verkehrswesens bis zum Flugschiff, der Erbfall nach B.G.B. einschließlich des Pflichtteils (ein praktischer Erbfall diente als Beispiel) und der Frachtbrief. Hieran wurden passende Rechenaufgaben angeschlossen. Deutsch und Rechnen waren also oftmals in die jeweils behandelten Themen integriert.

Auf einer Sitzung des Schulvorstandes im September 1932 wurde die Beschwerde eines Schülers behandelt. Er beschwerte sich, daß in der Zeichenstunde Parteipolitik getrieben werde. Nach Klärung des Sachverhaltes waren sich der Schulvorstand und die anwesenden Lehrer einig, daß Parteipolitik nicht in die Berufsschule gehöre.

Offenbar konnte dieser Grundsatz im Fach Gemeinschaftskunde nach der Regierungsübernahme durch den Nationalsozialismus nicht durchgehalten werden, wie einige Beispiele aus dem Jahre 1935 zeigen. Unter dem Thema „Adel der Arbeit“ wurde lt. Revisionsbericht vom 30.6.1935 der Arbeitsdienst behandelt. Er war 1932 unter Reichskanzler Brüning als freiwilliger Dienst zur Arbeitsbeschaffung eingeführt worden. Diese Notmaßnahme wurde im Unterricht durchaus anerkannt, der Einrichtung wurde jedoch im Unterricht des Jahres 1935 ein anderer Sinn gegeben. Ausgehend von den Begriffen Arbeiten und Dienen wurde eine vor dem Kriege entstandene Entfremdung „der einzelnen Volksgenossen“ behauptet. Der Arbeitsdienst war geeignet, so wurde gelehrt, „die der Entfremdung anheimgefallenen Volks-genossen wieder zusammenzuführen und alle Tugenden zu üben, die den „deutschen Menschen“ zum wirklichen Nationalsozialisten erziehen können.“

Gesundheitslehre ist ein weiteres Beispiel, wie im Fach Bürger- oder Gemeinschaftskunde die Politik Einzug in den Unterricht hielt. In einem Bericht, ebenfalls aus dem Jahre 1935, wurde das Thema „Gesunderhaltung des Körpers durch Turnen, Wandern, Wehrsport u.a.m.“ erwähnt. Ausgangspunkt war, „daß jeder bestrebt sein muß, eine gesunde Zelle im Bau der deutschen Volksgemeinschaft“ zu sein. Wege zu diesem Ziel wurden gezeigt. Nicht zu ermitteln ist, ab wann Gesundheitslehre unter-richtet wurde. Auf Anfrage des Stader Landrates im Januar 1927 teilte die Gemeinde mit, daß damals Gesundheitsunterricht nicht erteilt wurde.

Es bestand auch die Notwendigkeit, die Ausdrucksarmut in der deutschen Sprache zu beseitigen. Das Thema, das mündlich und anschließend schriftlich behandelt wurde, lautete: „Warum baut unser Führer Reichsautobahnen?“

Ein weiteres Thema dieser Zeit war, wie Adolf Hitler den deutschen Bauern half. Dabei war schriftlich zu behandeln, welche Stellung die Bauern im Staat einnahmen und wie ihnen geholfen wurde. Die Bauern, so der Lehrstoff, waren die Kraftquelle deutschen Volkstums. Als Maßnahmen der Hilfe wurden das Erbhofgesetz, das Entschuldungsverfahren, die Erhaltung des Brauchtums, die Marktordnung und die Gestellung von Landhelfern erörtert.

Keineswegs wurden, das sei ausdrücklich betont, im Jahre 1935 nur Themen mit politischer Einfärbung behandelt. Nach den Revisionsberichten haben darunter – das zeigt ein Vergleich mit vorhergehenden Jahren – die übrigen Fächer: Rechnen, Fachkunde, Berufs- und Bürgerkunde und die anzufertigenden schriftlichen Arbeiten nicht gelitten. Zu nennen ist hier auch eine Auswertung des Reichsberufswettkampfes, ein Wettbewerb, der noch heute als „Leistungswettbewerb der Handwerksjugend“ alljährlich veranstaltet wird. Besonders zu erwähnen ist ferner, daß die Schüler angehalten wurden, mit ihren Erfahrungen in der Praxis den Unterricht zu beleben und ihre schriftlichen Arbeiten anzureichern.

Anmerkung: Die Revisionsberichte zu den dargestellten Fächern bedeuteten auch wie beim Zeichenunterricht eine Hilfe für die Schule. Einem Begleitschreiben des Revisors an den Regierungspräsidenten vom 31.10.1913 über die Revision des Unterrichtes in Berufs- und Bürgerkunde ist beispielsweise zu entnehmen, daß in der ersten Klasse der Stoff der Mittel- und Oberstufe , in der zweiten der Stoff der Unterstufe unterrichtet wurde. Zur Zeit der Revision unterrichtete Rektor Giese in Klasse 1 den Stoff der Oberstufe, im folgenden Jahr sollte Lehrer Roffmann den Stoff der Mittelstufe vermitteln. Da Unter-, Mittel- und Oberstufe zwar zueinander in Beziehung standen jedoch grundsätzlich abgeschlossene Kurse bildeten, wurde diese Regelung der Schule nicht beanstandet. Mißlich erschien dem Revisor allerdings der Lehrerwechsel von Rektor Giese zu Lehrer Roffmann, der bei seinem Unterricht nicht auf schon von ihm „Besprochenes“ hinweisen konnte. Der Revisor wies auch auf die Möglichkeit hin, daß verschiedene Lehrer unterschiedliche „Auffassungen und Auslegungen“ des Lehrstoffes vertreten könnten, die bei Schülern, vor allem „denkenden“, unter Umständen Verwirrungen auslösen würden. Die Aufsichtsbehörde wurde daher seitens des Revisors um eine Anordnung gebeten, daß die Schüler der ersten Klasse nicht durch einen Lehrerwechsel zu belasten seien. Empfohlen wurde sogar die Einrichtung einer dritten Klasse, wenn es finanziell möglich sei. Wie Giese in seiner Stellungnahme zu diesem Prüfbericht bemerkte, teilte der Revisor Zander ihm später mit, sich bemühen zu wollen, daß diese Forderung fallen gelassen würde. Giese mußte eben – wie er in anderem Zusammenhang betonte – die Interessen von zwei Schulen miteinander in Einklang bringen.

Das Problem eines rationellen Unterrichtes mehrerer Abteilungen in einer Klasse hatte schon bei der Einrichtung der Fortbildungsschule eine Rolle gespielt. So sprach bereits der Minister für Handel und Gewerbe im November 1900 die Empfehlung aus, bei der geringen Unterrichtszeit im Lesen und in der Anfertigung von Aufsätzen beide Abteilungen gemeinsam zu unterweisen. Die Fleckensgemeinde sicherte die Einhaltung dieser Anregung im Dezember zu.

c. Rechnen

Die Berichte zu diesem Fach – es wurde schon darauf verwiesen, daß Rechenaufgaben mit anderen Fächern verbunden wurden – sind ziemlich knapp gehalten. Genannt werden als Unterrichtsthemen: Rechnungen der privaten Haushalte, Rabattrechnung, Prozentrechnung, Warenrechnung (Einkauf und Verkauf), Körper- und Flächenberechnung, Zinsrechnung und Hypothek, Kopfrechnen innerhalb der Grundrechnungsarten über Maßeinheiten und deren Umwandlung.

Rechenaufgaben wurden auch mit dem ersten Weltkrieg in Verbindung gebracht. Nach einem Revisionsbericht aus der Kriegszeit gab es sogar ein „Kriegsrechenbuch“ von Görs und Lücke. Am Revisionstage wurde die Lösung folgender Aufgaben besprochen.

Aufgabe 1: Das erste deutsche Unterseeboot fuhr 15 5/10 Seemeilen in der Stunde. Wieviel Zeit gebrauchte es von Cuxhaven nach Helgoland, wenn die Entfernung 60 km beträgt?

Aufgabe 2: Das Kriegsschiff „Blücher“ fährt 25 Seemeilen, ein englischer Kreuzer 28. Die Schiffe sehen sich auf 30 km Entfernung. Die Beschießung begann auf 15 km Distanz Wie lange vergeht vom ersten Sehen bis zum ersten Schuß?

Fachrechenaufgaben wurden der Praxis unter Anwendung des gleichseitigen Dreiecks und des Rechtecks entnommen. Zu Fachrechenaufgaben gehörte auch die Kalkulation. Nach dem Bericht des Revisors vom Februar 1916 ließ Schulleiter Giese den Preis für die Verlegung eines Rohrstranges berechnen. Zur Anwendung kam bei dieser Aufgabe auch die Kreisformel. Dabei erläuterte der Lehrer ferner die Begriffe Einkaufspreis, Gewicht des Eisens, Unkosten( Der Begriff heute: Gemeinkosten).

In anderen Berichten werden andere Flächenberechnungen aufgeführt. Es wurden z.B. Rechenaufgaben für die Berechnung des Sechsecks bearbeitet, und zwar für Sechskanteisen und Sockel aus Travertinplatten u.ä. Als Fachrechenaufgaben werden ferner aus dem Zeichenunterricht Körper- und Flächenberechnungen nach Wandtafelskizzen genannt, wobei vor allem das Kopfrechnen geübt wurde.

Anmerkung: Die wenigen über den Rechenunterricht vorhandenen Unterlagen bieten ein Beispiel dafür, wie die Prüfbemerkungen eines Revisors die Praxis des Unterrichtes beeinflußten. Gemeint ist der bereits gebrachte Hinweis darauf, daß Rechenaufgaben in der Schule mit dem Fachunterricht verbunden wurden, was schon Revisor Zander im Jahre 1913 empfohlen hatte.

Zum Fach Rechnen gehörte auch die Buchführung. Der hierzu erteilte Unterricht genügte dem Revisor im Jahre 1913 nicht, und er gab folgende Empfehlung: „Es sind gedruckte Lehrgänge mit durchdachten Aufgaben, die die richtige Behandlung der einzelnen Vorfälle gewährleisten, zu verwenden. Ein bestimmtes System mit ordnungsgemäßen Buchführungsheften ist einzuführen.“ Der Revisor empfahl auch sofort ein seines Erachtens geeignetes Lehrbuch. Vom Schulleiter wurde zukünftige Beachtung zugesagt. Die Ortsgruppe Horneburg des Nordwestdeutschen Handwerkerbundes regte im Jahre 1927 an, den Buchführungsunterricht auszubauen und Stenographieunterricht einzuführen. Lehrer Arp erklärte dazu, daß er den Buchführungsunterricht mit fähigen Schülern „mehr betreiben“ wolle. Stenographieunterricht lehnte der Schulvorstand ab; er hielt die Schüler dafür für ungeeignet und zweifelte auch eine ausreichende Beteiligung an.

Eine ausführliche Behandlung der mit der Buchführung zusammenhängenden Kalkulation wird erstmals im Bericht über die Revision am 11.3.1935 genannt. Es wurde das Kalkulationsschema besprochen und dabei besonders auf die Unkosten (heutige Bezeichnung: Gemeinkosten) eingegangen. Die Schüler mußten einzelne Positionen dieser Kostenart, die ihnen aus der praktischen Tätigkeit bekannt waren, nennen; sie wurden dann in das besprochene Schema eingefügt. Praktische Kalkulationsaufgaben wurden anschließend gelöst.

d. Fachkunde

Auch zu diesem Unterricht sind den Berichten nur wenige Angaben zu entnehmen. Genannt werden: Tischlerverbindungslehre, Maurerverbände, Sand und Erde (Entstehung des Maurersandes und des Mutterbodens), Elektrizitätslehre (Watt und Spannung), Motorenkunde, Aufsätze über Hefefabrikation, autogenes Schweißen, einheimische Hölzer, Balkenlage, Zinken. Behandelt wurden in Materialkunde die Stoffe, mit denen die Schüler während der Ausbildung im Betrieb arbeiteten, besonders auch Eisen und Kohle sowie deren Gewinnung im Bergwerk.

e. Turnen und Jugendpflege

In der Horneburger Fortbildungsschule wurde Turnunterricht im Auftrage der Schule vom Turnverein erteilt, wie Revisor Zander in seinem bereits zitierten Revisionsbericht vom Oktober 1913 bemerkte. Der Revisor wünschte die Klarstellung, daß Turnen als Pflichtunterricht anzusehen sei. Die Konsequenz bestand für ihn darin, daß Fehlen beim Turnen Strafen nach sich ziehen könne, weil es als Schulversäumnis gelte. Nur bei Beachtung dieses Sachverhaltes erschien dem Revisor der praktizierte Turnunter-richt zweckmäßig. Daher stellte er die Frage, ob der Schulleiter oder ein von ihm beauftragter Lehrer den Turnunterricht überwache.

Revisor Zander überprüfte nicht nur Lehrpläne sondern auch den Unterricht. Das Turnen war nach seinen Feststellungen der hauptsächliche Beitrag der Schule zur Jugendpflege, und das genügte ihm nicht. Seines Erachtens sollte die Fortbildungsschule mehr als bisher die Führung in der Jugendpflege übernehmen. Auf diese Bemerkung ging Schulleiter Giese in seiner Erwiderung auf den Prüfbericht ein. Danach hatte die Fortbildungsschule bei zwei „Volksunterhaltungsabenden“ mitgewirkt. Außerdem, so berichtete Giese weiter, hatten die Schüler unter seiner Aufsicht jeden zweiten Sonntag einen Unterhaltungsabend.

Die Ortsgruppe Horneburg des Nordwestdeutschen Handwerkerbundes beantragte, so das Protokoll des Fleckenskollegiums vom 15. April 1921, den obligatorischen Turnunterricht bis auf weiteres auszusetzen, „sofern die turnerische Ausbildung der Lehrlinge durch den hiesigen Turnverein gewährleistet ist.“ In den Schulakten ist keine Genehmigung dieses Beschlusses vermerkt.

Nach Protokollen des Fleckenskollegiums aus den Jahren 1927/28 wurde mit dem Männerturnverein über die Benutzung der neuen Turnhalle zäh verhandelt und schließlich ein Vertrag über die Benutzung der Halle durch die Horneburger Schulen abgeschlossen.

Anmerkung: Die vereinseigene Turnhalle neben dem „Tivoli“ wurde am 7. Dezember 1927 eingeweiht und das „Tivoli „wurde Vereinslokal. Bis zu diesem Zeitpunkt war „Rathjens Gasthof“ Vereinslokal und im Winter auch Turnhalle.29)

f. Prüfungen

An der Fortbildungsschule hat es Prüfungen gegeben, teils öffentliche, teils nichtöffentliche. Im Jahre 1902 wurde seitens des Schulvorstandes in der Horneburger Zeitung30) öffentlich zum 18. März zur Abschlußprüfung mit eingeladen.“Die Herren Gewerbetreibenden und alle, welche für die Schule Interesse haben, werden zu dieser Prüfung freundlichst eingeladen“, so hieß es in der Bekanntmachung des Prüfungstermines. Prüfungsort war die Schule, Prüfungszeit abends von 7 bis 9 Uhr30 Uhr. Zu einer anderen Prüfung im Jahre 1908, am 8. April, wurden Eltern, Meister und Lehrherren der Lehrlinge und alle Interessenten an der Schule eingeladen.31) Jede Klasse wurde gesondert geprüft. Sicher ist, daß diese Prüfungen nicht während der ganzen Zeit, in denen die Schule bestand, öffentlich waren. Der Schulvorstand beschloß nämlich am 28.10.1927 auf Wunsch von Handwerksmeistern, die Prüfungen wieder öffentlich abzuhalten und “ den fleißigsten Schülern eine Auszeichnung zu geben“ Auf einen „Hinweis“ des Revisors Meyer, Stade, wurde allerdings mit knapper Mehrheit im März 1928 beschlossen, die Prüfungen doch nicht öffentlich abzuhalten. Sicher erscheint auch, daß die Abschlußprüfungen nicht jedes Jahr stattfanden. So wurde in der Sitzung des Schulvorstandes am 28. April 1930 „angeregt, bei den wieder einzuführenden Abschlußprüfungen den Berufsschulvorstand mit hinzuziehen zu lassen.“ Trotz dieser Anregung fand die Osterprüfung des Jahres 1931 nicht statt. Nach dem Sitzungsprotokoll des Schulvorstandes vom 26. Februar 1931 sollte an Stelle der Prüfung am Schlusse des Schuljahres eine gemeinsame Sitzung von Lehrern, Meistern und Gesellen einberufen werden. Auf dieser Sitzung sollten die schriflichen Arbeiten ausgelegt und unter den Sitzungsteilnehmern “ ein gegenseitiger Gedankenaustausch gepflogen werden.“ Für vier Schüler der ersten Klasse wurden Prämien von 10 Reichsmark (RM) und für zwei Schüler der zweiten Klasse Prämien von 5 RM beschlossen. Die Prämien wurden in Form eines Sparkassenbuches gewährt, wobei das Buch für die Schüler der zweiten Klasse bis zu deren Schulabgang gesperrt blieb. In den Protokollen ist dann noch die Prüfung zum Ostertermin 1932 erwähnt. Das Besondere dieser Prüfung war, daß die von den Schülern angefertigten Arbeiten öffentlich ausgelegt werden sollten.

4. Die Schüler

Soweit Unterlagen vorliegen, ist ihnen zu entnehmen, daß die Schülerzahlen zwischen 31 und 75 schwankten. Werden Extremwerte (unter 40 und über 70) ausgeschieden, ergibt sich eine Schwankungsbreite von 48 bis 67 Schülern. Bei Errichtung der Schule im Jahre 1900 und Erstellung der Finanzplanung von 1901 bis 1903 erwartete die Gemeinde 43 bis 53 Schüler.

Die Schüler gehörten, wie oben bereits bemerkt, überwiegend dem Handwerk an. Diese Verhältnisse haben sich im Laufe der Jahre kaum verändert. Noch im Jahre 1926 entfielen nach einer Statistik der Gemeinde von 59 Schülern 57, d.h. 96,6 v.H., auf Handwerkslehrlinge , die restlichen zwei Schüler waren Kaufleute. Natürlich schwankte auch der Anteil kaufmännischer Schüler an der Gesamtschülerzahl im Laufe der Jahre. Ein Anteil von 10 v.H. wurde jedoch nie erreicht. Bei den genannten Gesamtschülerzahlen konnte in der Horneburger Fortbildungsschule einem anderen Leitsatz der Handwerkskammer nicht entsprochen werden. Dieser Leitsatz sah vor, die Lehrlinge nach „Gewerben, Gewerbegruppen, Jahrgängen und geistigen Fähigkeiten in Klassen“ einzuteilen, sobald es die Anzahl der Lehrlinge zuließ.

Natürlich haben sich die Revisoren in ihren Berichten auch über die Leistungen der Schüler geäußert. Wie nicht anders zu erwarten, schwankten die Beurteilungen. Generell läßt sich sagen, daß die Beurteilung der Leistungen im Zeichenunterricht meistens positiver als im Wissensunterricht ausfiel. Für den Zeichenunterricht finden sich neben den Beurteilungen „Sauber“, „Befriedigend“ ,“Mäßig“ ,auch „Eifer Lust und Liebe“ zur Aufgabenstellung und ihrer Behandlung oder „gewissenhafte Arbeit von Schülern und Lehrern“. Im Wissensunterricht lauten die Urteile: „Die Leistungen genügten“, „Vielfach unsaubere Schrift und im ganzen mäßige Leistungen“, „Die Wiederholungen befriedigten nur zum Teil“, „die Schüler zeigten sich dabei schwerfällig“ (gemeint war Rechnen) oder „Die häufigen Fehleinträge beruhen entweder auf Mangel an Verständnis oder Unachtsamkeit“ (gemeint ist: Buchführung). Sicherlich sind diese Beurteilungen der Schüler neben unterschiedlichen Begabungen auch auf die späten Unterrichtszeiten zurückzuführen.

Der Schulbesuch wird meistens als „zufriedenstellend“ bezeichnet. Er war, so wird auch gesagt, bei den Bauberufen im Sommer „etwas schwächer“ oder „unpünktlich.“ Als Ursache unregelmäßigen Besuches werden auch Kriegseinwirkungen genannt. Auf die Kriegsverhältnisse sollte zwar Rücksicht genommen werden, dennoch wurde eine scharfe Prüfung von Befreiungsanträgen und ihre Genehmigung nur in wirklich dringenden Fällen gefordert. Ausgesprochen negative Erscheinungen werden beim Schulbesuch erst im Jahre 1935 erwähnt. Nach dem Revisionsbericht vom 25.9. dieses Jahres sollten zwei Meister aus Horneburg und einer aus Nottensdorf wegen „wiederholter Zurückhaltung“ der Lehrlinge vom Schulbesuch unter Androhung polizeilicher Strafen verwarnt werden.

Offenbar hat es in den zwanziger Jahren bereits eine Schülerselbstverwaltung gegeben, zumindest auf dem Papier. In den Akten befindet sich ein Schreiben des Schulleiters Giese vom Januar 1925 an den Stader Landrat. Der Schulleiter berichtete, daß Klassen- und Schülerausschüsse zwar gebildet aber nie tätig geworden seien. „Diese Erscheinung“, so schrieb Giese , „dürfte wohl ihren Grund vornehmlich in dem persönlichen Vertrauensverhältnis haben, in dem an einer kleinen Schule, wie es die hiesige ist, Schüler und Lehrer zu einander stehen.“32)

Über den Anteil auswärtiger Schüler an der Gesamtschülerzahl gibt es in den Gemeindeakten nur eine Angabe für das Schuljahr 1932/33. Von 37 Schülern kamen 9, das sind 24,3 v.H., von auswärts.

5. Unterrichtszeiten

Unterrichtet wurde überwiegend in 40 Wochen pro Jahr, eine Gliederung in Fachklassen gab es nicht. Der Unterricht fand, soweit aus den vorhandenen Berichten bis 1926 ersichtlich, außer Zeichenunterricht am Sonntag, überwiegend abends statt, auch am Sonnabend. Die Unterrichtszeiten schwankten nach vorhandenen Revisionsberichten entweder zwischen 7 bis 9 Uhr oder 6 bis 8 Uhr abends; am Sonntag fand der Unterricht vor dem Gottesdienst statt.

Ein genauer Stundenplan ist noch für das erste Schuljahr erhalten, weil er auf Wunsch der Lehrherren vom Schulleiter Mattfeld im Januar 1901 in der Horneburger Zeitung33) veröffentlicht wurde. Der Plan hat folgendes Aussehen:

Zeichnen wurde am Sonntag, morgens von 7 Uhr 30 bis 9 Uhr 30 und am Freitag, abends von 7 Uhr 30 bis 9 Uhr 30 für die Klassen I und II gemeinsam unterrichtet.

Rechnen und Deutsch wurden am Montag und Mittwoch, abends von 7 Uhr 30 bis 9 Uhr 30 für die Klasse II und am Dienstag und Donnerstag, abends zur gleichen Zeit für die Klasse I unterrichtet.

Während des Bestehens der Fortbildungsschule wurden überwiegend – soweit noch zu ermitteln – 12 Unterrichtsstunden gegeben. Einige Revisionsberichte nennen auch 6, 10, 8, 14 und 16 Stunden. Nicht immer ist ersichtlich, ob bei den einzelnen Angaben die Turnstunden mitgezählt wurden oder nicht. Weniger Wochenstunden als der genannte Durchschnitt werden für die Kriegs- und ersten Nachkriegsjahre gemeldet.

Anmerkung: Generell hatte der Preußische Minister für Handel und Gewerbe im Jahre 1925 festgestellt, daß Kurzstunden in Berufsschulen kaum noch erteilt wurden, er drängte daher am 20. Februar 1928 auf endgültige Beseitigung. Hierbei stellte er klar, daß die Unterrichtsstunde 50 Minuten und die Doppelstunde 100 Minuten betrage. Eine Ausdehnung der Unterrichtsstunde auf 55 Minuten sollte in der Regel nur gestattet sein, „wenn nicht mehr als zwei Stunden Unterricht hintereinander erteilt werden.“ Untersagt wurde, Pausen an den Schluß des gesamten Unterrichtes zu verlegen.34)

Anläßlich einer Revision am 8. November 1926 durch Berufschuldirektor Eggeling, Stade, gab er zur Unterrichtszeit eine Empfehlung. Es sei anzustreben, so schrieb er, den Unterricht wieder nachmittags abzuhalten, denn“darin stand Horneburg“ so bemerkte er weiter, “ früher an führender Stelle.“ Zur Zeit seiner Revision fand der Unterricht abends von 6-8 Uhr statt.

Tagesunterricht hatte es in der Tat schon in vorhergehenden Jahren gegeben. Das geht aus einem Bericht über die Revision am 10. Dezember 1919 hervor. Damals wurde der Unterricht am Mittwoch in der Zeit von 1 bis 7 Uhr nachmittags erteilt. Wie der Revisor bemerkte , hatte sich die Einführung des Tagesunterrichtes dadurch positiv ausgewirkt, daß es beim Schulbesuch nur noch selten Versäumnisse gab. Der Revisor verwies auch auf einen Beschluß des Schulvorstandes, Schulversäumnisse wegen „Arbeit im Geschäft“ nicht mehr als Entschuldigung anzuerkennen. Jeder Arbeitgeber sollte sich auf den Nachmittagsunterricht einstellen und die Lehrlinge am Schultage nicht für geschäftliche Besorgungen heranziehen.

Da das Protokollbuch des Schulvorstandes für diese Jahre nicht mehr vorhanden ist, kann nicht genau gesagt werden, wann der Tagesunterricht eingeführt und wieder abgeschafft wurde. Vermutlich geschah die Einführung nach Kriegsende, denn nach dem Revisionsbericht vom 12. September 1918 wurde noch nicht am Tage unterrichtet; nach dem Bericht vom August 1925 wurde nicht mehr am Tage unterrichtet.

Die Empfehlung des Revisors Eggeling, Tagesunterricht einzuführen, wurde wiederholt im Schulvorstand diskutiert. Er beschloß im Mai 1927, wie aus einem noch vorhandenen Protokollbuch hervorgeht, den Tagesunterricht erneut einzuführen. Zukünftig sollte am Dienstag nachmittags von 2 bis 6 Uhr für alle Klassen Unterricht in Bürgerkunde und Rechnen und von 6 bis 8 Uhr Unterricht in der ersten und dritten Zeichenklasse erteilt werden. Für das Zeichnen in der zweiten Zeichenklasse wurde Unterricht für Donnerstag von 5 bis 7 Uhr nachmittags beschlossen.

Anmerkung: Gründe für den Tagesunterricht waren nach Schmidt generelle Erfahrungen der Lehrer in den Fortbildungsschulen. Sie klagten darüber, daß die Schüler in Unterrichtszeiten nach der Arbeitszeit „müde und abgearbeitet“ in die Schule kamen und daß sie „nicht mehr im Besitz der für den Unterricht nötigen Aufmerksamkeit und Frische“ waren35). Das Problem bestand auch in der Horneburger Fortbildungsschule, wie einer Stellungnahme des Schulleiters zu einem Revisionsbericht aus dem Jahre 1913 zu entnehmen ist36). In diesem Revisionsbericht findet sich zum Rechenunterricht die Bemerkung, daß die Beteiligung der Schüler „hätte reger sein können.“ Darauf erwiderte Schulleiter Giese, daß die Regsamkeit nachgelassen habe, seitdem der Schulanfang von 6 Uhr auf 7 Uhr verlegt worden sei, und fuhr fort: „Eine Zurückverlegung auf 6 Uhr habe ich bisher vergebens angestrebt.“

Die Handwerkskammer hielt es in ihren Leitsätzen zu den Fortbildungsschulen ebenfalls für „ratsam“, Unterricht nicht in den späten Abendstunden zu erteilen, sondern nachmittags oder in den frühen Abendstunden. Sie erwähnt auch den Tagesunterricht, „womit den Meistern große Opfer auferlegt werde.“

Über den Tagesunterricht beschloß der Horneburger Schulvorstand erneut im Februar 1931. Der gesamte Berufsschulunterricht einschließlich Zeichnen wurde auf Dienstag von 2 Uhr bis 7 Uhr 50 nachmittags verlegt. Über die Verteilung dieser Zeiten auf „Zeichen- und Sachklassen “ (diese Begriffe tauchen in den Unterlagen erstmals auf) wurde beschlossen, von 2 bis 340 Uhr und von 4 bis 450 Uhr Gemeinschaftskunde für beide Klassen zu erteilen. Für die beiden Zeichenklassen wurde der Unterricht anschließend von 5 bis 6 Uhr 40 Uhr und von 7 bis 7 Uhr 50 gegeben. Im Jahre 1932 (22.9.) wurde dann der Berufsschultag von Dienstag auf Mittwoch verlegt.

Eine Ausnahmesituation in den Unterrichtszeiten trat im ersten Weltkrieg ein. Im Oktober des Jahres 1917 berichtete die Fleckensgemeinde – der Bericht ist von dem Beigeordneten W. von Riegen unterschrieben, da Fleckensvorsteher R. Löhden zum Heeresdienst einberufen worden war – , das Überlandwerk Nord-Hannover mache seinen Stromabnehmern, zu denen Horneburg gehöre, eine Stromersparnis von 20% wegen Kohlemangels zur „freiwilligen Pflicht“ und drohe mit Zwangsmaßnahmen, falls dieses Ergebnis nicht erzielt werde. Zur Vermeidung der angekündigten Zwangsmaßnahmen beschloß der Gemeinderat verschiedene Sparmaßnahmen. Eine der Maßnahmen bestand darin, den Unterricht in der Fortbildungsschule während der Winterzeit ausfallen zu lassen, da an „Licht und Feuerung“ Mangel bestehe. Beigeordneter W. von Riegen beriet mit dem Schulvorstand über einen Ausweg, denn, so die Begründung für seinen Schritt, „notwendig ist in diesen Zeiten ein geregelter Unterricht“. Der Ausweg bestand nach diesen Beratungen darin, den Unterricht auf den Sonntagnachmittag in die Zeit von 1 bis 4 Uhr zu verlegen. Zu dieser Maßnahme erbat er die Zustimmung der Stader Regierung, die auch erteilt wurde.16 Ältere Leser dieser Zeilen werden sich sicherlich an die „Kohleferien“ während des letzten Krieges erinnern.

Anmerkung: Horneburg gehörte seit dem Jahre 1914 zu den Stromabnehmern des Überlandwerks. Das Fleckenskollegium faßte in seiner Sitzung am 8. Juli dieses Jahres den Beschluß, einem Vertrage zuzustimmen, der die Übernahme des Elektrizitätswerkes der Gemeinde durch die Überlandzentrale vorsah. Nach dem Sitzungsprotokoll vom 11. September 1914 wurde der Vertrag am 27. Juli 1914 abgeschlossen.

6. Raumprobleme

Nach dem Revisionsbericht vom 9. Oktober 1913 war eine Klasse der Fortbildungsschule im Gebäude der Volksschule, die andere im Hause der Hornbostelstiftung untergebracht. Revisor Zander hielt das für unzweckmäßig und plädierte dafür, die gesamte Schule im Stiftungshause unterzubingen. Fall das nicht möglich war – das glaubte der Schulleiter von Anfang an – empfahl er, die Schule in das voraussichtlich frei werdende Elektrizitätswerk zu verlegen, das für diesen Zweck herzurichten sei.

Anmerkung: Das Horneburger Elektrizitätswerk befand sich am Burggraben.

Obwohl nach dem Anschluß des Elektrizitätswerkes an das Überlandwerk in Horneburg nur noch Gelände für einen Transformator benötigt wurde, folgte das Fleckenskollegium der Empfehlung des Revisors nicht. Die Mehrheit war vielmehr in der Sitzung am 8.7.1914 bereit, Grundstück und Gebäude dem Verein für Jugendpflege zur Einrichtung einer Turnhalle und eines Jugendheimes käuflich zu überlassen. Der Flecken war auch bereit, für die Einrichtung und Ausgestaltung einen Betrag von 4.000 M herzugeben. Zu dieser Absicht hatte der Revisor Zander im Juni 1914 erneut angeregt, in Verbindung mit diesem Vorhaben auch Räume für die Fortbildungsschule vorzusehen. Zu dieser Verwendung der Immobilie ist es nicht gekommen. Zwar wurde ein entsprechender Antrag bei der Regierung in Stade gestellt und ein Betrag von 15.000 M erbeten, der Antrag blieb jedoch in den „Mühlen der Bürokratie“ hängen und: „Der Ausbruch des 1. Weltkrieges erledigte dann die Angelegenheit“.38)

In der Sitzung der Fleckenskollegiums am 27. Juli 1915 wurde das Elektrizitätswerk mit Ausnahme einer Fläche für den Transformator an die Kaufleute Gebrüder Fritz und Theodor Reuter verkauft; sie hatten einen entsprechenden Antrag gestellt.

Es kam jedoch auch nicht zur Verlegung der gesamten Schule in das Haus der Hornbostelstiftung. Revisor Zander berichtete in seinem Bericht über die Revision des Zeichenunterrichtes im Juni 1914 vielmehr, die Zeichenklasse sei in das Gebäude der Volksschule verlegt worden. Offenbar war die Schule nun dort komplett untergebracht. Einen Fortschritt sah der Revisor in dieser Maßnahme nicht, eher einen Nachteil. Der neue Raum sei, so schrieb er, fast noch kleiner als der bisherige, und bei voll besetzter Klasse werde es sehr heiß, da der Raum nur drei Meter hoch sei.39)

Diese Raumverteilung blieb bis 1934 unverändert, dann geriet die Berufsschule in ernste Schwierigkeiten. In seinem Revisionsbericht vom 16.5. dieses Jahres hielt der Revisor Meyer aus Stade fest, daß der von der Berufsschule im Gebäude der Volksschule benutzte Klassenraum verloren gehe, da er für Schüler der Volksschule benötigt werde; ein Zeichenunterricht sei dann nicht mehr möglich. Diese Situation wurde ausführlich am 31. August auf der Sitzung des Fleckenskollegiums behandelt. Fleckensvorsteher zum Felde gab dem Kollegium zur Kenntnis, daß auf Anordnung der Regierung in Stade die der Berufsschule gehörenden Zeichentische und Bänke aus dem Klassenraum zu entfernen seien, um ihn für den Unterricht der Volksschüler neu herzurichten. Auf dieser neuen Einrichtung konnte ein Zeichenunterricht für Berufsschüler nicht erteilt werden. Der Flecken war also gezwungen, einen Ersatzraum zu beschaffen und wandte sich an Pastor Böster mit der Bitte, den Gemeindesaal für den Berufsschulunterricht benutzen zu dürfen. Sämtliche dadurch entstehende Kosten wollte der Flecken tragen. Die Kirchengemeinde lehnte ab, da keine Nebenräume für die Unterbringung der Zeichentische nach dem Unterricht vorhanden seien. Das Belassen der großen Zeichentische im Gemeindesaal werde „die kirchlichen Versammlungen sehr beeinträchtigen“, so schrieb Böster (Protokoll des Schulvorstandes v. 7.8.1934). Die Kirche lehnte auch die Benutzung für eine Übergangszeit ab, weswegen der Regierungspräsident beim Landeskirchenamt vorstellig werden wollte. Das geschah auch, hatte jedoch keinen Erfolg. Nach ausgedehntem Schriftwechsel zwischen Regierungspräsident, Horneburger Pfarramt, Fleckensgemeinde und Landeskirche erklärte diese im November 1934, sie halte die Ablehnung des Horneburger Kirchenvorstandes für berechtigt.

Gedacht war tatsächlich nur an eine vorübergehende Unterbringung im Gemeindesaal. Vom Schulvorstand wurde nämlich zur Lösung des Problems ein Ausbau im Hinterhaus des früheren Eggers`schen Hauses (damals als Wohnhaus und Sitz der Krankenkasse genutzt, heute das Rathaus der Gemeinde) vorgeschlagen. Es handelte sich um die Wohnung der Familie Gissel. Der Kostenvoranschlag für diesen Ausbau belief sich auf 1.443,60 RM. Zur Mitfinanzierung stellte die Stader Regierung Zuschüsse bereit und zwar 750 RM für den Umbau und 400 RM für die erforderliche Einrichtung. „In beiden Fällen,“ so heißt es dazu im Protokoll des Schulvorstandes vom 11.3.1935, „wird der Staatszuschuß jedoch nur in Höhe der Hälfte der tatsächlich entstehenden Kosten gezahlt werden“. Die Arbeiten wurden am 14. Juni 1935 vergeben und sollten am 1. Juli beendet sein.

E. Lehrerkollegium und Schulleitung

Zu der Zeit, als die gewerbliche Fortbildungsschule ihren Unterrichtsbetrieb aufnahm, gab es für Lehrer an diesen Schulen noch keine besondere Ausbildung. Der Unterricht wurde von Volksschullehrern erteilt, die diese Tätigkeit als nebenamtliche Tätigkeit ausübten. In Horneburg waren es Hauptlehrer Mattfeld, zugleich Leiter der Schule, sowie die Lehrer Julius Arp und Max Schultz. Das für den einzelnen Lehrer bestehende Problem umschrieb der spätere Schulleiter, Rektor Giese, mit wenigen Worten, als er im Jahre 1912 die Genehmigung eines Lehrplanes beantragte. Er schrieb: „Die Lehrer sind sämtlich Volksschullehrer. Herr Arp hat mehrere Zeichenkurse durchgemacht. Die übrigen sind für die Fortbildungsschule nicht besonders vorgebildet“.40)

Zusammenfassend ist also festzuhalten, daß die Gewerbeordnung zwar einen für die Fortbildung nach der Volksschulzeit notwendigen neuen Schultyp geschaffen hatte, ohne daß die dafür notwendigen Fachlehrer vorhanden waren.

Anmerkung: Die erste Ausbildungsstätte für Lehrer an gewerblichen Berufsschulen in Preußen nahm am 1.4.1913 ihren Lehrbetrieb mit etwa 60 Teilnehmern auf; es war das Gewerbelehrerseminar in Charlottenburg. Am Ende des Ausbildungsjahres fand im März 1914 in Preußen die erste Gewerbelehrerprüfung statt. Der zweite im April 1914 begonnene Kurs mußte nach Kriegsausbruch abgebrochen werden. Das Seminar wurde am 1.4.1920 wieder eröffnet. Bei dieser Form der Ausbildung blieb es bis zum Jahre 1926, als das Land Preußen eine klare Regelung schuf. Die Ausbildungsstätte nannte sich zunächst „Staatliches Gewerbelehrerseminar“ sehr bald dann „Staatliches Berufspädagogisches Institut“ mit Sitz in Berlin SW, Kochstraße.41)

Die Bemerkung von Giese über Lehrer Arp lenken die Aufmerksamkeit gleichzeitig auf jene Maßnahmen, mit denen das Problem, bei Beginn der Fortbildungsschulen geeignete Lehrer zu bekommen, generell gelöst werden sollte. Gemeint ist die Fortbildung der Lehrkräfte zu nebenamtlichen Lehrern an Fortbildungsschulen, auf deren Notwendigkeit von den Schulrevisoren stets hingewiesen wurde. Die von Rektor Giese erwähnten Zeichenkurse, an denen Lehrer Arp teilnahm, erstreckten sich auf verschiedene Berufe, genannt werden in den Berichten der Revisoren Maler und Zimmerer. Bis zum Jahre 1913 nahm Arp an vier Kursen teil, Lehrgangsorte waren Hannover, Altona und Kiel. Im gleichen Jahre wurde dem Schulträger empfohlen, daß Arp an einem Zeichenkurs für Schuhmacher teilnehme. Arp war auch bereit, an einem „kleinen Fachkursus für Eisenarbeiter“ (Schlosser, Schmiede, Maschinenbauer) teilzunehmen. Soweit aus den Akten des Staatsarchivs ersichtlich, war Arp der einzige Lehrer, der sich vor dem ersten Weltkrieg einer Fortbildung unterzog.42)

Außer den Akten des Staatsarchivs geben Unterlagen der Gemeinde Auskunft über das Kollegium43). Die Akten beginnen mit einer Solidaritätsbekundung des Schulleiters Giese und des Lehrers Thumann. Sie seien, so schrieben sie im Dezember 1924 dem Schulvorstand, bereit, ihre Stellung als Lehrer an der Berufsschule „zu gunsten eines stellungslosen Junglehrers“ aufzugeben.

Wiederholt sind in den Akten Vorgänge vorhanden, die sich auf die Fortbildung der Lehrer in der Nachkriegszeit beziehen. Sie können im Rahmen dieses Berichtes nicht alle dargestellt werden. Die Möglichkeiten wurden teils genutzt, teils nicht.

Zu den genutzten Möglichkeiten zählt die Fortbildung des Lehrers Hans Brinckmann. Er nahm im Jahre 1925 an einem neuntägigen Zeichenlehrgang für den Unterricht im Bekleidungsgewerbe teil. Der zweite Teil des Kurses sollte im Herbst 1926 stattfinden, und zwar für Schneider in der Oberstufe und für Sattler in sämtlichen Stufen. In der Ausschreibung des Lehrganges wies der Regierungspräsident darauf hin, „daß diejenigen Lehrer, die am vorjährigen Lehrgang teilgenommen haben, diesen Lehrgang auf jeden Fall besuchen müssen.“ Brinckmann bat den Schulvorstand, ihm die Teilnahme zu ermöglichen. Ob er teilgenommen hat, ist zweifelhaft. Zum einen fehlt in der Akte die sonst für Teilnehmer an Lehrgängen beantragte Erstattung der Kosten, die grundsätzlich nicht vom Schulträger allein sondern auch durch Beteiligung des Landes aufgebracht wurden. Zum anderen sind an der Teilnahme Zweifel aufgrund eines Schreibens berechtigt, das er im Dezember 1926 an den Schulvorstand richtete. Er bat, ihn zum 1.Januar 1927 von seinen Unterrichtsverpflichtungen an der Berufsschule zu entbinden, da er seit dem 1.November an der Hamburger Universität studiere, um sich fortzubilden. Er habe eingesehen, so schrieb er, „daß ich neben dem Studium nicht gleichzeitig den Unterricht in der gewerblichen Berufsschule erteilen kann, da es mir nicht möglich ist, mich dieser schwierigen Aufgabe gänzlich zu widmen.“

Zu den nicht genutzten Fortbildungsmöglichkeiten gehört z.B. ein Lehrgang für neben-amtliche Lehrer an kaufmännischen Berufschulen, den der Lüneburger Regierungspräsident im Jahre 1927 ausschrieb. Unter Leitung des später in Stade wirkenden Dipl.-Handelslehrers Eggeling sollten einfache und doppelte Buchführung, Abschlußarbeiten, Wechselkunde, Handelsrecht und schwierige Gebiete des Bankrechnens gelehrt werden. Zum Kurs konnten auch Lehrer an gewerblichen Berufsschulen, die diese Fächer unterrichteten, zugelassen werden, auch Lehrer aus Berufsschulen des Regierungsbezirks Stade. Die Entscheidung des Fleckensvorstandes ist kurz und bündig in den Akten formuliert: „An diesem Lehrkursus sollen Berufsschullehrer nicht teilnehmen“. Genauso war die Entscheidung über einen anderen Lehrgang, der eben-falls im Jahre 1927 vom Lüneburger Regierungspräsidenten für beide Regierungsbezirke für das Zeichnen der „schmückenden Berufe“angeboten wurde. Unter dem Oberbegriff: Ornament sollte die Entwicklung von Punkt und Linie zum Quadrat, Rechteck, Dreieck, Kreis und zur Ellipse gelehrt werden. Gelehrt werden sollte auch „die Gestaltung der Ornamentformen mit Rücksicht auf die handwerklichen Techniken.“ Schließlich erstreckte sich der Unterricht auf die Farbenlehre sowie auf die Grundformen der Schrift. Wiederum ist in den Akten die Entscheidung des Fleckens kurz und bündig formuliert: „Kommt für uns nicht in Frage.“

Welche Gründe für die Entscheidungen maßgebend waren, geht aus den Akten nicht hervor. Es kann z.B. die Höhe der Kosten gewesen sein, auch ist an die berufliche Zusammensetzung der Schüler zu denken. Keineswegs waren es „einsame Entscheidungen“ der Fleckensgremien. In den beiden zitierten Fällen wurde der Schulleiter, Rektor Giese, gehört und zwar mit ganz präzise gestellten Fragen. Im Falle der „schmückenden Berufe“ fragte z.B. der Fleckensvorstand den Schulleiter, ob Lehrkräfte der Schule teilnehmen sollten. Mit Sicherheit waren solche Entscheidungen für Rektor Giese nicht einfach und verlangten stets ein sorgfältiges Abwägen. Das machte er schon 1913 in seiner Antwort auf einen Revisionsbericht deutlich. In diesem Bericht wurde empfohlen, daß Giese selber an einem Fortbildungskurs teilnehme. Er war dazu auch bereit, meldete sich an und erklärte gleichzeitig, daß er für das laufende Jahr keine weitere Beurlaubung von Lehrern für die Teilnahme an Kursen befürworten könne. Das war nach seinen Worten im Interesse der Volksschule nicht möglich. Die Gegenläufigkeit der Interessen der beiden Schulen, die zwangsläufig gemeinsame Lehrer hatten, tritt offen zutage.

Die Vorbereitung der Lehrer auf den Unterricht in den Fortbildungsschulen wird auch in den Leitsätzen der Kammer behandelt. Dabei dachte die Kammer an Kontakte zwischen Schule und Betrieb. Rücksprachen zwischen Lehrern und Meistern, Besuch von Werkstätten und Fachliteratur nennt sie als Hilfen für den Unterricht in Gewerbekunde. Innungen und Handwerksverbände sollten durch Besuch von Lehrstunden und Rücksprachen mit Lehrern den Unterrichtserfolg vergrößern und dazu auch „durch Zuwendung von Prämien und Lehrmitteln“ beitragen.

Unterricht in Berufsschulen wurde lange Zeit nicht nur von ausgebildeten Pädagogen, sondern auch von Handwerksmeistern, also Praktikern, erteilt. Bis in die Gegenwart hinein legt das Handwerk Wert darauf, daß Berufsschullehrer außer dem Studium auch über eine abgeschlossene Lehre verfügen.

Ein Handwerksmeister, der an der Berufsschule des Ortes unterrichtete, war der Zimmermeister August Bredehöft. Er nahm auch, wie die Akten der Gemeinde ausweisen, als Angehöriger eines holzverarbeitenden Berufes im Jahre 1927 an einem Zeichenlehrgang für die Mittel- und Oberstufe der Schlosser und Klempner teil. Der Lehrgang beinhaltete nicht nur das Zeichnen sondern auch die fachtechnische Besprechung. Zusammen mit dem Lehrer Thumann wurde Bredehöft zu einem Zeichenlehrgang für konstruierende Berufe (Schlosser, Schmiede, Tischler, Maurer, Zimmerer) gemeldet.

Bredehöft war eine Bereicherung des Kollegiums. Nach einer Revision der Horneburger Schule schrieb der Revisor: „Mit sicherem Verständnis für die Leistungsfähigkeit der Schüler hat der Lehrer die Aufgaben gestellt und in allen Berufen ganz hervorragende Leistungen erzielt. Die Zeichnungen sind richtig, sauber und erfreuen durch die Sicherheit der Lösung der gestellten Aufgabe. Die Klasse kann als Vorbild dafür dienen, was unter der hingebenden Arbeit eines Lehrers im Zeichnen an einer kleinen Berufsschule erreicht werden kann.“ Diese Beurteilung trug Fleckensvorsteher Löhden dem Stader Landrat vor, als er ihn am 11.November 1931 bat, Bredehöft an der Berufsschule als Lehrkraft zu belassen. Der Antrag war nach einem Erlaß des Preußischen Ministers für Handel und Gewerbe vom September 1931 notwendig. Der Erlaß ordnete die in den Berufsschulen als Folge der Weltwirtschaftskrise zu treffen-den Sparmaßnahmen an.44) Da vorauszusehen war, daß eine größere Anzahl von ausgebildeten Gewerbe- und Handelslehrern arbeitslos werden würde, sollte zu ihren Gunsten die Beschäftigung nebenamtlicher Lehrkräfte, die über ein Einkommen aus dem Hauptberuf verfügten, enden. Die Schulträger waren berechtigt, begründete Anträge auf Genehmigung von Ausnahmen zu stellen. Horneburg machte davon Gebrauch.45) Offenbar war es aber notwendig, so kann nach den Akten vermutet werden, einen Antrag für alle nebenamtlichen Lehrer zu stellen, denn die Gemeinde stellte bereits zwei Wochen später, am 26. November, einen entsprechenden Antrag. Beschäftigt wurden zu der Zeit im Nebenamt: Die Lehrer Julius Arp und Amandus Thumann, der Zimmermeister August Bredehöft und der Hilfslehrer Willy Voigts in Vertretung des Lehrers Walter Leppin.

Bis zum Jahre 1933 wurde der Unterricht an der Horneburger Berufsschule ausschließlich von nebenamtlichen und nicht als Berufsschullehrer ausgebildeten Volksschullehrern erteilt. Nach den Akten der Gemeinde unterrichtete ab dem 1. April dieses Jahres erstmals der Gewerbelehrer Heins aus Harsefeld an der Schule wöchentlich 12 Stunden. Heins war außer in Harsefeld und Horneburg noch an den Berufsschulen Ahlerstedt und Mulsum tätig.(Schreiben des Regierungspräsidenten Stade vom 27.10.1934). Ihm wurde nicht nur, wie es im Revisionsbericht vom 16.5.1934 heißt, der Unterricht an der Schule sondern auch deren Leitung übertragen. Gleichzeitig schieden Schulleiter Arp und die Lehrer Engel und Bredehöft aus der Schule aus, so daß ab dem Jahre 1933 die Schüler der Berufsschule Horneburg nur noch von einem vollausgebildeten Gewerbelehrer unterrichtet wurden.46) Anläßlich dieses Wechsels bat der Regierungspräsident Fleckensvorsteher Löhden: „Den ausscheidenden Lehrern, insbesondere dem Leiter, Herrn Arp, wollen Sie meinen herzlichsten Dank für die langjährige treue Arbeit an der Berufsschule aussprechen.“

Heins war ab 1932 als hauptamtlicher Berufsschullehrer in die Berufsschule Harsefeld „eingewiesen“47) , sicherlich eine Auswirkung des Ministererlasses vom September 1931. Die Auswirkung des Erlasses bestand darin, daß nach einem Revisionsbericht vom April 1932 die an der Harsefelder Fortbildungsschule unterrichtenden nebenamtlichen Lehrkräfte zugunsten des bis dahin stellungslosen Gewerbelehrers auf weiteren Unterricht verzichteten. Nur die Schulleitung verblieb bei Lehrer Vagts.48) Der bereits zitierte Revisionsbericht aus dem Jahre 1934 hebt ausdrücklich die Qualitäten von Heins hervor. Er hatte sich mit „großem Eifer“ in die verschiedenen Berufe eingearbeitet und konnte durch seine pädagogischen Fähigkeiten die Schüler fesseln und zu großen Leistungen anspornen. Heins beschränkte sich nicht nur auf seine Lehrtätigkeit, sondern regte auch zu Wanderungen und Ausflügen an. In der ersten Juniwoche 1934 plante er z.B. eine Harzwanderung mit 35 Schülern.

Auch Lehrerkollegien sind gegen innere Spannungen nicht gefeit. Im Kollegium der Horneburger Berufsschule zeigten sie sich öffentlich als der Schulleiter Giese – nach einer Formulierung im Protokoll der Sitzung des Fleckenskollegiums vom 28.6.1929 – im Interesse der Schule von seinem Amt zurückgetreten war und der Schulvorstand als Nachfolger den Lehrer Julius Arp gewählt hatte.

Anmerkung: Die Wahl des neuen Schulleiters Arp durch den Schulvorstand wurde in seiner Sitzung am 17.4.1929 vorgenommen. In dieser Sitzung erklärte Arp zunächst, daß er „aus besonderen Gründen“ beabsichtige, sein Amt als Lehrer an der Berufsschule niederzulegen. Im Anschluß an diese Erklärung gab Rektor Giese zu Protokoll, daß er seinen Antrag, von der Schulleitung entbunden zu werden, aufrecht halte. Wann Giese diesen Antrag genau gestellt hatte, ist nicht zu ermitteln. Jedenfalls war es vor der Sitzung am 17.4., denn in der vorangegangenen Sitzung des Schulvorstandes, am 8.4.,wurde protokolliert, daß die Schulleitung „nach wie vor in Händen des Rektors Giese“ zu bleiben habe. Angesichts dieser beiden Erklärungen von Giese und Arp nahmen der Ausschußvorsitzende zum Felde und das Vorstandsmitglied Schulz sofort Rücksprache mit Arp. Das Ergebnis war, daß Arp zur Fortsetzung seiner Lehrtätigkeit bereit war, wenn ihm gleichzeitig die Leitung der Schule übertragen werde. Seine Wahl zum Schulleiter erfolgte mit sofortiger Wirkung. Vorsitzender zum Felde dankte Rektor Giese „für das bisherige Wohlwollen, das er zur Förderung und Gedeihen der Berufsschule an den Tag gelegt habe.“

Gegen die vom Schulvorstand vorgenommene Wahl erhoben die Lehrer Thumann und Leppin Einspruch. Es wurde beschlossen, durch den Regierungspräsidenten feststellen zu lassen, bei wem die Kompetenz zur Wahl des Schulleiters liege.( In einer weiteren Sitzung am 25. Juli wurde beschlossen, das Schreiben der Lehrer Thumann und Leppin sowie einen Revisionsbericht des Stader Direktors Meyer als vertrauliche Vorgänge zu behandeln.)

Die Anfrage beim Regierungspräsidenten wurde bereits am 29.6. 1929 gestellt. Der Fleckensvorstand bat um Auskunft, ob „diese von der Berufsschuldeputation vorgenommene Neuwahl noch der Bestätigung des Fleckenskollegiums bedarf oder ob die Berufsschuldeputation den Leiter der Berufsschule sich einfach selbst wählen kann“. Die Antwort des Regierungspräsidenten lautete, daß eine Bestätigung durch ihn erfolgen müsse, für die Wahl der Fleckensvorstand, der zweckmäßigerweise den Schulvorstand hören solle, zuständig und daß alles weitere zu veranlassen sei. In den Ratsprotokollen wird der Vorgang nicht weiter erwähnt, wohl aber in den Akten der Gemeinde. Ende Oktober 1929 fragte nämlich der Landrat bei der Gemeinde an, wer nebenamtlicher Leiter der Berufsschule sei, und die Antwort lautete, das sei Lehrer Arp. Hierauf ersuchte der Landrat die Gemeinde im Dezember 1929, in Zukunft bei Bestellung nebenamtlicher Schulleiter die Zustimmung des Regierungspräsidenten einzuholen.49)

Nach dieser bisherigen Darstellung könnte der Eindruck entstehen, es habe sich bei diesem Vorgang nur um eine reine Rechtsfrage und nicht um Spannungen im Kollegium gehandelt. Wegen der dargestellten juristischen Frage war es sicherlich nicht notwendig, Briefe und Revisionsberichte als vertraulich einzustufen. Öffentlich bestätigt wurden die Spannungen auf einer Versammlung der Ortsgruppe Horneburg des Nordwestdeutschen Handwerkerbundes , die am 9. Juli 1929 unter Vorsitz von Heinrich Brinckmann in Anwesenheit von Syndikus Dr. Cascorbi , Stade, stattfand. Darüber wurde in der Horneburger Zeitung50) berichtet. Auf dieser Versammlung gab der Leiter der Schule zunächst einen Bericht über die Vorgänge anläßlich seiner Wahl. Im Bericht der Zeitung heißt es dann: „Die gründliche Aussprache deckte Vorkommnisse auf, die nicht scharf genug gegeißelt werden können. Die Versammlung beschloß einstimmig folgende Entschließung: Das Horneburger Handwerk spricht dem gewählten Leiter der Berufsschule, Herrn Arp, sein volles Vertrauen aus, ebenso dem Berufsschulvorstand, der die Wahl getroffen hat. Die Quertreiberei einiger jüngerer Lehrer gegen Herrn Arp wurden auf das entschiedenste gemißbilligt.“

Nach Erscheinen des Berichtes in der Horneburger Zeitung befaßte sich, wie aus dem noch erhaltenen und im Jahre 1926 beginnenden Protokollbuch hervorgeht, der Berufsschulvorstand am 6. August noch einmal mit diesem Vorgang. Geladen waren auch Direktor Meyer aus Stade und die Lehrer Arp, Thumann und Leppin. Direktor Meyer war um eine Beilegung des Streites bemüht. „Unter deutschen Männern“, so meinte er zu Beginn der Sitzung, könne „eine freie Aussprache vieles regeln und beseitigen.“ Nach einer Aussprache zwischen den geladenen Lehrern erteilte er den Rat, sich zu verständigen und „ein Jahr versuchsweise zusammenzuarbeiten.“ In der Veröffentlichung der Vorgänge in der Horneburger Zeitung sah er keinen Vertrauensbruch, sondern erklärte im Gegenteil, das Handwerk habe ein Recht, „über seine Schule unterrichtet zu sein.“ Die Angelegenheit war damit offenbar erledigt, denn der auf einer Vorstandssitzung am 28. Oktober 1929 verlesene Revisionsbericht legte dar, daß in der Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Lehrern bestes Einvernehmen bestehe. Der Bericht lobte den Schulleiter Arp und den Lehrer Leppin.

Anmerkungen: Die soeben beschriebenen Vorgänge fanden auch ihren Niederschlag in dem Bericht über die Revision vom 6. August 1929. Nach der Revision fand eine Sitzung von Schulvorstand, einem Teil des Kollegiums und dem Schulleiter unter Vorsitz des Revisors statt. Der Revisor hielt die Wahl des Lehrers Arp zum Schulleiter für „glücklich“, da Arp seit 30 Jahren an der Schule unterrichte und „mit außerordentlichen Erfolgen an der Fortbildung des handwerklichen Nachwuchses gearbeitet“ habe. Aus diesem Bericht ist auch zu erfahren, daß die Differenzen nicht in der Berufsschule entstanden waren. Sie beruhten vielmehr auf Vorgänge im Lehrerkollegium der Volksschule, waren von dort in das Kollegium der Berufsschule hineingetragen worden und hatten so den Protest gegen die Wahl des Schulleiters Arp ausgelöst.

Differenzen hat es aber nicht nur innerhalb des Kollegiums gegeben, sondern auch z.B. zwischen Schulleiter Giese und Fleckensvorsteher Löhden. Dieser unterrichtete die Gemeindevertreter in einer Sitzung am 4.5.1923 darüber, daß er den Vorsitz des Berufsschulvorstandes niederlege. Es sei, so der Fleckensvorsteher, ein „ersprießliches Arbeiten“ zwischen ihm und dem Schulleiter in der Zukunft nicht möglich. Die Gemeindevertretung erkannte die Gründe an. Ob es tatsächlich zur Amtsniederlegung gekommen ist, läßt sich aus den Protokollen nicht ermitteln, denn die Ausführungen Löhdens sind im Protokoll durchgestrichen. Nicht durchgestrichen ist der weitere Text: „Herr Fleckensvorsteher Löhden bringt die Beschwerde des Schulvorstandes über ihn zur Kenntnis.“ Im übrigen hat sich das Problem im Jahre 1924 erledigt. Am 10.7. dieses Jahres wurde der Böttchermeister Wilhelm Hedder zum Fleckensvorsteher gewählt. Auch er übernahm nicht den Vorsitz im Berufsschulvorstand; in dieses Amt wurde am 17.10.1924 der Beigeordnete Heinrich zum Felde gewählt.

Es hat auch eine Bewerbung um eine Anstellung als Lehrer in der Berufsschule allein gegeben. Nach einer Unterredung mit dem Schulleiter Giese und Bürgermeister Hedder bewarb sich im Dezember 1926 der Schulamtsbewerber Otto Matthies, Sohn des früheren Bliedersdorfer Lehrers Johann Matthies. Er hatte nach dem Lehrerexamen in Stade keine feste Anstellung finden können, war daher eine Zeitlang Haus- und Privatlehrer gewesen und arbeitete zur Zeit seiner Bewerbung als Angestellter des Katasteramtes Stade; der darüber abgeschlossene Zeitvertrag lief Ende Dezember 1926 aus. Der Schulvorstand beschloß die Anstellung, behielt sich jedoch den Widerruf vor. Der für die Schule zuständige Revisor der gewerblichen Berufsschulen im Regierungsbezirk Stade versagte auf Anordnung der Schulaufsichtsbehörde die Bestätigung und „ersuchte um ordnungsgemäße Besetzung mit einem dortigen Lehrer“, also mit einem nebenamtlichen.

Anmerkungen: Der Vorbehalt des Widerrufes ist sicherlich auf eine Beanstandung zurückzuführen, die im Bericht über die Revision vom August 1925 enthalten ist. Damals unterrichtete der an der Volksschule tätige Junglehrer Hans Brinckmann auch an der Berufsschule, ohne daß die Gemeinde in Stade um eine Genehmigung nachgesucht hatte. Die Gemeinde wurde darauf hingewiesen, daß nach einer Äußerung des Ministers für Handel und Gewerbe die Beschäftigung von Junglehrern an Berufsschulen nicht statthaft sei. Es fehlte ihnen, so ist wohl anzunehmen, nach Meinung des Ministers die Erfahrung eines älteren Lehrers. Jedenfalls sollte Schulleiter Giese dem Unterricht von Junglehrern häufiger „beiwohnen“ und „ihnen mit Rat und Tat zu Hand gehen.“ Er sollte sich auch schriftliche Arbeiten der Schüler vorlegen lassen und seine Beaufsichtigung durch Namenszug dokumentieren.

Im April 1923 erließ der Preußische Minister für Handel und Gewerbe für Fortbildungsschulen eine umfangreiche Konferenzordnung. Der Minister erwartete zum Jahresanfang 1925 einen Bericht über die gemachten Erfahrungen. Schulleiter Giese berichtete, daß es für kleinere Schulen wie die Horneburger, abgesehen von besonderen Fällen, genüge, wenn halbjährliche Konferenzen abgehalten würden. Irgendwelche Protokolle über die Konferenzen liegen nicht vor.51)

Bei Beginn der Fortbildungsschule betrug die Vergütung für die nebenamtlichen Lehrer 2 M die Stunde, später 85 M für die Jahresstunde. Als sich nach dem ersten Weltkrieg die Inflation bemerkbar machte, wurden diese Vergütungen erhöht. Nach dem Revisionsbericht vom 10.12.1919 wurden 4 M und nach dem Bericht vom 29.11.1921 wurden 10 M pro Stunde gewährt. Ferner sind Beschlüsse des Gemeinderates zur Vergütung protokolliert. Danach wurden 1920 ( Beschluß v. 27.5.) für die Jahresstunde 200 M und 1921 (Beschluß v. 2.5.) für die Stunde 9 M vergütet.

Nach einem Erlaß des Preußischen Ministers für Handel und Gewerbe vom 10. April 1928 wurde die Vergütung für nebenamtliche Berufschullehrer ab 1. Oktober 1927 neu geregelt. Danach betrug die Vergütung in den Ortsklassen C und D, zu denen Horneburg gehörte, 2,50 RM pro Stunde. Für einen bestimmten Personenkreis waren Zu- oder Abschläge vorgesehen. Eine Bezahlung nach Jahreswochenstunden war zulässig. Die nebenamtliche Leitung konnte an Schulen mit mindestens 12 Wochen-stunden mit 9 RM je Wochenstunde, höchstens jedoch mit 900 RM jährlich, vergütet werden. Alle Bezüge wurden ab 1.4.1931 im Zuge von Sparmaßnahmen während der Weltwirtschaftskrise um 20. v.H. gekürzt.52)

Die Vergütung des vollbeschäftigten Gewerbelehrers Heins richtete sich nach den staatlichen Besoldungsgesetzen. Da Heins an vier Berufsschulen unterrichtete, wurde das Gehalt vom Regierungspräsidenten in Stade nach der Stundenzahl auf die betroffenen Gemeinden Harsefeld, Horneburg, Ahlerstedt und Mulsum verteilt. Die Gemeinden wurden um Zahlung von Wegegeldern gebeten.53)

Zum Schluß diese Abschnittes wird als Zusammenfassung eine namentliche Liste der Schulleiter und Lehrer gegeben, wie sie sich aus der Auswertung der vorhandenen Schulakten ergibt.

Schulleiter:

1900-1907 Hauptlehrer Mattfeld

1907-1909 Lehrer Arp, mit der kommissarischen Leitung beauftragt

1909-1929 Volksschulrektor Giese

1929-1933 Lehrer Arp

1934-1935 Gewerbelehrer Heins, Harsefeld

Bis zum Jahre 1933 gehörten alle Schulleiter gleichzeitig dem Kollegium der Volksschule an. Heins leitete die Schule bis zu ihrer Überführung in einen Kommunal-verband (s. letzten Abschnitt).

Lehrer für Zeichnen:

Lehrer Arp

Zimmermeister Bredehöft

Lehrer Thumann

Lehrer für Wissensunterricht:

Lehrer Hans Brinckmann

Lehrer Hermann Brinckmann

Lehrer Engel

Rektor Giese

Gewerbelehrer Heins

Lehrer Leppin

Hauptlehrer Mattfeld

Lehrer Roffmann

Lehrer Schultz

Hilfslehrer Voigts (Vertreter für Leppin)

Die vorgenommene Zuordnung der Lehrer zum Zeichen- und Wissensunterricht ist keineswegs so zu verstehen, daß keine Durchlässigkeit zwischen den beiden Gruppen bestand. Lehrer der einen erteilten durchaus Unterricht im Lehrstoff der anderen Gruppe.

Dem Kollegium gehörten bis 1933 jeweils drei bis vier Lehrer einschließlich des Schulleiters an.

F. Verbindung zwischen Schule und Wirtschaft

Nach den Leitsätzen der Handwerkskammer sollte auch das Ziel verfolgt werden, geeignete Handwerksmeister in die Schulvorstände zu entsenden, damit Wünsche und Bedürfnisse des Handwerks berücksichtigt werden konnten. Das geschah in Horneburg. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sollen Handwerker und Kaufleute genannt werden, die zu verschiedenen Zeiten neben Mitgliedern der Gemeindevertretung, dem Schulleiter und einem Lehrervertreter im Schulvorstand wirkten: Maurermeister Wilhelm Bröcker und Heinrich Lührs, Maurergesellen Wilhelm Böhn und Otto Gericke, Zimmermeister August Bredehöft und Goossen, Zimmerergeselle Hinrich Dähnke, Tischlermeister Hinrich Leue und Wilhelm Wolter, Sattlermeister Wilhelm Heinssen und Schmiedemeister Carl Heintzen, Betriebsleiter Georg Brinckmann, Installateur Ad. Eggers , Malermeister W. Timmermann. Als Vertreter der Kaufleute sind Ernst Schultze, Richard Schulz und Otto Wulf zu nennen.

In der oben geschilderten Versammlung der Ortsgruppe Horneburg des Nordwestdeutschen Handwerkerbundes wurde nicht nur über Querelen innerhalb der Schule gesprochen. Das Handwerk gab der Schule für die Ausgestaltung des Unterrichtes auch Anregungen und brachte Wünsche vor, die vom Schulvorstand und Schulleiter „warm begrüßt“ wurden. Schon war im Revisionsbericht vom November 1921 Lehrer Arp gelobt worden, der sich große Mühe gebe, auch außerhalb der Schule mit den einzelnen Berufen Kontakt zu halten. Diese Verbindung ermögliche es ihm, so der Bericht, die Schüler ihrem Berufe entsprechend zu beschäftigen.

Natürlich gab es auch Unzufriedenheit. So übte auf der Versammlung des Horneburger Berufsschulvorstandes im September 1932 Schmiedemeister Carl Heintzen Kritik. Er bemängelte, daß die theoretischen Leistungen der Schüler in den Gesellenprüfungen unzureichend seien. Eine rege Aussprache ergab, daß zwischen Schule und Handwerk keine Zusammenarbeit bestehe. Es wurde daher beschlossen, Dr. Cascorbi, Geschäftsführer des Handwerksamtes Stade, zu bitten, den Schulleiter als Zuhörer bei den Gesellenprüfungen zuzulassen.

Anmerkungen: Kontakte zwischen Berufsschule und Wirtschaft sind heute, im Jahre 1999, oftmals gesetzlich geregelt. Die Bitte, den Schulleiter der Horneburger Berufsschule als Zuhörer zu den Gesellenprüfungen zuzulassen, ist heute überflüssig. Nach der gegenwärtigen Handwerksordnung muß jedem Gesellenprüfungsausschuß mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören. Die Handwerkskammern müssen Berufsbildungsausschüsse einrichten. Diesen Ausschüssen müssen nicht nur sechs selbständige Handwerker und sechs Arbeitnehmer, sondern auch sechs Lehrer der berufsbildenden Schulen mit beratender Stimme angehören. Umgekehrt gehören heute Vertreter des Handwerks den „Besonderen Ausschüssen“, die bei den berufsbildenden Schulen bestehen, an. In Arbeitskreisen „Schule – Wirtschaft “ arbeiten nicht nur Lehrer der allgemeinbildenden sondern auch der berufsbildenden Schulen mit. Im Rahmen dieses Arbeitskreises stellt das Handwerk Plätze für Betriebspraktika zur Verfügung und hält Kontakt zu den Lehrern für „Arbeit, Wirtschaft und Technik.“

Weitere Kontakte und Begegnungen zwischen Berufsschulen und Verbänden sowie Innungen sind allen Beteiligten geläufig und bedürfen keiner gesetzlichen Regelung. So nehmen heute z. B. Berufsschullehrer als Gastmitglieder oder Gäste an Innungs-versammlungen teil. Es werden dabei Anregungen gegeben, Wünsche vorgebracht und auch gegenseitige konstruktive Kritik geübt.

Ein anderes Beispiel einer engen Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und Handwerk ist die Aufnahme von Berufsschülern in das Berufsbildungszentrum des Handwerks in Lüneburg. An der dortigen Berufsschule konnten Anfang der neunziger Jahre keine Fachklassen für Dachdecker, Karosseriebauer und Büroinformationselektroniker gebildet werden, weil die Schülerzahlen zu gering waren. Mangels Unterbringungsmöglichkeiten konnte die Regierung auch keine Bezirksklasse einrichten. Daher nahm die Handwerkskammer die Lehrlinge dieser Berufe für 21 Schulwochen in ihr Berufsbildungszentrum auf.54)

G. Finanzierung

1. Anschubfinanzierung

Als die Fleckensgemeinde Horneburg im Jahre 1900 die Errichtung einer gewerblichen Fortbildungsschule beschloß ,nahm sie an, daß jährliche Ausgaben von etwa 1000 M. entstehen würden. Sie sollten durch einen Staatszuschuß von 350 M, durch Einnahmen von 200 M aus der Hornbostelstiftung, durch Schulgeld der Schüler und durch Gemeindemitteln aufgebracht werden. Hierbei sollte das Schulgeld 3-6 M jährlich betragen.

Der Stader Landrat55) legte daraufhin dem Stader Regierungspräsidenten einen Antrag auf Gewährung eines Staatszuschusses mit folgendem Finanzierungsplan vor: Schulgeld der Schüler 235 M, Hornbostelstiftung 200 M, Zuschuß des Staates 400 M und Mittel der Gemeinde 165 M.

Nunmehr entstand ein umfangreicher Schriftverkehr, wie die Akten des Staatsarchivs belegen,56) zwischen Regierung, Landrat und Gemeinde, weil der Regierungspräsident die eingereichten Unterlagen, zu denen auch Lehr- und Stundenpläne gehörten, als „unvollkommen “ bezeichnete. Er konnte den Antrag in der eingereichten Form nicht dem zuständigen Minister für Handel und Gewerbe vorlegen. Was die Unvollständigkeit der Finanzierungsunterlagen anbetraf, verlangte er die Vorlage eines Haushaltsplanes. Damit war die Entscheidung gefallen, Einnahmen und Ausgaben der Schule nicht über den Gemeindeetat abzuwickeln. Als Muster eines solchen Planes wurde der Gemeinde der Haushaltsplan der Fortbildungsschule Achim zur Verfügung gestellt. Das Muster wurde seitens der Gemeinde Haushaltsplanes beachtet. Die darin enthaltenen Zahlen und die zukünftig zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben wurden dann, wie den Vorgängen des Staatsarchivs zu entnehmen ist, für alle Fortbildungsschulen des Regierungsbezirks in einer „Nachweisung der zur Unterhaltung der gewerblichen Fortbildungsschule in … im Regierungsbezirke … für die Rechnungsjahre … erforderlichen Geldmittel“ zusammengefaßt. Für Horneburg liegen die Zahlen bis zum Rechnungsjahr 1906 vor.

Danach stiegen die erwarteten Ausgaben von 960 M im Rechnungsjahr 1900 auf 1.208 M in den Rechnungsjahren 1901-1903 und fielen für die Rechnungsjahre 1904-1906 auf 1.192 M zurück. Mehr als 90% dieser Ausgaben entfielen in allen Jahren auf Personalausgaben und weniger als 10% auf sächliche Ausgaben.

Innerhalb der Persönlichen Ausgaben betrugen die Vergütungen der Lehrer im Rechnungsjahr 1900 97,7%, in den Rechnungsjahren 1901-1903 93,6% und in den Jahren 1904-1906 93,5%. Die restlichen Ausgaben entfielen auf Vergütungen des Schulleiters und Schuldieners.

Zu den Vergütungen der Lehrer ist in den Unterlagen für 1900-1903 erläutert, daß die Unterrichtsstunde mit 2 M vergütet wurde, für 1904-1906 wurden 85 M für die Jahres-stunde veranschlagt.

Unter den sächlichen Ausgaben wurden Beträge für Lehr- und Lernmittel (bis zu 1,30 M pro Schüler), für die Auszeichnung fleißiger Schüler (bis zu 30 Pf für den Schüler), für Drucksachen und für unvorhergesehene Ausgaben (bis zu 20 Pf für den Schüler) erfaßt.

Die erwarteten Einnahmen der Fortbildungsschule setzten sich aus vier Einnahmearten zusammen: Schulgeld der Schüler, Einnahmen aus der Hornbostelstiftung, Mittel der Fleckensgemeinde und Staatszuschüsse. Im Zeitraum der Rechnungsjahre 1900 bis 1906 schwankten die Schulgelder zwischen 10,5% und 14,1%, die Gelder aus der Hornbostelstiftung zwischen 4,2% und 5,2%, die Mittel der Gemeinde zwischen 41,1% und 42,8% und die Staatszuschüsse zwischen 39,6% und 42,5% der Gesamteinnahmen, im Mittelwert 41,0 %. Aus den Nachweisen kann die Folgerung gezogen werden, daß die Finanzierung zu zwei Fünfteln aus Mitteln des Staates und zu drei Fünfteln aus Mitteln der Gemeinde, der Hornbostelstiftung und von Schulgeldern erfolgen sollte.

Drei Einnahmearten bedürfen einer besonderen Bemerkung:

Erstens gibt der Zuschuß der Gemeinde nicht den vollen Umfang ihrer Leistungen für die Fortbildungsschule wieder. Die Gemeinde bemerkte im Haushaltsplan 1900, was sie nach ihrer Meinung „unentgeltlich“ beisteure, nämlich: Bereitstellung von Tischen, Bänken und Schränken, Lampen, Heizung, Beleuchtung und Reinigung. So richtig es seitens der Regierung war, einen gesonderten Haushaltsplan zu fordern, muß dennoch gesagt werden, daß er die Ausgaben für die Schule als zu niedrig ausweist.. Es ist wohl anzunehmen, daß die für die Aufstellung des Haushaltsplanes erlassenen Richtlinien den Zweck verfolgten, auf der Ausgabenseite nur jene Positionen aufzunehmen, die -nach heutigem Sprachgebrauch – „beihilfefähig“ waren. Das schloß Sonder- oder einmalige Zuwendungen nicht aus. So wurde ein Teil der für die Fortbildungsschule entstehenden Ausgaben nicht in ihrem, sondern im Haushaltsplan der Gemeinde oder Volksschule ausgewiesen, also in Einrichtungen, für die sie gar nicht entstanden waren. Solche Erscheinungen gibt es auch heute noch, solange die öffentliche Hand nur der Kameralistik huldigt und nicht auch betriebswirtschaftliche Kostenrechnungen erstellt.

Bei dem Beschluß, eine Fortbildungsschule zu errichten, hatte die Gemeinde zweitens die Vorstellung, das Schulgeld solle zwischen 3 und 6 M je Schüler und Jahr liegen; nach den Finanzplanungen wurde der untere Betrag, also 3 M, angesetzt. Wie aus einem Schreiben des Rektors Giese an den Stader Regierungspräsidenten vom Jahre 1912 hervorgeht, hatte jeder Schüler auch ein Entgelt für von der Schule gelieferte Lernmittel zu zahlen; es betrug für Zeichenschüler 2 M, für andere 1,50 M. Wurde, wie oben bereits zitiert, ein Jugendlicher in Fürsorgeerziehung ausgebildet, hatte der Lehrmeister das Schulgeld und auch die Kosten der Lernmittel zu entrichten.57)

Die dritte Bemerkung bezieht sich auf die Gelder aus der Hornbostelstiftung, die seitens der Gemeinde ursprünglich mit 200 M angenommen wurden. Tatsächlich konnten in den Rechnungsjahren 1900 bis 1906 von der Stiftung nur 50 M gezahlt werden. Der Grund ist darin zu sehen, daß die veranschlagten Mittel für die im Stiftungshause untergebrachte Klasse, für deren Einrichtung und Ausstattung, aufgewendet werden mußten. Ob später höhere Beträge seitens der Stiftung geleistet wurden, ist aus den vorhandenen Unterlagen nicht zu ermitteln.

Anmerkungen: In ihren bereits mehrfach zitierten Leitsätzen hatte die Handwerkskammer Harburg Innungen und Handwerkervereinigungen auch zur Unterstützung der Fortbildungs-schulen durch Prämien und Lehrmittel aufgefordert. Das in den Akten vorhandene Zahlenmaterial sagt nichts darüber aus, ob eine derartige Unterstützung erfolgte. Wohl aber berichtete die Horneburger Zeitung37 davon. Nach diesem Bericht beschloß die Baugewerk=Innung Bauhütte in Buxtehude, den gewerblichen Fortbildungsschulen ihres Bezirkes, Buxtehude, Jork und Horneburg einen Betrag von je 25 M zuzuwenden. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, wurde dem Wunsche der Innung entsprochen und vornehmlich Lehrmittel für das Bauhandwerk angeschafft.

Die bisherigen Ausführungen zeigen, daß in den Nachweisungen nur laufende Einnahmen und Ausgaben, der Art nach jährlich wiederkehrende, erfaßt sind. Selbstverständlich entstanden auch Aufwendungen, die notwendig waren, damit der Unterricht überhaupt aufgenommen werden konnte; es waren die Investitionen für die Ersteinrichtung. Wegen dieser Investionen nahm die Gemeinde Kontakt mit dem Landrat59) auf und spezifizierte sie auf dessen Verlangen. Für die Neueinrichtung wurden 863 M, für die Beschaffung von Subsellien (Schülertische, Schemel, Schränke, Borte usw.) 412 M und für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln im ersten Jahr 350 M aufgewendet; insgesamt also 1.625 M. Zur Mitfinanzierung dieser Investitionen bat die Gemeinde um eine Erhöhung des Staatszuschusses oder um eine einmalige Beihilfe in Höhe des regulären Zuschusses. Diese zuletzt genannte Alternative wurde dem Minister vom Landrat und Regierungspräsidenten als Entscheidung empfohlen. Vor seiner Entscheidung wurden vom Minister weitere Aufklärungen gewünscht. Er wollte wissen, welcher Art die einzelnen Beschaffungen waren und wie die Finanz- und Steuerverhältnisse der Gemeinde zu beurteilen waren. Nachgewiesen wurden seitens der Gemeinde auf dem Dienstweg über den Landrat für „Subsellien etc.“ 412 M und für „Lehr- und Lernmittel“ 360 M, insgesamt also 772 M. Die Differenz zu den o.g. 1.725 M wurden als für „bauliche Maßnahmen und Einrichtungen“ aufgewendet erklärt.

Die Darstellung der Finanz- und Steuerverhältnisse durch den Stader Landrat ist über die Darstellung der gewerblichen Fortbildungsschule hinaus von Interesse, weil sie zum Erscheinungsbild der Gemeinde zur Zeit der Jahrhundertwende beiträgt.

Der Landrat stellte die für 1901 festgesetzten Steuern in der Gemeinde den von ihr aufzubringenden Lasten gegenüber.

Festgesetzte Steuern:

an Einkommensteuer 4.144,00 M

an fingierter Einkommensteuer 834,00 M

an Grundsteuer 1.400,14 M

an Gebäudesteuer 1.830,14 M

an Gewerbesteuer 804,00 M

an Betriebssteuer 275,00 M

an Ergänzungssteuer 1.536,40 M

Aufzubringen:

Parochiallasten 2.034,14 M

Schullasten 9.088,00 M

Wasserbaulasten 2.284,22 M

Gemeindelasten 10.234,20 M

Kreislasten 3.713,00 M

Insgesamt 28.153,56 M

Wie der Landrat berechnete, betrugen die Gemeindelasten „303 % der zur Aufbringung von öffentlichen Lasten heranzuziehenden direkten Steuern und staatlich veranlagten Steuern in Höhe von 9.287,28 M.“

Bei dieser Berechnung des Landrates wird sichtbar, in welcher Weise die Gemeinden in Preußen sich über Steuern die für ihre Aufgaben notwendigen Mittel beschaffen durften. Während sie z.B. bei der Beschaffung von Mitteln durch Tarife für Strom- Gas- und Wasserlieferung, Fahrpreisen für Straßenbahnen und Omnibussen, Festsetzung von Gebühren relativ frei waren, galt das nicht für die Erhebung von Steuern. Nach den gesetzlichen Bestimmungen durften sie nur Zuschläge zu den Steuern erheben, die dem Staate vorbehalten waren. Die Zuschläge durften eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, damit die Bürger nicht überfordert wurden und keine Steuerhinterziehung um sich griff.60)

Nach Vorlage der Beschaffungsliste und Darlegung der Finanz- und Steuerverhältnisse bewilligte der Minister in Juni 1902 einen einmaligen Zuschuß von 400 M.

2. Aus der Zeit der Inflation

Gemäß dem 1921 beschlossenen Gewerbe= und Handelslehrer= Dienstleistungsgesetz hatten die Gemeinden von den Arbeitgebern Berufsschulbeiträge zur Deckung der Schulunterhaltungskosten zu erheben.61) Nach diesem Gesetz (§ 16 Ziff.1a und b) waren Arbeitgeber, die einen berufsschulpflichtigen Schüler oder eine Schülerin beschäftigten und sämtliche Gewerbebetriebe mit in der Regel mindestens 5 Arbeitern zur Zahlung von Schulbeiträgen heranzuziehen. Die Beiträge waren mit der Gewerbe-steuer verknüpft. Für jeden Schüler oder jede Schülerin in Betrieben, die gewerbesteuerfrei oder in der Steuerklasse IV veranlagt wurden, sollte der Schulbeitrag jährlich 30 M betragen, für die übrigen mindestens 50 M. Es war zulässig, für einzelne Gruppen verschieden hohe Beiträge festzusetzen. (§ 16 Ziff.2)

Von freiwilligen Schülern und Schülerinnen mußte ein Schulgeld entrichtet (§ 17) werden, „dessen Höhe nach Stunden berechnet, im Verhältnisse mindestens dem an der Schule zur Erhebung gelangenden Schulbeitrag entspricht .“ (§ 16 Ziff.7)

Für die Höhe der Beträge waren die Gemeinden als Schulträger zuständig.

Am 2. September 1921 nahm das Fleckenskollegium ein auf dem Gesetz beruhendes und vom Vorstand der Fortbildungsschule entworfenes Ortsstatut an.62) Nach diesem Statut , das ein nicht mehr erhaltenes Statut aus dem Jahre 1900 ablöste, wurden die

Schulbeiträge der Arbeitgeber von 30 bis 100 M gestaffelt. Zusätzlich waren Beiträge für Lehrmittel zu entrichten. Es mußten für jeden Schüler, der am Zeichenunterricht teilnahm 28 M, für jeden anderen Schüler 16 M entrichtet werden. Was jene Betriebe anbelangte, die mindestens 5 Arbeiter beschäftigten wurde in Übereinstimmung mit dem Gesetz folgendes bestimmt:. Sie hatten „für jedes angefangene Zehn der Arbeiter den Berufsschulbeitrag für 1 Berufsschüler zu entrichten, soweit die Zahl der von ihnen zum Schulbesuche verpflichteten Jugendlichen unter 18 Jahren weniger als 10 v.H. beträgt.“

Stichtag für die Erhebung der Berufsschulbeiträge waren der 1.4.,1.7.,1.10. und 2.1. eines jeden Jahres. Alle Beitragspflichtigen mußten auf Verlangen die für die Festsetzung der Beiträge erheblichen Tatsachen offenbaren. Das Statut wurde rückwirkend ab 1.4.1921 beschlossen. Beiträge waren für alle männlichen und weiblichen Personen zu entrichten, die nach dem Statut des Jahres 1900 zum Schulbesuch verpflichtet waren.

Festzuhalten ist, daß von dem auf Gesetz beruhenden Ortsstatut nur Gewerbetriebe erfaßt wurden und daß sich die Höhe der Schulbeiträge nur nach den Steuerklassen und nicht nach der Höhe der Gewerbesteuer selbst richtete.

Erhöhungen dieser Beiträge wurden in den Inflationsjahren 1922 (24.11.) und 1923 (5.7.) nach den Vorschlägen des Berufsschulvorstandes von den Fleckensgremien angenommen. Der Umfang der Erhöhungen ist nicht mehr feststellbar, da das Protokollbuch des Schulvorstandes aus den Inflationsjahren nicht mehr vorliegt.

Zu diesem Gesetz sei im übrigen bemerkt, daß es auch die Höhe staatlicher Zuschüsse festlegte. Für jeden am 1.Januar vorhandenen Schüler oder jede Schülerin zahlte der Staat 10 M als Beihilfe. Gezahlt wurden auch Ergänzungszuschüsse; Beihilfe und Ergänzungszuschüsse beliefen sich insgesamt auf 40 M.

Im Inflationsjahr 1923 wurde durch eine Gesetzesänderung der Kreis der zur Zahlung von Schulbeiträgen Verpflichteten erweitert. Zahlungspflichtig waren alle zur Gewerbesteuer veranlagten Betriebe unabhängig davon, ob ein berufsschulpflichtiger Jugendlicher beschäftigt wurde oder nicht, außerdem alle nicht zur Gewerbesteuer und alle gewerbesteuerfrei veranlagten Betriebe, wenn sie einen berufsschul-pflichtigen Jugendlichen beschäftigten. Für alle berufsschulpflichtigen Jugendlichen, die in keinem Arbeitsverhältnis standen, mußten die gesetzlichen Vertreter Schulbei-träge leisten.

Für die zur Gewerbesteuer veranlagten Betriebe ergab sich die Höhe ihrer Berufsschulbeiträge nach einem von den Gemeinden zu beschließenden Zuschlag auf ihre Gewerbesteuerschuld. Alle anderen Beitragspflichtigen hatten einen nach gesetzlichen Vorschriften zu berechnenden Durchschnittssatz zu entrichten.

Zur Gewährung von Zuschüssen sagt das Gesetz , daß das Land ein Drittel der durch Zuschüsse des Reiches nicht gedeckten persönlichen Unterhaltskosten sämtlicher Berufsschulen bereitstelle. 63)

Die Inflation erreichte im Jahre 1923 bekanntlich ihren Höhepunkt. Auf seiner Sitzung am 11. September dieses Jahres stimmte das Fleckenskollegium einem Beschluß des Berufsschulvorstandes zu, nach dem der Unterricht eingestellt werden sollte. Offenbar sollten – so kann man das Protokoll auslegen – im Winterhalbjahr die Heizungskosten eingeschränkt werden, denn aus diesem Grunde wurde in der gleichen Sitzung auch eine Einschränkung des Unterrichtes an der Volksschule auf 5 Klassen beschlossen, worüber mit der Regierung in Stade Rücksprache genommen werden sollte. Von einer solchen Rücksprache wegen der Berufsschule ist im Protokoll nichts verzeichnet. Der Beschluß des Fleckenskollegiums führte zu einem heftigen Streit.

Schon vor dem Beschluß des Fleckenskollegiums hatte Schulleiter Giese dem Revisor Meyer beim Regierungspräsidenten den Beschluß des Schulvorstandes auf Einstellung des Unterrichtes ab 1. September mitgeteilt. Der Präsident reagierte schnell und ersuchte den Stader Landrat, den Beschluß der Gemeinde aufheben zu lassen, da keine Genehmigung vorlag. Bis zu diesem Zeitpunkt waren, so muß den Akten entnommen werden, die Gründe für den Beschluß nicht nach Stade berichtet worden. Sie sind in der Antwort des Landrates von Mitte Oktober enthalten, die dieser dem Regierungspräsidenten auf dessen Ersuchen mitteilte. Von Heizkostenersparnis war nicht die Rede, sondern die Gemeinde hatte vorgetragen, daß sie die für die Fortführung der Schule notwendigen Mittel nicht mehr aufbringen könne. Sie bat um Überweisung eines Vorschusses in Höhe der als Beihilfe in Aussicht genommenen Gelder. Dann sollte der Unterricht wieder aufgenommen werden.

In der letzten Oktoberdekade 1923 ersuchte der Regierungspräsident unter Hinweis auf eine Zahlungsanweisung vom 18.10. die Gemeinde über den Landrat um eine „unverzügliche“ Wiederaufnahme des Unterrichtes, „widrigenfalls“, so fuhr er fort, „ich mich genötigt sehen würde, zwangsweise gegen den Fleckensvorstand vorzugehen, im Besonderen, auch die zur Fortführung des Unterrichts erforderlichen Geldmittel durch Zwangsetatisierung bereitzustellen und die Staatszuschüsse zurückzuziehen.“

Fleckensvorsteher Löhden reagierte am 12. November gegenüber dem Landrat. Er teilte mit, daß die Gemeinde von der Wiederaufnahme des Unterrichtes vorläufig Abstand nehmen müsse. Als Grund nannte er abermals fehlende Mittel und fügte hinzu, daß die bisherigen Zuschüsse so gering seien, „daß sie nicht ins Gewicht fallen.“ Den erhaltenen Zuschuß von 42 Millionen Mark gab er zurück und erklärte abschließend, daß die Gemeinde gegen eine Zwangsetatisierung entschieden Ver-wahrung einlegen werde.

Diese Äußerung des Fleckensvorstehers übermittelte der Landrat dem Regierungpräsidenten mit einer eigenen Stellungnahme. Er glaubte, daß es ihm nicht schwer fallen würde, die Wiederaufnahme des Unterrichtes durchzusetzen, wenn zwei Fragen geregelt würden. Zum ersten sollten angemessene Vergütungen für die Lehrer festgesetzt werden, zum zweiten sei eine Zusicherung über wertbeständige Zuschüsse in gesetzlicher Höhe notwendig. Er fügte hinzu, daß in Neukloster die gleichen Verhältnisse bestehen würden. Offensichtlich war der Landrat um eine Schlichtung bemüht.

Die Erwiderung des Regierungspräsidenten datiert vom 3. Dezember 1923. Er hielt den Vorgang in Horneburg für höchst bedauerlich, da es nicht angehe, den Unterricht in Fortbildungsschulen „nach Belieben“ zu schließen, und es sei notwendig, dem Fleckensvorsteher Löhden entgegenzutreten. In der Erwiderung befindet sich auch ein Satz, bei dem zweifelhaft sein kann, ob er unter- oder durchgestrichen sein soll. Jedenfalls ist er gut leserlich, gibt eine Ansicht wieder und lautet: „Auch ist es in höchstem Maße unangebracht, staatliche Gelder im Briefe hin und her zu senden.“

Die Wünsche oder Vorschläge des Landrats auf angemessene Vergütung der Lehrer und wertbeständige Zuschüsse hielt der Regierungspräsident für durchaus berechtigt. Nach seinen Worten hatte er sich deswegen auch bereits an den zuständigen Minister für Handel und Gewerbe gewandt. Andererseits mußte es nach Auffassung des Regierungspräsidenten Aufgabe der Gemeinden sein, zu vermeiden, daß bestehende Schuleinrichtungen „kurzer Hand“ beseitigt werden. Vielmehr mußte nach Auffassung des Präsidenten dafür gesorgt werden, daß im Interesse des Aufbaues des Volkes der heranwachsenden Jugend „die bestehenden Bildungsmöglichkeiten ungestört und ungeschmälert erhalten bleiben.“ Er wies den Landrat an, bis zum 15. Dezember über die Wiederaufnahme des Unterrichtes zu berichten.

Nach seinem Bericht vom 17. Dezember bemühte sich der Landrat persönlich in der Gemeindevertretung, aber vergeblich. Es war ihm nicht gelungen, die Wiederaufnahme des Unterrichtes durchzusetzen. Zum Teil war er am Widerstand der Lehrer gescheitert, die unsicher waren, welche Vergütungen sie beanspruchen konnten; deshalb erinnerte der Landrat nochmals an die Klärung dieser Frage. Die Gemeindevertretung beharrte weiterhin auf Sicherstellung der staatlichen Gelder. In dieser Frage war sie deshalb hart, weil sie aus einer im Dezember überwiesenen Beihilfe wohl den Schluß gezogen hatte, daß eine Wertsicherung auf Schwierigkeiten stoße. Im Unterlassen der Sicherstellung sahen die Gemeindevertreter auch eine Pflichtverletzung des Staates, die der Gemeinde die Erfüllung ihrer Pflicht unmöglich machte. Der Landrat ließ Resignation erkennen, denn er schrieb: „Gegen diese einmütige Stellungnahme der Gemeindevertretung war in Güte nicht vorwärts zu kommen.“ Gegen die angedrohte Zwangsetatisierung hegte der Landrat Bedenken. Zum einen hatte nach seiner Meinung der Staat seine Verpflichtungen nicht erfüllt, zum anderen fehlten für die Lehrervergütungen grundlegende Zahlen. Abschließend teilte der Landrat mit, nach Beseitigung der Schwierigkeiten werde der Fleckensvorstand den Unterricht wieder aufnehmen lassen.

Zur Wiederaufnahme des Unterrichtes hatte der Regierungspräsident im Dezember 1923 dem Landrat als Termin das Ende der bevorstehenden Weihnachtsferien genannt. Darauf sollte der Landrat hinwirken. Fleckensvorsteher Löhden teilte dem Landrat dann im Januar 1924 ( 19.1.) mündlich mit, daß der Unterricht „demnächst“ wieder beginnen werde, zur Zeit aber Brennmaterial fehle. Einen entsprechenden Beschluß faßte das Fleckenskollegium am 28. März 1924 und bewilligte auch die notwendigen Mittel. Der Schulvorstand wurde um einen Voranschlag gebeten, außerdem sollte er mitteilen, welche Lehrer unterrichten sollten. Das geschah auch. Nach diesem Beschluß sollte der Unterricht im neuen Schuljahre wieder beginnen. Aus einem Bericht des Landrates vom 19.6.1924 geht hervor, daß die Schule am 27.5.1924 ihren Schulbetrieb wieder aufnahm. Damit war eine durch Inflation verursachte Krise überwunden.

3. Die Zeit nach der Inflation

Die Zeit nach der Inflation ist durch häufige Änderungen der Bestimmungen

über die Erhebung von Berufsschulbeiträgen gekennzeichnet.

Im Jahre 1924, in dem die Stabilisierung des deutschen Geldwesens gelang, wurden die Bestimmungen über die Berufsschulbeiträge durch Verordnung geändert.64) Zahlungspflichtig nach § 16 Ziff.2 des Gewerbe- und Handelslehrer-Diensteinkommensgesetzes blieben weiterhin sämtliche Gewerbebetriebe und alle Arbeitgeber, die keine Gewerbetreibenden waren, „soweit die einzelnen bei ihnen beschäftigten Arbeiter- und Angestelltengruppen berufsschulpflichtig sind.“

Die Höhe der Berufsschulbeiträge und evtl. Ausnahmen vom Kreis der Zahlungspflichtigen (s. folgenden Absatz) mußten von den zuständigen Gremien der Gemeinde beschlossen werden.

Neu waren in der Verordnung die Ziff. 3 und 5 des §16. Nach Ziffer 3 dieser Bestimmung wurden die Gemeinden ermächtigt, mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde einzelne Gruppen der Beitragspflichtigen von der Beitragsleistung auszunehmen. Noch weiter ging §16 Ziff.5. Diese Bestimmung erlaubte es den Gemeinden, nach Anhörung der gesetzlichen Berufsvertretungen eine andere Form der Beitragserhebung als nach §16 Ziff.2 vorgesehen durch Satzung zu beschließen.

Welches Verfahren zur Finanzierung die Gemeinde Horneburg wählte, ist aus den noch vorhandenen Unterlagen nicht ersichtlich. Sicher ist nur, daß sie keine Berufsschulbeiträge erhob. Diese Aussage stützt sich auf Erklärungen der Gemeinde, die in den Akten enthalten sind. Der kommissarische Landrat des Kreises Harburg bat am 22. Juli 1925 den Stader Landrat um Auskunft, wie im Kreise Stade die Beiträge zu den Berufsschulen aufgebracht würden, „bzw. wie die Verteilung der auf die Arbeitgeber entfallenden Schulunterhaltungskosten vorgenommen wird.“ Auf Nachfrage des Stader Landrates bei den Gemeinden erklärte Horneburg am 12.8.1925, daß keine Berufsschulbeiträge erhoben würden.65) Diese Mitteilung stimmt auch mit Angaben der Gemeinde vom 13.12.1926 überein, als in Preußen die Kosten der Berufsschulen für das Rechnungsjahr 1925 (1.4.25-31.3.26) erhoben wurden. Nach dieser Kostenerhebung wurden die laufenden Kosten der Schule aus drei Quellen finanziert: „Leistungen des Schulträgers“ (1.120 RM), „Zuschüsse des Staates“ (240 RM) und „Zuschüsse des Kreisverbandes“ (270 RM). Berufsschulbeiträge sind nicht vermerkt.66)

Die dargestellte erste Regelung nach der Inflation wurde wiederholt geändert und zwar in den Jahren 1926, 1927, 1928 und 1931. Eine eingehende Darstellung der Änderungen würde den Rahmen dieses Berichtes überschreiten; daher sollen hier nur wenige Bemerkungen gemacht werden. Der an Einzelheiten interessierte Leser mag die Gesetze und Verordnungen einsehen.67)

Alle Änderungen ließen den Kreis der Beitragspflichtigen grundsätzlich unverändert.. Es konnten auch weiterhin Befreiungen einzelner Gruppen oder eine andere Form der Erhebung als nach Zuschlägen zur Gewerbesteuer beschlossen werden.

Zu Durchschnittssätzen, die eventuell von Arbeitgebern zu entrichten waren, soll als Beispiel die Regelung aus dem Jahre 1926 genannt werden. Der Durschnittssatz war der Betrag, „der sich aus der Teilung des durch die Schulbeiträge aufzubringenden Betrages der Unterhaltungskosten durch die Zahl der Arbeiter und Angestellten in der Gemeinde ergibt.“ Dabei wurde gleichzeitig das zulässige Gesamtaufkommen aus diesen Beiträgen für die Gemeinden begrenzt. Es durfte, wiederum das Beispiel 1926,

„die Hälfte der voranschlagsmäßigen durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln nicht gedeckten laufenden Unterhaltskosten“ nicht überschreiten. Anzumerken ist auch, daß es nach der Regelung auch erlaubt war, von allen Beitragspflichtigen Durschnittssätze zu erheben.

Was die Zuschüsse des Staates anbetrifft, sei auf die Regelung des Jahres 1928 verwiesen. Das Land Preußen stellte in seinem Staatshaushalt einen Betrag bereit, der nach der Zahl der Schulpflichtigen bemessen wurde und mindestens 20 RM. je Schulpflichtigen betrug. Davon konnten 10 v.H. als Baukostenzuschüsse verwendet werden.

Leider liegen keine Unterlagen mehr vor, aus denen ersichtlich ist, in welcher Form die Gemeinde Horneburg die Arbeitgeber, die zur Finanzierung der Berufsschule beitragen mußten, zu Leistungen heranzog. Zur Finanzierung der Berufsschule nach dem Ende der Inflation liegen nur die Jahresrechnungen der Rechnungsjahre 1926 bis 1930 fortlaufend vor, aus denen auch die Haushaltsansätze dieser Jahre zu ersehen sind.68) Da Ist-Zahlen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, wie sie sich am Ende der Rechnungsjahre darstellen, wiedergeben, sollen sie und nicht die Erwartungen am Beginn der Jahre, die sich in den Sollzahlen ausdrücken, zur Betrachtung herangezogen werden. Vorausgeschickt werden muß, daß auch diese Ist-Zahlen – wie die Haushaltsansätze zu Beginn der Fortbildungsschule – nicht alle durch die Schule verursachten Aufwendungen enthalten. In der amtlich vorgeschriebenen Form dieser Jahresrechnungen wurden z.B. keine einmaligen Aufwendungen des Staates, des Kreises und der Gemeinde und auch keine Aufwendungen für Bereitstellung und Beleuchtung der Schulräume ausgewiesen.

In den gesamten fünf Rechnungsjahren betrugen die Einnahmen und Ausgaben der Schule 8.854,48 RM.. Um das arithmetische Mittel von 1.770,90 RM schwankten sie von 1.417,9o RM bis 2.008,94 RM.

Die Einnahmen setzten sich aus drei Arten zusammen. Das Schulgeld betrug im Durchschnitt der fünf Jahre 15,6 v.H. der Einnahmen, die Gemeindemittel 44,4 v.H und die Zuschüssen vom Land und Kreis 40,0 v.H. Insgesamt ist festzuhalten, daß die Einnahmen im betrachteten Zeitraum in Höhe von 60,0 v.H. aus Gemeindemitteln und Schulgeldern und zu 40,0 v.H. aus öffentlichen Zuschüssen flossen. .

Das Schulgeld richtete sich nach den jeweils geltenden Satzungen. Vermerkt sei, daß das Fleckenskollegium im Januar 1926 beschloß, einheimische Schüler von den Beiträgen zu befreien und von auswärtigen 20 RM pro Schüler und Jahr zu erheben. Soweit aus den Akten ersichtlich richteten sich die Zuschüsse des Landes im wesentlichen nach der Schülerzahl, wobei wiederholt auf „schwere Zeiten“ verwiesen wurde. Der Regierungspräsident in Stade teilte z.B. im Juni 1926 mit, daß der Staatszuschuß nicht mit 8 RM pro Schüler sondern höchstens mit 5 RM anzusetzen sei.

Wie schon bei Errichtung der Schule dominierten unter den Ausgaben die Personalkosten (Schulleiter, Lehrer, Schuldiener) mit 84,1 v.H. im Durchschnitt der Rechnungsjahre.

Schließlich beschloß der Schulvorstand am 11. März 1935 von den „Lehrherren“ den Betrag von 1 RM für Lehr- und Lernmittel zu erheben.

H. Wechsel des Schulträgers. Schließung der Schule

Die Errichtung einer gewerblichen Fortbildungsschule in Horneburg um die Jahrhundertwende war keine Besonderheit. Auch andere Gemeinden faßten in jenen Jahren gleiche Beschlüsse, um die Fortbildung der Jugendlichen nach der Volksschulzeit und während der Lehre zu verbessern. Die damalige Struktur des Systems der gewerblichen Fortbildungs- oder Berufschulen war also durch das Vorhandensein vieler kleiner Schulen gekennzeichnet. Im Laufe der Jahre trat ein Nachteil dieser Struktur besonders deutlich hervor. Er bestand darin, daß es mangels ausreichender Schülerzahlen nicht möglich war, für die einzelnen Berufe Fachklassen zu bilden.

Dieser Situation wurde in Horneburg und anderen Gemeinden im Jahre 1935 ein Ende bereitet. Am 16. September dieses Jahres erhielt Bürgermeister zum Felde ein Schreiben des Stader Landrates, mit dem die Satzung eines zu gründenden Berufsschulverbandes, dem Horneburg angehören sollte, überreicht wurde. Da der Verband, so der Landrat, den Zweck verfolge, „leistungsfähige Schulen für alle Berufe zum Nutzen unserer Jugend zu schaffen“ bat er dringend, alle Vorarbeiten nicht durch kleinliche Gründe zu behindern.48

Anmerkung. Es ist nicht anzunehmen, daß die Gemeinde von diesem Schritt überrascht wurde. Nach noch vorhandenen Akten besprach Landrat Dr.Schwering am 17. Mai 1935 mit den Bürgermeistern aus Kehdingen die Gründung eines gleichen Verbandes und erhielt Zustimmung.70) Warum sollte er im Falle des Verbandes Harsefeld-Horneburg keine Vorgespräche mit Bürgermeistern der Region geführt haben? Über das Ergebnis kann freilich nichts gesagt werden.

Am 4.10. dieses Jahres informierte Bürgermeister zum Felde den Gemeinderat über die vom Landrat vorgeschlagene Verbandsgründung. Der vom Landrat mitgelieferte Entwurf einer Satzung wurde verlesen und erörtert.

In Selbstverwaltungen galt damals das sogenannte „Führerprinzip“. Für die Gemeinden bedeutete es, daß die Funktion des Gemeinderates auf die Beratung des Bürgermeisters, der allein zu entscheiden hatte, reduziert war. Im Falle der Horneburger Fortbildungsschule sprach sich der Gemeinderat für die Gründung des Berufsschulverbandes aus, und der Bürgermeister folgte dem Rat. Protokolliert ist daher folgendes: „Nach Anhörung des Gemeinderates beschließt der Bürgermeister, der Gründung des Berufsschulverbandes zuzustimmen.“

Als neuer Schulträger sollte der Verband, der am 31.10.1935 nach Erörterung einiger Bedenken errichtet wurde, zwei Berufsschulen, je eine in Harsefeld und Horneburg, unterhalten.

Anmerkung: Dem Verband gehörten folgende Gemeinden an: Ahlerstedt, Ahrensmoor, Ahrenswohlde, Aspe, Bargstedt, Beckdorf, Bokel, Brest, Goldbeck, Harsefeld, Helmste, Hollenbeck, Kakerbeck, Oersdorf, Ohrensen, Ottendorf, Reith, Revenahe, Ruschwedel, Sauensiek, Wangesrsen, Wiegersen, Wohlerst, Bliedersdorf, Dollern, Horneburg, Issendorf, Nottensdorf. Im Jahre 1938 kam Kutenholz hinzu.

Die Horneburger Berufschule – nunmehr in der Trägerschaft eines Kommunalverbandes – bestand nur bis zum Jahre 1938. Am 27. Januar dieses Jahres berichtete Bürgermeister zum Felde dem Stader Regierungspräsidenten, daß bei ihm zwei Tage zuvor Kreishandwerksmeister Haack und Berufsschuldirektor Eggeling, beide aus Stade, erschienen seien. Sie hatten ihm mitgeteilt, daß die Horneburger Berufsschule zum 31. März 1938 geschlossen werde.

In seinem Schreiben an den Regierungspräsidenten äußerte zum Felde Verständnis dafür, daß eine Zusammenlegung kleinerer Berufsschulen nicht zu umgehen sei, wenn auf dem Lande ein besserer Berufsschulunterricht durch Bildung von Fachklassen erreicht werden sollte. Bei aller Anerkennung des Zieles sei für ihn und die Gemeinde, so der Bürgermeister weiter, der Verlust der Schule dennoch bitter, zumal Horneburg schon die Ortskrankenkasse und die Sparkasse verloren habe.

Um den Verlust der Schule zu vermeiden, unterbreitete der Horneburger Bürgermeister dem Regierungspräsidenten einen Plan zur „Regelung der Berufsschulfrage in den ländlichen Gemeinden“. Sein Plan, so der Bürgermeister, ermögliche „eine weit bessere Durchgliederung der Schule.“

Für die Schaffung einer „wirklich leistungsfähigen“ Berufsschule in den Landgemeinden und zur Vermeidung von „kostspieligen Änderungen für die nahe und weite Zukunft“ schlug zum Felde die Vereinigung der Schulverbände Harsefeld-Horneburg und Altes Land mit dem Mittelpunkt Horneburg vor. Nach Ausführungen des Bürgermeisters konnten dann für 350 Schüler Fachklassen gebildet werden, was in den kleinen Schulen Harsefeld und Jork nicht in vollem Umfang möglich sei. Die von den Schülern zurückzulegenden Wege von 8-10 km hielt zum Felde für zumutbar. Er verwies auch darauf, daß sofort zwei Lehrer, je einer für die Metall- und Bauberufe, zur Verfügung stehen würden. Schließlich enthielt der Plan den Vorschlag, Lehrkräfte mit Buxtehude und Stade auszutauschen, um auch Berufe mit geringer Schülerzahl fachmännisch betreuen zu können. Zum Felde war der festen Überzeugung, mit seinem Plan nicht nur eine gute Schule zu schaffen, sondern auch dem „Charakter des Landhandwerks“ zu dienen. Er bemerkte richtig, daß die Strukturen von ländlichem und städtischem Handwerk verschieden seien. Abschließend bat der Horneburger Bürgermeister um Prüfung seines Vorschlages durch den Regierungspräsidenten und anschließende gemeinsame Beratung unter Beteiligung von Haack und Eggeling.

Bürgermeister zum Felde hatte mit seiner Eingabe keinen Erfolg. Der Regierungspräsident lehnte nach eingehender Prüfung, wie er am 15.3.1938 schrieb, ab. Eine Auflösung der Schulen in Harsefeld und Jork erschien ihn „aus schultechnischen Gründen nicht ratsam.“ Da Fachklassen unbedingt gebildet werden mußten, wurde die Schließung der Horneburger Schule zum 31.3.1938 verfügt.71)

Über seinen Plan hat zum Felde offenbar auch mit der NSDAP gesprochen. Das geht aus einem Brief hervor, den die Kreisleitung der Partei am 21. April 1938 an den Bürgermeister richtete.72) In diesem Schreiben wird auf eine persönliche Unterredung mit zum Felde Bezug genommen und mitgeteilt, daß der Kreisleiter nach Auswertung eingeholter Berichte an eine Verlegung der Schule nach Horneburg“kaum glaube“. Sodann wurde im Schreiben angekündigt, daß bereits Verhandlungen wegen Errichtung einer Kreisberufsschule geführt würden, über deren Abschluß allerdings noch keine Angaben gemacht werden könnten. Nach diesen allgemeinen Ausführungen brachte die Kreisleitung die Argumente vor, welche aus ihrer Sicht gegen Horneburg sprechen würden und zusammengefaßt folgenden Inhaltes sind:

  1. 1. Nach Auffassung der Kreisleitung genügten die in Horneburg vorhandenen Räumlichkeiten nicht den zu stellenden Ansprüchen. Abhilfe konnte, so das Schreiben weiter, auch nicht durch Neu- und Umbauten geschaffen werden, da nach einer Mitteilung des zuständigen Ministers Staatsmittel auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung standen.

  2. Das weitere Argument bezog sich auf die Berufsschullehrer, die, so die Kreisleitung, in Horneburg nicht zur Verfügung standen. Nach Auffassung des Kreisleitung herrschte auch ein Mangel an Berufsschullehrern und es sei, so die Kreisleitung, auch sehr fraglich, ob die in Jork und Harsefeld unterrichtenden Lehrer bereit seien, nach Horneburg zu gehen.

  3. Seitens der Kreisleitung wurde auch bemerkt, daß im Falle der Auflösung von Jork und Harsefeld einige Schüler „Anmarschwege“ bis zu 25 km auf sich zu nehmen hätten und die Schüler im übrigen in Harsefeld in Fachklassen unterrichtet würden, in Horneburg dagegen nicht.

  4. Schwierigkeiten in der Auflösung von Jork ergaben sich auch wegen vertraglicher Bindungen. Es bestand ein Vertrag mit Hamburg, nach dem die Schüler „aus den Gemeinden Cranz, Neuenfelde usw. die Schule in Jork weiter besuchen müssen.“

Beim Harsefelder Chronisten Adolf Peter Krönke73) ist zum Berufsschulverband Harsefeld-Horneburg nachzulesen, daß ein für 1938 geplanter Bau eines Schulgebäudes wegen des Krieges nicht realisiert werden konnte.

Es stellt sich die Frage, ob die Horneburger Schule wegen dieser Bauabsichten geschlossen werden sollte.

Erst eine Zahl von etwa 700 Schülern in der Nachkriegszeit führte im Jahre 1951 in Harsefeld zum Baubeginn; der Bau wurde 1954 in Benutzung genommen. Schließlich wurde 1955 das Berufsschulwesen vom Landkreis übernommen.74)


Quellen

Soweit Beschlüsse des Fleckens und Schulvorstandes zitiert sind, wurden die Protokollbücher dieser Gremien eingesehen.

  1. Gesetz über die Neuordnung der Zuständigkeiten innerhalb des Staatsministeriums vom 29. Juni 1934 Preußische Gesetzsammlung Jg.1934 No. 29 S.327-328

  2. Wernet , Wilhelm: Handwerkspolitik Göttingen 1952 S.140 ff

  3. Gesetz betreffend Änderung der Gewerbeordnung vom 1.6.1891 RGBL No.18 S.261 ff

  4. Bacmeister, Georg: Geschichte der Handwerkskammer Lüneburg Stade Von den Anfängen bis zum Jubiläumsjahr 1995 Lüneburg 1995 S. 24-25

  5. Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover vom Jahre 1859 I. Abtheilung No.27 (35.) Gesetz, die Landgemeinden betreffend vom 28sten April 1859 Hannover 1859 S. 393-408

  6. Verordnung über die anderweitige Regelung des Gemeindewahlrechts vom 24. Januar 1919 Preußische Gesetzsammlung Jg.1919 No.6 S.13-14

  7. Gesetz, betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. Juli 1919 Preußische Gesetzsammlung Jg.1919 No.33 S. 118-125

  8. Horneburger Zeitung: 8. Jg. Nr. 151 v. 19.12.1899

  9. Staatsarchiv Stade: Rep. 268 Bd.II No.1739

  10. Staatsarchiv Stade: Rep. 80 G Tit.291 No.26

  11. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2 Fach 13 Akte 6

  12. Staatsarchiv Stade: Rep. 80 G Tit. 291 No. 15

  13. Bacmeister, Georg: Geschichte der Handwerkskammer Lüneburg-Stade a.a.O. S. 23

  14. Eine Kopie dieses Vertrages verdankt der Verfasser Herrn Helmut Stolberg, Horneburg

  15. Horneburger Zeitung: 10. Jg. Nr.100 vom 27.8.1901

  16. Staatsarchiv Stade: Rep. 80 G. Tit.291 No.15

  17. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2 Fach 13 Akte 5

  18. Gesetz, betreffend die Erweiterung der Berufs= (Fortbildungs=) Schulpflicht vom 31.7.1923 Preußische Gesetzsammlung Jg. 1923 S.367

  19. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abtlg. BV,2 Fach 13 Akte 2

  20. Horneburger Zeitung: 10 Jg. Nr. 3 v. 8.1.1901

  21. Horneburger Zeitung: 10. Jg. No.2 vom 5.1.1901

  22. Staatsarchiv Stade: Rep. 80 G Tit. 291 No.15 Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2 Fach 13 Akten 4 u. 5

  23. Wernet, Wilhelm: Handwerkspolitik a.a.O. S.140

  24. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2 Fach 13 Akte 5

  25. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,1 Fach 12 Akte 12

  26. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2, Fach 13 Akte 5

  27. Archiv der Samtgemeine Horneburg: Abtlg. BV/2 Fach 13 Akte 4

  28. Ebenda

  29. Verein für Leibesübungen Horneburg e.V. (Hrsg.) Festschrift zum 125jährigen Jubiläum Horneburg 186 S.37

  30. Horneburger Zeitung: 11. Jg. Nr. 23 v. 18.3.1902

  31. Horneburger Zeitung: 17. Jg. No. 43 vom 9.4.1908

  32. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2 Fach 13 Akte 4

  33. Horneburger Zeitung: 10. Jg. Nr.10 v. 25.1.1901 Für diesen Hinweis ist derVerfasser Herrn Helmut Stolberg, Horneburg, dankbar.

  34. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2, Fach 13 Akte 4

  35. Schmidt, Ernst: Berufsbildende Schulen Rotenburg (Wümme) in: 75 Jahre Handwerksamt – Kreishandwerkerschaft Rotenburg (Wümme) Rotenburg 1997 S.177

  36. Staatsarchiv Stade: Rep 80 G Tit. 291 No.15

  37. Ebenda

  38. Verein für Leibesübungen von 1861 Horneburg e.V.(Hrsg.) Festschrift zum 125jährigen Jubiläum Horneburg 1986 S.34

  39. Staatsarchiv Stade: Rep. 80 G. Tit. 291 No. 15

  40. Staatsachiv Stade. Rep. 80 G Tit. 291 No.15

  41. Diese Auskunft verdankt der Verfasser Herrn Studiendirektor Ernst Schmidt von den Berufsbildenden Schulen Rotenburg (Wümme)

  42. Staatsarchiv Stade: Rep. 80 G Tit. 291 No.15

  43. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2, Fach 13, Akte 3

  44. Der preußische Minister für Handel und Gewerbe J=Nr.13279 Z. Betrifft: Nebenamtlicher Unterricht an den Berufs= und Handelschulen vom 24. September 1931

  45. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abtlg. B,V 2 Fach 13 Akte 3

  46. Staatsarchiv Stade: Rep 80 G Tit. 291 No. 26

  47. Krönke, Adolf Peter: Der Flecken Harsefeld Sein Weg durch die Geschichte Herausgegeben Im Auftrage des Fleckens Harsefeld Harsefeld 1967 S.321

  48. Staatsarchiv Stade: Rep. 80 G Tit. 291 No. 26

  49. Archiv der Santgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2 Fach 13 Akte 3

  50. Horneburger Zeitung: 38. Jg. Nr.82 v.13.7.1929 v

  51. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2 Fach 13 Akte 4

  52. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2 Fach 13 Akte 3

  53. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2 Fach 13 Akte 3

  54. Handwerkskammer Lüneburg- Stade: Tätigkeitsbericht 1989-1993 S.16

  55. Staatsarchiv Stade: Rep. 80 G Tit. 291 No.15

  56. Ebenda

  57. Vgl. Fußnote 14

  58. Horneburger Zeitung 11.Jg. Nr. 132 vom 8.11.1902

  59. Staatsarchiv Stade: Rep. 80 G Tit.291 No.15

  60. Bechtel, Heinrich: Wirtschaftsgeschichte Deutschlands Im 19. und 20 Jahrhundert München 1956 S. 351-352

  61. Gesetz über das Diensteinkommen der Gewerbe= und Handelslehrer und =lehrerinnen an den gewerblichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Berufsschulen (Pflichtfortbildungsschulen) vom 10.6.1921 Preußische Gesetzessammlung Jg.1921 Nr. 41 S. 421-428 (Kurzbezeichnung: Gewerbe= und Handelslehrer= Diensteinkommensgesetz )

  62. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2 Fach 13 Akte 5

  63. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Diensteinkommen der Gewerbelehrer= und lehrerinnen an den gewerblich, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Berufsschulen (Pflichtfortbildungsschulen) vom 25.8.1923 Preußische Gesetzessammlung Jg. 1923 S. 413-415

  64. Verordnung zur Änderung des Gewerbe= und Handelslehrer=Diensteinkommensgesetzes vom 22. April 1924 Preußische Gesetzsammlung 1924 Nr.29 S.219

  65. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2 Fach 13 Akte 2

  66. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2 Fach 13 Akte 5

  67. Preußische Gesetzessammlung:
    Jg. 1926 Nr. 16 S. 131 ff
    Jg. 1927 Nr. 33 S. 175 ff
    Jg. 1928 Nr. 17 S. 89 ff
    Jg. 1931 Nr. 35 S. 170 ff

  68. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2 Fach 13 Akte 1

  69. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2 Fach 13 Akte 2

  70. Staatsarchiv Stade: Rep. 80 G Tit. 291 No. 26

  71. Staatsarchiv Stade: Rep. 80 G Tit. 291 No. 15

  72. Archiv der Samtgemeinde Horneburg: Abteilung BV,2 Fach 13 Akte 5

  73. Krönke, Adolf Peter: Der Flecken Harsefeld Sein Weg durch die Geschichte a.a.O.S.321

  74. Ebenda

 


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