Die Öl- und Lohmühle auf Gut Daudieck1)
von Dr. Hans-Georg Augustin
Herausgegeben: 1998
Quellen und kleine Beiträge Nr.: 10
Am 1. März des Jahres 1808 beantragte H. D. von Holleuffer, Besitzer des Gutes Daudieck nahe Horneburg, bei der Regierung der Herzogtümer Bremen und Verden in Stade die Erlaubnis zum Bau einer Wassermühle. Die Mühle sollte mit einem Wasserrad, aber zwei Werken ausgestattet sein. Auf dem einen Werk sollte „Oehl geschlagen“ und auf dem anderen Lohe gemahlen werden. Die Anlage sollte so konstruiert sein, daß die Werke „nach Befinden der Umstände und des Vortheils eingelegt werden können.“
von Holleuffer hatte, wie er schrieb, in mehrjähriger Arbeit und mit Kostenaufwand in seinem „ganz privaten und gerichtsfreyen Teritorio“ viele Quellen gefunden und diese so zusammengeführt, daß er imstande war, außer der bereits auf dem Gut vorhandenen Mühle noch eine weitere Wassermühle anzulegen.
Die Gründe, die den Besitzer des Gutes Daudieck zum Bau einer Öl- und Lohmühle bewogen, offenbaren einmal das Bemühen eines Gutsbesitzers, sein Gut rentabel zu nutzen. Zum zweiten machte von Holleuffer deutlich, daß er sich bei der Entscheidung für Öl und Lohe am Markt orientierte und dabei gleichzeitig die Nähe seines Gutes zu Horneburg, das einen Hafen an der Lühe hatte, in seine Überlegungen einbezog.
Was die Bewirtschaftung seines Gutes anbelangte, schrieb von Holleuffer, daß es „bey jetzigen Zeiten gewiß doppelte Pflicht für einen Gutsbesitzers wird, der Familie hat, seine Besitzungen soviel als möglich zu benutzen und auf neue Erwerbszweige und Verbeßerung seiner Einnahmen zu denken.“
Für den Verzicht auf eine Kornmühle gab von Holleuffer zwei Gründe an. Erstens gab es in der Horneburger Gegend genug Kornmühlen und zweitens, so schrieb er wörtlich, „ich auch der Nahrung meines eigenen Mühlenpächters Schaden thun würde, wenn ich noch eine Kornmühle anlegen würde.“ Die schon vorhandene Mühle war also eine Kornmühle.
Den negativen Marktchancen im Vermahlen von Korn standen positive gegenüber, die von Holleuffer in einer großen Nachfrage nach Öl und Lohe sah. Da seines Erachtens damals in der Umgebung von Horneburg eine ausreichende Zahl von Öl- und Lohmühlen fehlte, mußten Öl und Lohe aus dem Ausland importiert werden. von Holleuffer schrieb der Regierung dazu ergänzend, daß nach Aussagen mehrerer benachbarter Lohgerber das Fehlen entsprechender Mühlen ein Aufkommen der Lederindustrie verhindere. Der Begriff Ausland mußte damals allerdings weit enger als heute gefaßt werden, wie folgendes Beispiel zeigt. Ohne große Umstände, so von Holleuffer in seinem Antrag, sei mit der Lohnmüllerei in früheren Jahren Geld aus Geschäften mit dem Ausland , er nannte Altona, zu verdienen gewesen. Das war nach seinen Darlegungen nun gescheitert, weil von Altona nach „hierher“ zur Verrmahlung in der Deinster Lohmühle verbrachte Lohe ungemahlen nach Altona zurückgeschickt wurde.
Um Um Zweifel, die seitens der Regierung an seiner Darstellung der Marktchancen aufkommen könnten, zu zerstreuen, fügte der Besitzer des Gutes Daudieck seinem Antrage eine Versicherung des „concessionierten“ Schiffers Janssen aus Horneburg bei. Janssen bezeugte, daß er im Sommer 1807 von einem Altonaer Lohgerber darauf angesprochen worden sei, Eichenborke mit nach Horneburg zu nehmen, um sie in hiesiger Gegend vermahlen zu lassen. Er hatte dann mehrere Ladungen zur Vermahlung in Deinste nach Horneburg gebracht. Ein lohnendes Geschäft war das für ihn nicht, da der Transport nach Deinste zu schwierig und zu teuer war. Er hatte daher mehrere Ladungen abbestellt und die „Speculation“ aufgegeben. Von dieser „Speculation“ meinte er, daß sie „sehr ins Große werde getrieben werden können, wenn eine Nehere Loh Mühle hier vorhanden wäre.“
Mit diesen Ausführungen glaubte von Holleuffer dargelegt zu haben, daß sein Antrag auf Anlegung einer Öl- und Lohmühle nicht nur ihm persönlich, sondern dem gesamten Lande zum Vorteil gereiche. Zum Schluß seines Schreibens bot er an, bei veränderten Umständen die beantragte Mühle in eine Kornmühle umzuwandeln. Er betonte aber nochmals, daß zur Zeit seines Antrages Kornmühlen in der Horneburger Gegend „im Ueberfluß“ vorhanden seien.
Die Stader Regierung forderte nach Eingang des Gesuches das Amt Harsefeld und die Horneburger Burgmänner zu einer Stellungnahme auf. Von dem Vorhaben des Gutsbesitzers von Holleuffer hörte auch der Deinster Erbzinsmüller Steffens, der daraufhin von sich aus bei der Regierung vorstellig wurde.
Da Das Amt Harsefeld äußerte sich am 13. Juni 1808. Es stimmte nach sorgfältigen Erkundigungen, wie es betonte, den Planungen auf Gut Daudieck zu. Die im eigenen Interesse aufgewendeten Kosten des Antragstellers sah es auch als vorteilhaft für die hiesige Gegend an. Sodann äußerte sich das Amt, wie seitens der Regierung gewünscht, zu den Auswirkungen auf die im Amtsbezirk vorhandenen Lohmühlen. Es gab nur eine, nämlich die bereits genannte Mühle des Erbzinsmüllers in Deinste. Bei Würdigung aller guten und vollständigen Beschaffenheit der Deinster Mühle war sie nach Meinung des Amtes Harsefeld jedoch nicht in der Lage, alle Aufträge zu schaffen. Es wurde nach den Ausführungen des Amtes in Deinste viel Borke geschnitten und „so höchst mangelhaft“ zubereitet.
Ob Ob diese schwerwiegende Behauptung stimmte, ist natürlich nicht mehr nachzuprüfen. Auf jeden Fall ist es aus heutiger Sicht in der Regel nur schwer vorstellbar, daß sich eine Behörde negativ zu den Leistungen eines Gewerbebetriebes ihres Bezirkes äußert, nur um die Ansiedlung eines Konkurrenten zu befürworten.
Immerhin sagte das Amt richtig voraus, daß der Deinster Lohmüller Steffens dem Bau der Daudiecker Mühle widersprechen werde. Das hatte er auch bereits im Jahre 1798 – allerdings ohne Erfolg – gegen die Absicht des Horneburger Lohgerbers Weizker, eine Lohmühle zu bauen, getan. Das Amt räumte in diesem Falle ein, daß ein bestehendes gutes Mühlenwerk „allen höheren Schutz und Rücksicht“ verdiene, weil es teuer sei, nicht zuletzt wegen der hohen Kosten, die auch entstanden, um die Gesundheit der „Knechte“ nicht zu gefährden. Darauf konnte das Amt im Falle von Holleuffers keine Rücksicht nehmen, weil dessen Anlage der „Beförderung des gemeinen besten“ diene und somit „die nachgesuchte Concession alle Empfehlung für sich habe.“
Das Harsefelder Amt bestätigte auch, daß die bis Horneburg gehende Elbschiffahrt von der Daudiecker Anlage großen Nutzen haben und der Deinster Mühle keinen sonderlichen Schaden zufügen werde.
Zur Unterstützung des Antrages machte das Harsefelder Amt die Stader Regierung weiter darauf aufmerksam, daß der Müller Simon Hans Oht in Dollern vor Jahren eine holländische Öl-, Loh- und Graupenmühle, die mit Wind angetrieben wurde, errichtete und dafür „von dem hohen Regierungs Collegio“ im Jahre 1719 einen Vorschuß von 5oo Reichstalern erhielt. Diese Mühle ging im Jahre 1787 ein. Auch wegen der dadurch entstandenen Lücke erhob das Harselder Amt keinen Widerspruch gegen das Vorhaben auf Gut Daudieck.
Wie vom Amt Harsefeld vorausgesagt, erhob der Erbzinsmüller Steffens aus Deinste Widerspruch. Der Widerspruch trägt das Datum des 17. Juni 1808; Steffens hatte von dem Vorhaben von Holleuffers gehört.
Steffens Widerspruch richtete sich nicht gegen eine Ölmühle auf Gut Daudieck, sondern gegen die Lohmühle. Sie würde, so erklärte Steffens, ihn „gänzlich“ ruinieren. Seine eigene Lohmühle bedeutete nach seinen Worten für ihn seinen hauptsächlichen „Nahrungszweig“ und er habe sie mit hohem Kostenaufwand instand gehalten.
In seinen weiteren Ausführungen erinnerte der Deinster Müller dann daran, daß er diesen Grund bereits am 25. April 1800 vorgetragen habe, als der Wassermüller Friedrich Prohme aus Horneburg eine Lohmühle errichten wollte. Dieses Vorhaben beschied die Stader Regierung am 19. September 1800 abschlägig, obwohl das Horneburger Burgmännergericht einen positiven Bericht erstattet hatte. Nach Steffens Worten hatte sich die Situation seit dieser Zeit verschlimmert. Aus der Ostegegend, so berichtete er, komme fast gar keine Lohe, sie werde in Niederochtenhausen vorbereitet. So verblieben ihm, nach seinen Worten, nur Aufträge aus Stade, Horneburg und Buxtehude.
Zu Zur Auslastung der Kapazität seiner Mühle gab der Deinster Müller an, daß er pro Woche nicht einmal die Menge vermahle, die er an einem einzigen Tag schaffen könne. Seine Mühle stand also „fast gänzlich stille.“ Steffens schilderte seine Lage also vollkommen anders, als sie vom Amt Harsefeld dargestellt wurde.
Der Deinster Lohmüller hatte, wie er weiter schilderte, zur Behebung seiner mißlichen Lage im Jahre 1807 eine Reise nach Altona gemacht und mit dem Lohgerber Jäger Verbindung aufgenommen. Dieser Lohgerber schickte ihm zwei Kähne voller Borke, die Steffens sofort gut vermahlt zurücksandte. Im Herbst hatte Jäger dann, wie Steffens weiter angab, durch den Horneburger Schiffer Janssen ausrichten lassen, er könne – so gerne er wolle – keine weitere Borke schicken, weil die Transportkosten zu hoch seien. Auf die hohen Transportkosten vom Horneburger Hafen nach Deinste hatte Janssen bereits in einer Erklärung verwiesen, die dem Antrage von Holleuffers beigefügt war. Eine weitere Lohmühle „und gerade zu Daudieck oder in der Gegend woher ich nur einzig und allein die kümmerliche Nahrung ziehe,“ schrieb Steffens, bedeute seinen Ruin. Er äußerte die Erwartung, daß die Regierung in Stade das nicht zulassen werde, zumal es „auch gegen das Interesse einer hohen Rentenkammer“ laufe.
Nach den Ausführungen des Deinster Müllers konnte auch niemand daher kommen und behaupten, daß er „nicht so schöne und so wohl feile Lohe liefere als nur in der Welt möglich.“ Zur Erläuterung fügte er hinzu, daß er „noch nichts mehr als wie vor 30 bis 40 Jahren “ nehme. Am Schlusse seiner Ausführungen hoffte Steffens, daß auf seine „bedrohte Lage, wozu noch jetzt die traurige Zeit kommt, landesväterliche Rücksicht genommen werde“ und bat, einen etwaigen Antrag von Holleuffers abzuweisen.
Die Eingabe des Deinster Lohmüllers enthielt einen Nachtrag. Als er seine Ausführungen bereits abgeschlossen hatte, gelangte ihm zur Kenntnis, daß von Holleuffer bereits mit dem Bau begonnen hatte und in wenigen Tagen fertig sein würde. Steffens bat daher darum, ein inhibitorium (Untersagung) gegen von Holleuffer des Inhaltes zu erlassen, daß er nicht mit dem Betreiben der Mühle beginnen dürfe.
Die Horneburger Burgmänner gaben ihre gutachtliche Stellungnahme am 2. Juli 1808 ab. Sie erinnerten zunächst daran, daß der Müller Prohme „zur Düringmühle“ bereits im Jahre 1800 um eine Erlaubnis zur Errichtung einer Lohmühle gebeten hatte. Das Horneburger Gericht hatte diesen Antrag sehr unterstützt und begründet, „daß hieraus nicht nur für sämtliche Leder=Fabrikanten, sondern auch für den hiesigen Ort und die umliegende Gegend ganz bedeutende Vorteile daraus entstehen würden.“ Die Burgmänner bestätigten, daß der Müller Steffens den Plan durchkreuzt und vereitelt hatte, um „seiner Concession“, wie die Burgmänner schrieben, „den Anstrich eines Monopolii oder ausschließliche Privilegii zu geben.“ Die Ablehnung des Antrages von Prohme war nach Mutmaßung des Horneburger Gerichtes darauf zurückzuführen, daß der Lohgerber Weizker schon vorher die Erlaubnis zum Bau und Betrieb einer Loh-Roßmühle erhalten hatte.
Zu der Zeit, als von Holleuffer seinen Antrag stellte, konnte die Mühle des Lohgerbers Weizker nach Meinung des Gerichtes kein Hindernis für eine Lohmühle auf Gut Daudieck sein. Der Lohgerber betrieb nämlich diese Mühle nicht mehr, auch nicht für seinen eigenen Bedarf und hatte sogar versucht, sie zu verkaufen. Die Mühle war für ihn nach den Worten des Gerichtes mittlerweile „unnütz“ und eine „lästige Vorrichtung.“
Ein Monopol, das der Deinster Erbzinsmüller nach Meinung der Horneburger Burgmänner anstrebte, lehnten diese ab und nannten einzelne Gründe, warum sie den Antrag von Holleuffers unterstützten.
Erstens mußte sich nach ihrer Meinung jeder, der eine Konzession „zu dieser oder jener Sache “ erhalten hatte, gefallen lassen, daß er Konkurrenz erhielt.
Anmerkung: Man könnte durchaus vermuten, daß die Lehre des Begründers der Volkswirtschaftslehre, des Schotten Adam Smith, bereits das Denken der Burgmänner beeinflußt hatte, allerdings noch nicht vollkommen. Sie bezogen – wie an den von ihnen zitierten Müllern Weizker und Prohme ersichtlich – in ihre Überlegungen vorhandene und nicht vorhandene Betriebe ein. Smith hingegen lehrte, daß nur eine volkommen freie Konkurrenz die dem Wirtschaftsleben angemessene Ordnung sei und ein Monopol der Allgemeinheit schade. Sein Hauptwerk „Wealth of Nations“ (Der Wohlstand der Nationen) war 1776 erschienen.
Bedeutende Vorteile aus einer Öl- und Lohmühle auf Gut Daudieck hatten zweitens nach den Worten der Burgmänner das Publikum und die zahlreichen „Lederfabrikanten“ (gemeint waren wohl die Lohgerber) Horneburgs und seiner umliegenden Gegend. Sie würden sich nach Meinung des Gerichtes wohler fühlen, wenn unter Lohmüllern Konkurrenz herrsche und ihnen kein Angebotsmonopol gegenüberstehe.
Die Burgmänner erhofften sich drittens eine Belebung des Fleckens. Horneburg war nach ihrer Darstellung durch die Zeitumstände „sehr herunter gekommen“ und die einstige Wohlhabenheit bestand nicht mehr. Das einzige Mittel, diese Lage zu beheben, erblickten die Burgmänner in der Förderung der „Betriebsamkeit der Einwohner.“ Da dazu innerhalb des Ortes keine Möglichkeiten vorhanden waren, bedurfte es eines Anstoßes von außen, den die Burgmänner im Vorhaben des Gutsbesitzers von Holleuffer sahen. Seine Öl- und Lohmühle förderte die Horneburger Fuhrleute und andere „Eingesessene.“ Die „meiste Passage“ nach dem etwa eine Viertelstunde entfernten Gut Daudieck werde, so die Burgmänner, durch Horneburg gehen, das nur gewinnen könne.
Viertens sah die Horneburger Obrigkeit in der Kombination von Öl- und Lohmühle einen erheblichen Vorteil. Zur Begründung wurde einmal angeführt, daß diese Verbindung einen größeren Betrieb ermögliche und zum anderen gab es nach Kenntnis des Horneburger Gerichtes in unserer Gegend keine Ölmühle. Dabei ließ es die Roß-Ölmühle des Herrn von Langwerth in Rüstje außer Betracht. Nach den Bemerkungen des Gerichtes handelte es sich dabei um eine kleine Anlage, die erst seit kurzer Zeit und höchstwahrscheinlich auch nur für den eigenen Bedarf betrieben wurde. Von Langwerth wollte, so das Gericht, sein Vieh mit vortrefflich als Futter geeigneten Ölkuchen, „die dem Mangel an Fourage abhelfen“, füttern. Die Mühle in Rüstje hatte auch im Vergleich mit der geplanten Daudiecker Anlage eine begrenzte Kapazität.
Am Ende ihrer Stellungnahme bekundeten die Burgmänner, daß im Bezirk des Horneburger Gerichtes gegen eine Genehmigung der Daudiecker Öl- und Lohmühle nicht „die mindesten Bedenken obwalten“ und baten, „in den vorgetragenen Gründen den Wunsch des hiesigen Gerichts für die Wieder=Aufhelfung des so sehr gesunkenen und heruntergekommenen Fleckens Horneburg zu erblicken.“
Das Gesuch des Gutsbesitzers von Holleuffer mit den Stellungnahmen des Amtes Harsefeled, des Horneburger Gerichtes und der Eingabe des Lohmüllers Steffens legte die Stader Regierung am 16. Juli 1808 dem Kammerkollegium in Hannover vor und bat um Auskunft, ob dort Bedenken gegen eine Genehmigung bestehen würden; die Stader Regierung hatte keine. Maßgebend für diese Haltung war erstens, daß sowohl vom Amt Harsefeld als auch vom Horneburger Gericht die mit dem Vorhaben verbundene Förderung des Gemeinwohls hervorgehoben wurde und daß zweitens die Dollerner Öl- und Lohmühle längst eingegangen war und der Horneburger Lohgerber Weizker von seiner Anlage keinen Gebrauch mehr machte.
Das Kammerkollegium antwortete am 18. November 18O8. Es hielt die Einwendungen des Erbzinsmüllers Steffens, die dieser auch in Hannover vorgebracht hatte, für nicht ausreichend und stellte der Regierung die Bewilligung anheim. Das Kollegium wünschte gleichzeitig, von Holleuffer anzuweisen, nicht eher mit der Anlegung der Mühle zu beginnen, bis die mit dem Bau der Mühle zu übernehmenden Abgaben bestimmt und reguliert seien.
Daraufhin erließ die Stader Regierung am 28. November 1808 eine Resolution des Inhaltes, daß sich von Holleuffer zwecks Festsetzung der für die Öl- und Lohmühle festzusetzenden jährlichen Abgabe an das Kammerkollegium wenden solle. Sobald die Regulierung nachgewiesen worden sei, sollte der Antrag genehmigt werden. Von dieser Resolution erhielt das Kammerkollegium Abschrift.
von Holleuffer erhielt, wie aus einer Eingabe des Leutnants D.D. von Holleuffer vom 20. Januar 1840 an das Amt Harsefeld hervorgeht, die Erlaubnis zur Errichtung der Öl- und Lohmühle. In dieser Eingabe erinnerte er das Amt daran, daß er in früherer Zeit für seine Mühle eine Recognition (Anerkennungsgebühr) von 5 Reichstalern entrichten mußte. Diese Leistung war seit mehreren Jahren abgesetzt und nicht mehr erhoben, weil die Mühle nicht genutzt wurde. von Holleuffer beabsichtigte nunmehr, die Ölmühle wieder zu betreiben, die Lohmühle jedoch vorerst ruhen zu lassen. Er bat das Amt Harsefeld, diesen Sachverhalt höheren Ortes anzuzeigen „und die Vereinnahmung der für den herzustellenden Oelgang zu erlegenden halben Recognition von 2 Reichstalern und 12 Gutegroschen für das nächste Rechnungsjahr erwirken zu wollen.“
Das Harsefelder Amt leitete die Eingabe mit einem Bericht am 24. Februar 1840 der Landdrostei Stade zu. Dem Bericht ist zu entnehmen, daß die ursprüngliche Recognition in Höhe von 5 Reichstalern alter Kassenmünze oder 5 Reichstalern und 17 Gutegroschen Courantmünze festgesetzt wurde. (Die Kassenmünze war höherwertig als die Courantmünze).2) Diese Abgabe wurde am 25. Februar 1839 von der Domänenkammer erlassen, da der Mühlenbesitzer seine Mühle seit fast 10 Jahren (also etwa seit 1829, der Verf.) nicht mehr nutzte. Der Erlaß der Abgabe war mit der Auflage verknüpft, daß sie mit erneuter Inbetriebnahme der Mühlen wieder zu entrichten sei. Das Amt bat die Landdrostei um Entscheidung, bemerkte jedoch ergänzend, „daß sicherem Vernehmen nach“ die Ölmühle wieder betrieben werde,“und daher der Besitzer sich nicht wird entleugnen können, schon für das laufende Rechnungsjahr die Recognation in das herrschaftliche Register zu entrichten.“
In ihrem Bericht vom 3. März 1840 an die Domänenkammer in Hannover hielt die Landdrostei die durch von Holleuffer angebotene (im Text: ausgelobte) Abgabe für angemessen und stellte anheim, die Berechnung erstmalig für das Rechnungsjahr 1839/40 vorzunehmen. Die von dem Daudiecker Gutsbesitzer angebotene Recognition wurde von der Domänenkammer genehmigt. Sie übte jedoch gleichzeitig Kritik am Verfahren. Nach ihrer Auffassung habe von Holleuffer eigentlich nur die Wahl gehabt, entweder die früher erteilte Konzession zur ursprünglichen Abgabe wieder aufleben zu lassen oder eine neue Konzession für eine Oelmühle allein zu erbitten, „in welchem letzteren Falle die vorschriftsmäßige Commication mit Uns hätte eintreten müssen.“
Quellen:
- ) Staatsarchiv Stade: Rep. 80 G Tit. 266 Nr.6
- ) Die Kassenmünze war im Königreich Hannover nur noch bis zum 1.11.1833 im Handel und Wandel sowie bei öffentlichen Kassen zugelassen. Ab diesem Zeitpunkt hatte sie nur noch den Wert der Konventionsmünze.
(Gesetz=Sammlung für das Königreich Hannover Jahrgang 1833 I. Abtheilung No .21 (25.) Verordnung, die Einziehung der Cassen=Münze betreffend S. 271-273)
Im Jahre 1834 wurde das Münzwesen völlig neu geordnet. Als Landesmünzfuß für die Silbermünze wurde der Vierzehntalerfuß bestimmt, d.h. aus einer Mark feinen Silbers wurden 14 Taler geprägt. Der Taler wurde wie bisher in 24 Gutegroschen zu 12 Pfennige unterteilt, hatte also 288 Pfennige. Bestimmte im Gesetz genannte Silbermünzen, so auch die von von Holleuffer zu entrichtende Recognition, wurden als Courant bezeichnet. (Gesetz=Sammlung für das Königreich Hannover Jahrgang 1834 I. Abtheilung No.8 (9.) Münzgesetz S. 25-33)
Zu Einzelheiten vor diesen Bestimmungen: Oberschelp, Heinrich:
Niedersachsen 1760-1820 Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur im Land
Hannover und Nachbargebieten Band 1 Hildesheim 1982 S. 49-55
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